Anzeige
…, Leiter der Stabsstelle Arbeitssicherheit/Umweltschutz, über das Arbeitsschutz-Management-System der EVL.
Herr Prochnow, wie ist der Arbeitsschutz bei der Energieversorgung Leverkusen GmbH (EVL) organisiert?
Prochnow: Arbeitssicherheit und Umweltschutz ist in einer Stabsabteilung zusammengefasst, die dem technischen Geschäftsführer unterstellt ist. Hier werden alle Belange im Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen bearbeitet und organisiert. Aktiv unterstützt wird die Stabsabteilung durch die Personalabteilung, zum Beispiel bei der Verfolgung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen, Terminabsprachen mit dem Arbeitsmediziner und der Koordination der Angebotsuntersuchungen. Unterweisungen werden von mir als Sicherheitsfachkraft sowie den jeweiligen Vorgesetzten durchgeführt. Fachspezifische Unterweisungen, zum Beispiel in den Bereichen Stromversorgung, Gas und Fernwärme, erfolgen durch den jeweiligen Vorgesetzten. Für den kaufmännischen Bereich haben wir im Jahr 2011 die Online-Unterweisungen eingeführt. Diese werden gut angenommen und direkt am Bildschirm von den Mitarbeitern durchgeführt.
Sind alle Unternehmensbereiche an ein zentrales Arbeitsschutz-Management-System angeschlossen?
Prochnow: Ja, alle Unternehmensbereiche arbeiten mit der Arbeitsschutz-Management-Software „Auditor plus“. Entsprechend der Aufgabenschwerpunkte ist man natürlich im technischen Bereich mehr involviert mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen als in anderen Unternehmensbereichen, die nicht so ein hohes Gefährdungspotenzial haben. Aber grundsätzlich gilt für alle: Zugriff auf entsprechende Informationen soweit notwendig. Unsere Mitarbeiter werden betreut und entsprechend unterwiesen, geschult und untersucht.
Wie gehen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor?
Prochnow: Wir erstellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen für vergleichbare Arbeitsanforderungen von Mitarbeitern, wie Büroarbeitsplätze, die dann übernommen oder je nach Bedarf angepasst werden. Für andere Gefährdungsbeurteilungen, wie in der Technik, werden vorhandene Gefährdungsbeurteilungen im Programm kopiert und angepasst. Nehmen wir einmal als Beispiel den Umgang mit der Bohrmaschine. Die Gefährdungsbeurteilung muss nicht jeder Bereich für sich neu erstellen, diese ist vorhanden und kann dann entsprechend angepasst werden.
Sehen Sie durch diese Vorgehensweise eine Zeitersparnis?
Prochnow: Auf jeden Fall gewinnen wir Zeit, trotz des zunächst zu berücksichtigenden Aufwands. Dieser ist aber auch vorhanden, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung auf einem Blatt Papier erstellen. Durch die Option im Arbeitsschutz-Management-System, bereits erstellte Gefährdungsbeurteilungen einzusehen und erneut zu nutzen, ergibt sich im zweiten Schritt natürlich eine Zeitersparnis.
Wie lange hat die Einführung des Arbeitsschutz-Management-Systems gedauert?
Prochnow: Vom Startpunkt bis zum nutzbaren Input im System kann man schon von mindestens einem Jahr sprechen. Die Einführung verlief parallel zum täglichen Geschäft. Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen waren zwar vorhanden, mussten aber teilweise umgeschrieben oder neu geschrieben werden, sodass wir schon einen gewissen Zeitraum investierten, um dann auch einen Nutzen davon zu haben.
Wie handhaben Sie es, wenn Mitarbeiter in neue Arbeitsbereiche oder Unternehmensbereiche mit anderen Gefährdungen wechseln?
Prochnow: Auditor plus verfügt über eine Schnittstelle für den Datenimport und einen regelmäßigen, automatischen Abgleich mit SAP, worüber ein Wechsel automatisch angezeigt wird. Dann wird der Arbeitsbereich angepasst und der beziehungsweise die Vorgesetzte erhält die notwendigen Informationen über die notwendigen Unterweisungen oder arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Welche positiven Effekte verzeichnen Sie seit der Einführung des Arbeitsschutzmanagementsystems?
Prochnow: Eine erhöhte Sensibilisierung der Mitarbeiter bezüglich der Anforderungen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, weil sie zunehmend damit konfrontiert werden. Man spricht mit Kolleginnen und Kollegen über das Thema „Online-Unterweisungen“: „Hast Du das eigentlich schon gemacht? Ich muss meine noch machen“, und so weiter. Das ist im Vergleich zu den früheren Unterweisungen in Vortragsform viel präsenter für den Mitarbeiter. Jeder kann zeitlich flexibel seine Online-Unterweisung machen und wir ersparen uns den organisatorischen Aufwand, dass der Mitarbeiter an diesem Tag zwei Stunden an seinem Arbeitsplatz nicht verfügbar ist. Insofern stellt dies eine Arbeitserleichterung für den Arbeitsschutz und auch für das Unternehmen dar.
Wie werden die Online-Unterweisungen von den Mitarbeitern angenommen?
