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Positionspapier des VDSI zur Einführung der DGUV Vorschrift 2

Chancen, Risiken und Empfehlungen
Positionspapier des VDSI zur Einführung der DGUV Vorschrift 2

Den Unfal­lver­sicherungsträgern wird durch das Arbeitssicher­heits­ge­setz von 1974 ermöglicht, die geset­zlichen Pflicht­en zur Bestel­lung von Betrieb­särzten und Fachkräften für Arbeitssicher­heit durch Unfal­lver­hü­tungsvorschriften näher zu bes­tim­men. Die neue Unfal­lver­hü­tungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, die zum 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft trat, ändert die bish­er gel­tenden Vor­gaben zur arbeitsmedi­zinis­chen und sicher­heit­stech­nis­chen Betreuung.
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