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Gewalt in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

Übergriffe auf Klinikpersonal
Gewalt in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

Die Zahl der gemelde­ten Über­griffe auf das Per­son­al in den Kliniken steigt an. Die Unternehmensleitun­gen sind häu­fig noch unsich­er bei der Behand­lung dieses Prob­lems. Die Über­griffe stellen aber einen Arbeit­sun­fall dar. Das vor­liegende Risiko muss also in der Gefährdungs­beurteilung des Betriebes gemäß Arbeitss­chutzge­setz behan­delt wer­den. Bei fehlen­der Umset­zung kann
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