Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und § 21 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, Ersthelfer zu bestellen. Erste Hilfe können sowohl betriebliche Ersthelfer als auch Betriebssanitäter leisten. Die Ausgestaltung der betrieblichen Notfallversorgung bei Unfällen und anderen Gesundheitsstörungen ist dabei maßgeblich von der Anzahl der Beschäftigten und dem Gefahrenpotenzial ihrer Tätigkeiten
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22.02.24 | 10:00 Uhr | Das Bewusstsein für die Risiken von Suchtmitteln am Arbeitsplatz wird geschärft, der Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb wird reflektiert, sodass eine informierte Entscheidung über Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz…
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