Ich stimme Herrn Enzenroß im vollen Umfang zu. Die Pflichtenübertragung darf keine allgemeinverbindlich unkonkrete Pflichtenübung sein. Vielmehr muss sie eine „kleine“ Stellenbeschreibung sein, in der die wichtigsten sicherheitsrelevanten Aufgaben kurz und klar benannt sind, die von der jeweiligen Führungskraft erwartet werden.
Ich habe 2004 in Absprache
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