Die Zahl der gemeldeten Übergriffe auf das Personal in den Kliniken steigt an. Die Unternehmensleitungen sind häufig noch unsicher bei der Behandlung dieses Problems. Die Übergriffe stellen aber einen Arbeitsunfall dar. Das vorliegende Risiko muss also in der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes gemäß Arbeitsschutzgesetz behandelt werden. Bei fehlender Umsetzung kann
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15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
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