Prochnow: Es bedeutet zunächst eine Umgewöhnung. Früher war es so: Man kommt zu einer Unterweisung und der Stoff wird vorgetragen. Jetzt muss man selber lesen und Fragen beantworten. Das ist schon ein Unterschied. Wir haben zur Vorbereitung der Umstellung alle Mitarbeiter in mehreren Schulungen zusammengerufen, jeder erhielt ein Handout über die Durchführung der Unterweisung, und das verlief problemlos. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden zu hundert Prozent erfüllt. Der Betriebsrat war von Anfang an mit im Boot. Daher gab es keinen Widerstand, sondern lediglich einen Umgewöhnungsprozess.
Haben Sie das Gefühl, dass bei den Online-Unterweisungen eine bessere Wirkungskontrolle stattfinden kann, als wenn man vor 25 Leuten sitzt und nicht mitbekommt, ob in der hintersten Reihe schon jemand abgeschaltet hat?
Prochnow: Ja, durchaus. Bei den Online-Unterweisungen besteht der Anspruch, die Fragen richtig zu beantworten und den Test zu bestehen. Das erzeugt auch eine erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema. Wenn ich die Fragen richtig beantworten will, muss ich den Leitfaden gründlich lesen und damit hat man als Arbeitgeber sein Ziel erreicht. Die Mitarbeiter beschäftigen sich intensiv mit dem Thema „Arbeitsschutz“ und wissen dadurch eben auch, was richtig ist und wie sie sich verhalten müssen.
Welche Themen haben Sie vorwiegend im Bereich Online-Unterweisung untergebracht? Denn nicht alle Themen eignen sich ja für Online-Unterweisungen.
Prochnow: Wir haben zunächst definiert, welche Unterweisungen weiterhin zwingend in der Gruppe umzusetzen sind, und das betrifft ganz eindeutig die technischen Bereiche. Für den Büroarbeitsplatz haben wir festgelegt, dass wir mit Unterweisungsthemen wie „Büroarbeitsplatz Verwaltung“, „Brandschutz“ und „Alkohol und Drogen“ als Online-Unterweisungsthemen anfangen.
Wie handhaben Sie es mit der Wirkungskontrolle?
Prochnow: Haben die Mitarbeiter die Unterweisung durchgeführt, sind die Vorgesetzten in der Pflicht, die Wirkungskontrolle durchzuführen. Am Ergebnis der erreichten Prozentzahl ist erkennbar, ob der Vorgesetzte noch einmal ein Gespräch führen sollte. Wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass man die Online-Unterweisung nicht einfach nebenbei machen kann. Es ist ja so, dass die Unterweisung als Leitfaden hinterlegt ist und darauf bezogen Fragen zu beantworten sind.
Was war das maßgebliche Kriterium zur Einführung der Software „Auditor plus“ und worin liegen die wesentlichen Vorteile dieser speziellen Softwarelösung?
Prochnow: Bereits in den 90er Jahren hatte die EVL eine andere Arbeitsschutzsoftware eingeführt. Damals war der Markt ja sozusagen in der Entstehung. Diese Software wurde aber leider nicht weiterentwickelt und gepflegt, um sie für uns zielführend nutzen zu können. Daraufhin haben wir uns entschlossen, neu anzufangen, orientierten uns dann auf dem Markt und verglichen mehrere Lösungen. Bei der HNC-Datentechnik GmbH sind wir dann fündig geworden. Nach Absprache mit der IT, Prüfung der Inhalte und des Preis-Leistungs-Verhältnisses verschiedener Lösungen haben wir uns dann für HNC entschieden. Berücksichtigt haben wir dabei auch die Unternehmensgröße der EVL. Mit Auditor plus können wir alles Notwendige abdecken und durch das Modul der Online-Unterweisungen, die wir selber bearbeiten können, ist das für uns die richtige Entscheidung gewesen. Wir werden das System kontinuierlich nutzen und weiter ausbauen.
Ein Blick in die Zukunft: Wo besteht noch Handlungsbedarf und welche Maßnahmen haben Sie sich als Nächstes vorgenommen?
Prochnow: Handlungsbedarf besteht im Arbeitsschutz immer. Die Umsetzung der Gesetzgebung im Bereich „Arbeitssicherheit und Umweltschutzmaßnahmen“ ist ein fortlaufendes Thema. Demnach müssen sie die Leitfäden anpassen und die Mitarbeiter darauf hinweisen, dass es Neuerungen gibt. Zusätzlich kommen aus der Praxis ja immer neue Situationen und somit neue Anforderungen dazu, wie beispielsweise die erneuerbaren Energien, speziell Photovoltaik. Auch hier sind nunmehr Gefährdungsbeurteilungen notwendig. Ansonsten nutzen wir das System auch für die Auswertung der Unfallzahlen. Wir wollen detaillierter auf vorbeugende Schutzmaßnahmen hinwirken können. Wir analysieren jeden Unfall unter dem Aspekt: Wie lässt sich so etwas zukünftig vermeiden? Und dann werden wir über die anderen Faktoren wie Unfallzeiten, Fachbereiche oder besonders betroffene Mitarbeiter alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um Unfälle zu verhüten.
Teilen: