Seit 1. Dezember 2010 müssen PU-Schaum-Dosen, die mehr als 0,1 Prozent MDI enthalten, beim Verkauf an die breite Öffentlichkeit Schutzhandschuhe beigelegt werden. Die bisher von den Herstellern beigefügten Schutzhandschuhe aus geschweißten Folien schützen erfahrungsgemäß nicht vor den unausgehärteten Schäumen, weil sie bereits bei geringer Belastung aufreißen können.
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