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Kontrolle und Bestrafung sind wirksam!

Einhaltung von Verhaltensregeln im Arbeitsschutz
Kontrolle und Bestrafung sind wirksam!

Kontrolle und Bestrafung sind wirksam!
Steht nur eine einzige Verhaltensweise zur Verfügung, wird eigenes Denken ausgeschaltet. Definierte Korridore gewähren hingegen situationsangemessene Spielräume, die Eigenverantwortung zulassen. Foto: © Sergey Nivens – Fotolia.com
Ein erfol­gver­sprechen­der Schritt in Rich­tung Unfallre­duzierung beste­ht darin, Ver­hal­tensregeln aufzustellen. Wer­den Regeln aufgestellt, die Nachteile/Erschwernisse bei der Arbeit aus­lösen oder Priv­i­legien beschnei­den, müssen zwang­haft Kon­trollen durchge­führt wer­den. Geschieht dies nicht in aus­re­ichen­dem Maße, so wer­den nicht sofort nachvol­lziehbare Regeln nur bed­ingt angenom­men. Wer­den nun Kon­trollen durchge­führt, müssen gerechte Bestrafungen
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