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Risikobetrachtungen und -berechnungen in der Gefährdungsbeurteilung Wie gut und wie schlecht sind diese?

Risikokritik II - was alles so nicht stimmt
Risikobetrachtungen in der Gefährdungsbeurteilung

Vor etwa zwei Jahren hat sich an dieser Stelle der Autor schon ein­mal kri­tisch mit der Anwen­dung von Risikoab­schätzun­gen in der Gefährdungs­beurteilung auseinan­derge­set­zt [1]. Standen damals vor allem instru­mentelle Fra­gen im Vorder­grund, soll es jet­zt um grund­sät­zliche und sys­tem­be­d­ingte Prob­leme gehen.

Dr. Ger­ald Schneider

Der Risikobe­griff ist unser täglich­er Lebens­be­gleit­er. In vie­len Sit­u­a­tio­nen ist es hil­fre­ich, sich über mögliche Schä­den klar zu wer­den, um entsprechende Gegen­maß­nah­men rechtzeit­ig ergreifen zu kön­nen. Dabei wird das Wort „Risiko“ dur­chaus mit unter­schiedlichen Gehal­ten ver­wen­det. So ist dies häu­fig nichts anderes als ein alter­na­tiv­er Aus­druck für Gefahr oder Gefährdung.
 
In der Sicher­heit­stech­nik und auch im Arbeitss­chutz wer­den dage­gen wohldefinierte Risikobe­griffe ver­wen­det, die immer eine irgend­wie geart­ete Kom­bi­na­tion aus der Ein­trittswahrschein­lichkeit und der Schwere eines Schadens meinen.
 
Allerd­ings unter­schei­den sie sich in Details: Die DIN EN ISO 12100 [2] beschreibt z.B. Risiko als „Kom­bi­na­tion der Wahrschein­lichkeit eines Schadens und seines Schaden­saus­maßes“, während die für den Arbeitss­chutz wichtige OHSAS 18001 [3] etwas kom­plex­er definiert: „Verbindung aus Ein­trittswahrschein­lichkeit eines gefährlichen Ereigniss­es oder ein­er Exponierung und der Schwere der Ver­let­zung oder Erkrankung, die durch das Ereig­nis oder die Exponierung verur­sacht wird.“
Erstere zielt also auf die Wahrschein­lichkeit eines Schadens, zweit­ere auf die Wahrschein­lichkeit eines gefährlichen Ereigniss­es (oder ein­er Exponierung), set­zt also gewis­ser­maßen eine Stufe früher an. Wie auch immer, bei­de Def­i­n­i­tio­nen sind im prak­tis­chen Arbeitss­chutz mit erhe­blichen Prob­le­men behaftet, wie nach­fol­gend exem­plar­isch an Leiterun­fällen gezeigt wer­den soll.

Komplexe Interaktionen

Die im Arbeitss­chutz üblichen Instru­mente von Risikoab­schätzun­gen implizieren rel­a­tiv ein­fache und über­sichtliche Ursache-Wirkungs-Beziehun­gen. Lei­der sieht die Wirk­lichkeit viel kom­pliziert­er aus. Abbil­dung 1 stellt die Para­me­ter dar, die für einen Schaden infolge eines Leiterun­falls ver­ant­wortlich sind oder sein können.
 
Der Schaden ist die Kon­se­quenz eines gefährlichen Ereigniss­es, näm­lich eines Absturzes von der Leit­er. Der Ein­tritt dieses gefährlichen Ereigniss­es hängt nun sowohl von diversen physikalisch-tech­nis­chen als auch von in der jew­eili­gen Per­son liegen­den Fak­toren ab. Die Kom­bi­na­tion bei­der Para­me­ter­typen kann dann zu einem Leit­erab- oder ‑umsturz führen.
 
Der Ein­tritt des Ereigniss­es hat aber kein klar deter­miniertes Schadens­bild zur Folge, denn das hängt wiederum von dem Wirk­samw­er­den einzel­ner oder mehrerer kom­biniert­er Randbe­din­gun­gen wie z.B. Fall­höhe, energiefan­gen­des Kör­perteil und Boden­härte ab.
 
