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Rechtssicherheit für ortsfeste Steiggeräte

DIN EN 1090
Rechtssicherheit für ortsfeste Steiggeräte

Orts­feste Steig­geräte, die an Bauw­erken mon­tiert und als Zustieg oder Notleit­ern dienen, müssen seit dem 1. Juli 2014 nach den Vor­gaben der neuen DIN EN 1090 kon­stru­iert und hergestellt wer­den. Alle Pro­duk­tion­sstät­ten von Zarges haben die Unternehmen­sz­er­ti­fizierung erfol­gre­ich abgeschlossen. Damit sind die Kun­den auf der sicheren Seite: Neben den
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