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Ohrstöpsel rein, Stress raus

IFA-Empfehlung: Gehörschutz für mehr Lebensqualität
Ohrstöpsel rein, Stress raus

Ohrstöpsel rein, Stress raus
Lärm stresst,Ruhe entspannt Foto: © Jürgen Fälchle – Fotolia.com
Ob am Arbeit­splatz oder in der Freizeit, ob selb­st gewählt oder aufgezwun­gen: Lärm ist in unser­er Gesellschaft all­ge­gen­wär­tig. In vie­len Fällen erre­icht dieser Lärm allerd­ings nicht die gehörschädi­gende Laut­stärke von 85 Dez­i­bel dB(A) oder mehr. Und doch kann er das kör­per­liche, psy­chis­che und soziale Wohlbefind­en nach­haltig min­dern. Das Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (IFA) riet daher anlässlich des inter­na­tionalen Tags gegen den Lärm am 24. April 2013, ruhig auch dann zum Gehörschutz zu greifen, wenn der Gehörschaden noch nicht dro­ht, wohl aber Stress und Leistungsminderung.

Nicht jedes Geräusch ist Lärm. Erst wenn uns Geräusche stören oder belästi­gen oder wenn sie uns schaden, spricht man von Lärm. Die gehörschädi­gende Wirkung von Lärm ist klar definiert: Sie begin­nt ab einem Lärm­pegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stun­den anhält. Am Arbeit­splatz müssen Beschäftigte dann Gehörschutz tra­gen und an regelmäßi­gen Vor­sorge- unter­suchun­gen teil­nehmen. Neben einem Gehörschaden kann Lärm aber schon bei sehr niedri­gen Pegeln auch andere kör­per­liche und psy­chis­che Fol­gen haben: Antrieb, Stim­mung und Moti­va­tion sinken. Die geistige Leis­tungs­fähigkeit nimmt ab. Herz­schlag, Atmung, Muskelspan­nung und Blut­druck verän­dern sich. Lärm, selb­st in gehörun­schädlich­er Dosis, wird so zum neg­a­tiv­en Stress­fak­tor für viele Menschen.
„Auch wenn keine Gehörschädi­gung dro­ht, kann Gehörschutz ein echter Gewinn für mehr Leben­squal­ität sein“, sagt Dr. Mar­tin Liedtke, Lärm­ex­perte beim IFA. „Sofern es die Auf­gabe zulässt, drehen Sie der stres­si­gen Umwelt ein­fach mal den Ton ab, scho­nen Kör­p­er und Geist und sind außer­dem deut­lich leis­tungs­fähiger.“ Das gelte vor allem für Arbeit­splätze mit dauer­hafter Lärm­beläs­ti­gung unter­halb der Schädi­gungs­gren­ze – zum Beispiel in Großraum­büros oder während der Geschäft­sreise im Großraum­abteil. Allerd­ings gibt es Gren­zen. Liedtke: „Wo ich hören muss, um gefährliche Sit­u­a­tio­nen rechtzeit­ig zu erken­nen, ist Kom­fort­ge­hörschutz tabu. Auch wenn es um Grundbedürfnisse geht, wenn zum Beispiel Nachtschlaf auf Dauer nur mit Gehörschutz möglich ist, ist das kein Fall für Kom­fort­ge­hörschutz. Hier muss die Poli­tik han­deln.“ Als Kom­fort-Gehörschutz eignen sich alle herkömm­lichen Gehörschutzmit­tel. Für diesen Zweck beson­ders gün­stig und diskret sind zum Beispiel Ohrstöpsel aus Schaum­stoff, die inzwis­chen auch im Super­markt erhältlich sind. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum The­ma Lärm und Gehörschutz inklu­sive ein­er kosten­freien Soft­ware zur Auswahl von Gehörschutz gibt es auf den IFA-Inter­net­seit­en: www.dguv.de (Web­code d4682)
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