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Maschinen brauchen Kennzeichen

Gerätekennzeichnung in explosionsfähiger Atmosphäre
Maschinen brauchen Kennzeichen

Maschi­nen, die in explo­sion­s­ge­fährde­ten Umge­bun­gen einge­set­zt wer­den, müssen einen entsprechen­den Hin­weis tra­gen. Sie müssen den hier­für gel­tenden speziellen Gemein­schaft­srichtlin­ien entsprechen, sprich der Richtlin­ie 94/9/EG des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates vom 23. März 1994. So will es die EG-Maschi­nen­richtlin­ie 2006/42/EG.

Dr. Berthold Dyrba

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