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Neuregelung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Auswirkung der neuen DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Neuregelung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Neuregelung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Die kommende neue DGUV Vorschrift 1 hat grundlegende Änderung hinsichtlich der Vorgaben für die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen. Foto: © Photographee.eu – Fotolia.com
Das Bild des Sicher­heits­beauf­tragten ist durch den Kol­le­gen unter Kol­le­gen geprägt, der vor Ort auf sicheres Han­deln hin­wirkt und hil­ft, Unfälle zu ver­mei­den. Sicher­heits­beauf­tragten kommt auf­grund ihrer Orts‑, Fach- und Sachken­nt­nis die Auf­gabe zu, in ihrem Arbeits­bere­ich Unfall- und Gesund­heits­ge­fahren zu erken­nen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu
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