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Heute: Die Gefährdungsbeurteilung

Achtung, jetzt wird’s einfach!
Heute: Die Gefährdungsbeurteilung

Heute: Die Gefährdungsbeurteilung
Zwar schöner anzuschauen, aber zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ungeeignet. Bitte verwenden Sie daher Blanko-Bierdeckel! Foto: Viola Wirth – Fotolia.com
Ken­nen Sie den Unter­schied zwis­chen ein­er Steuer­erk­lärung und ein­er Gefährdungs­beurteilung? Nein? Dann frage ich anders: Was haben eine Steuer­erk­lärung und eine Gefährdungs­beurteilung gemein­sam? Kein­er will sie machen, aber man kommt ein­fach nicht drum herum. Gut, aber was ist nun bitteschön der Unter­schied? Sie kom­men noch immer nicht drauf? Ich möchte Ihnen gerne einen Tipp geben:

Seit 1996 wer­den jährlich zig hun­derte (es müssten auf­grund der großen Anzahl von Unternehmen in Deutsch­land eigentlich mehrere Mil­lio­nen sein…) von aufwendi­gen Gefährdungs­beurteilun­gen auf tausende Seit­en chlor­frei geble­icht­en Papiers aus biol­o­gis­chem Urwal­dan­bau gedruckt, bevor sie auf nim­mer Wieder­se­hen in dick­en Aktenord­nern ver­schwinden und – wie die Sieger ein­er großen RTL-Cast­ing­show – als­bald in Vergessen­heit ger­at­en. Als umwelt­be­wusste Fachkraft für Arbeitssicher­heit fra­gen Sie sich am Steuer Ihres Gelän­dewa­gens auf dem ein­hun­dert Meter lan­gen Weg zwis­chen Ihrem Büro­ge­bäude und der Kan­tine am Ein­gangstor, ob das wirk­lich sein muss?
Lassen Sie es mich kom­pliziert aus­drück­en: Nein!
Sie wer­den mir nun sicher­lich ein entrüstetes „Äh, aber…!“ zurufen wollen. Schließlich hat­ten Sie sich nach der aufre­gen­den ASA-Sitzung gestern Nach­mit­tag im richti­gen Abstand vor Ihren, mit­tels Gefährdungs­beurteilung nach Bild­schir­mar­beitsverord­nung (Anm. d. Red.: im Dezem­ber 2016 wurde die Bild­schir­mar­beitsverord­nung fast unverän­dert in die Arbeitsstät­ten­verord­nung über­nom­men, diese Beitrag wurde vor der neuen Arb­StättV veröf­fentlicht), par­al­lel zum Fen­ster aus­gerichteten Com­put­er­mon­i­tor geset­zt und in eine all­seits bekan­nte Such­mas­chine den Begriff „Gefährdungs­beurteilung“ eingetippt. Keine 0,14 Sekun­den später hat­ten Sie die Qual der Wahl, sich zwis­chen 2.210.000 Ergeb­nis­sen (Anm. d. Red.: heute am 28.8. 2019 waren es 1.290.000 in 0,31 Sekun­den) entschei­den zu dür­fen. Da gab es kleine und große Daten­banken, kosten­lose und über­teuerte Daten­banken, diverse Hand­lung­shil­fen, noch diversere Check­lis­ten, umfan­gre­iche Gefährdungskat­a­loge, merk­würdi­ge Merk­blät­ter, noch merk­würdi­gere Betrieb­san­weisun­gen, Sam­melord­ner, Fach­büch­er, Hör­büch­er, e‑books und ver­mut­lich auch ein Videogame für eine asi­atis­che Spielkon­sole und natür­lich ein „App“ für Ihr zartes und apartes Smartphone.
Ich weiß, was Sie jet­zt denken und Sie haben Recht! Wenn eine Gefährdungs­beurteilung bei so vie­len Ein­trä­gen in ein­er Such­mas­chine tat­säch­lich ein­fach wäre, hießen Sie Friedrich Merz und hät­ten bere­its ein aus­gek­lügeltes Steuerkonzept entwick­elt, das auf einen Bierdeck­el passt.
Moment mal…
Sie haben es! Das ist der Unter­schied zwis­chen ein­er Steuer­erk­lärung und ein­er Gefährdungs­beurteilung! Die Beurteilung passt tat­säch­lich auf einen Bierdeck­el. Der Arbeit­ge­ber hat gemäß §5 des Arbeitss­chutzge­set­zes „ […] durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ver­bun­de­nen Gefährdung zu ermit­teln, welche Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes erforder­lich sind.“ Dabei ist es dem Geset­zge­ber erst ein­mal ziem­lich gle­ichgültig, wie die Gefährdungs­beurteilung aussieht. Wichtig ist, dass sie gemacht wird und man erken­nen kann, welch­es Ziel und welch­es Ergeb­nis die Beurteilung hat.
Prax­is­tipp: Ver­wen­den Sie bei der Anfer­ti­gung Ihrer Gefährdungs­beurteilung nur frische Blanko-Bierdeck­el aus dem Fach­han­del. Benutzte Deck­el bieten auf­grund der vie­len Striche am Rand meist zu wenig Schreibfläche. Diese Deck­el soll­ten, wenn über­haupt, nur in Unternehmen der Bier­her­stel­lung zum Ein­satz kom­men. Benutzten Bierdeck­eln entströmt nach län­ger­er Doku­men­ta­tion­szeit ein unan­genehmer Geruch, der nur in Brauereien authen­tisch rüberkommt.
Ihr
Heiko Mit­tel­staedt
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