Biogasanlagen enthalten hochentzündliche Gase. Das UBA hat unter Mitarbeit der Länder eine Arbeitshilfe zur Prüfung der Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung auf Biogasanlagen erstellt. Die Arbeitshilfe ist mit dem Ausschuss Immissionsschutz und Störfallvorsorge der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz abgestimmt. Sie besteht aus einer Excel-Datei für die erforderlichen Berechnungen und einer Datei mit Erläuterungen. Das UBA übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der mit dieser Arbeitshilfe durchgeführten Berechnungen. Hinweise zur Fortschreibung der Arbeitshilfe an das Fachgebiet „Anlagensicherheit“ des UBA sind willkommen.
Arbeitshilfe und Erläuterungen:
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