„Wer das Gesetz kennt, der kennt seine Pflicht“ soll der Schriftsteller Oscar Wilde einmal gesagt haben. Dieses Zitat trifft auf das Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, voll zu: Seit mehr als 40 Jahren informiert es die Arbeitgeber unmissverständlich darüber, was in puncto Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu tun ist.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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