Maschinen, die in explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden, müssen einen entsprechenden Hinweis tragen. Sie müssen den hierfür geltenden speziellen Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen, sprich der Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994. So will es die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Dr. Berthold Dyrba
Auf
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