Die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz ist eine der Kernforderungen des dualen Arbeitsschutzrechts und damit eine Grundpflicht des Arbeitgebers. Ziel ist die Ausweisung des erforderlichen Schutzniveaus für die bewerteten Tätigkeiten durch konkrete betriebliche Gestaltungsmaßnahmen. Dabei können für stoffbezogene Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG bzw. § 6 GefStoffV auch rechnerische
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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