Seit nunmehr zehn Jahren engagiert sich der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Seine Arbeit beruht auf der Betriebssicherheitsverordnung, die unter anderem die Verwendung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen regelt. In sein Tätigkeitsfeld gehören auch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Zudem wird die zukünftige Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern ein Thema des ABS sein. Aus Anlass des Jubiläums lädt der ABS am 16. März nach Berlin zur Veranstaltung „Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) – Engagement für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Bilanz und Ausblick“ ein.
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22.02.24 | 10:00 Uhr | Das Bewusstsein für die Risiken von Suchtmitteln am Arbeitsplatz wird geschärft, der Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb wird reflektiert, sodass eine informierte Entscheidung über Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz…
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