Wie aus Abbil­dung 1 ersichtlich wird, sind also wenig­stens rund 20 Para­me­ter zu berück­sichti­gen, die alleine oder in unter­schiedlichen Kom­bi­na­tio­nen auftreten, sich ver­stärken oder abschwächen kön­nen und die dann zunächst zu dem gefährlichen Ereig­nis und dann zum Schaden führen.
Dementsprechend ist eine ein­fache Schaden­sprog­nose schon auf­grund dieser vie­len Para­me­ter nicht möglich. Hinzu kommt, dass sich die Bedin­gun­gen während der Leit­er­nutzung ständig ändern. Mit jed­er Stufe, die erk­lom­men wird, steigt das Risiko für einen bes­timmten Schaden­styp, das dann auch noch mod­i­fiziert wird, wenn entsprechende Arbeit­en auf der Leit­er erfol­gen. Das Risiko­geschehen bei ein­er Leit­er­nutzung und vie­len anderen Tätigkeit­en ist einem dynamis­chen Risiko unter­wor­fen (siehe Abb. 2), wobei sich die Para­me­ter­w­erte der Vari­ablen kon­tinuier­lich ändern. Die, in welch­er Weise auch immer, erfol­gte Risikobeurteilung wird daher nur eine all­ge­meine Aus­sage zulassen, sie kann das Ereig­nis nicht voll­ständig abbilden – oder nur mit einem unzu­mut­baren Aufwand.
 
Das Ergeb­nis eines Leit­er­ab­sturzes ist somit nicht grund­sät­zlich vorherse­hbar, es erscheint mehr oder weniger zufäl­lig. Eine auf math­e­ma­tis­chen Mod­ellen beruhende Vorher­sage ist kaum möglich, da hierzu alle Anfangspa­ra­me­ter bekan­nt sein müssten und auch die hohe Empfind­lichkeit des Sys­tems gegen kleine Änderun­gen erfasst wer­den müsste. Eine genaue Ken­nt­nis aller rel­e­van­ten Sys­tem­pa­ra­me­ter ist aber nicht gegeben. Damit gehorchen Unfälle (und auch Erkrankun­gen) zumin­d­est weit­ge­hend den Regeln deter­min­is­tis­ch­er Chaosprozesse.
 
Diese inhärente Sys­temkom­plex­ität auf ein­fache Wirkket­ten zu reduzieren, ist nicht angemessen, aber üblich. So unter­stellen wir schnell, dass die Höhe, in der sich ein Arbeit­nehmer befind­et, für die Höhe des Schadens entschei­dend ist. Das ist the­o­retisch richtig, aber die Tat­sache, dass tödliche Absturzun­fälle aus Höhen unter 3 m nicht sel­tener sind als aus über 10 m Höhe, belehrt uns über unsere eingeschränk­te Sicht [4].
 
Gen­er­al­isiert darf fest­ge­hal­ten wer­den, dass prak­tisch alle Arbeitssys­teme von dieser hohen Kom­plex­ität beherrscht wer­den und Unfallschäden/Erkrankungen eine mul­ti­vari­ante Entste­hung aufweisen, die zumin­d­est äußer­lich hohe Ähn­lichkeit mit deter­min­is­tis­chen Chaosprozessen aufweisen.

Eingeschränkte Realität

Diese prinzip­ielle Unvorher­sag­barkeit der konkreten Fol­gen eines Unfall­es ist den meis­ten Arbeitss­chützern zumin­d­est impliz­it bekan­nt. Deswe­gen wird gerne auf die Sta­tis­tik bere­its einge­treten­er Unfälle oder Erkrankun­gen geschaut, um her­auszufind­en, welche Fol­gen mit welch­er Häu­figkeit auftreten. Im Rah­men ein­er Extrap­o­la­tion kön­nen dann die doku­men­tierten Ergeb­nisse auf die jew­eilige Sit­u­a­tion über­tra­gen werden.
 
Das führt zu einem weit­eren Prob­lem: Die gesam­melten Dat­en aus vie­len Unfal­lauswer­tun­gen zeigen ein höchst bre­it ges­pan­ntes Schadensspek­trum. Tabelle 1 gibt ein rein fik­tives Ergeb­nis ein­er Unter­suchung von 1.000 Leit­er­ab­stürzen wieder. Wie leicht zu erken­nen ist, reichen die Unfall­fol­gen von Schädi­gungslosigkeit bis Tod. Die realen Unfallschä­den im Umgang mit Leit­ern span­nen in ähn­lich­er Weise, die Dat­en sind aber nicht so lück­en­los zugänglich, weshalb hier auf fik- tive, aber voll­ständi­ge Fal­lzahlen zurück­ge­grif­f­en wer­den musste.
 
Nun zur Risiko­analyse: Nach den Def­i­n­i­tio­nen ist das Risiko die Kom­bi­na­tion aus Ein­trittswahrschein­lichkeit und Schaden­saus­maß. Aber welchen Schadens? Tod? Arm- und Bein­brüche? Oder vielle­icht alle? Die Anwen­dung eines Risiko­tools muss immer mit der Frage verknüpft wer­den, welch­er Schaden denn betra­chtet wer­den soll und führt dann immer zu ein­er eingeschränk­ten Sicht der kom­plex­en Realität.
 
Auf den ersten Blick kön­nte man sich hier für den Tod als den schw­er­sten Schaden entschei­den. Der tritt aber in unserem Beispiel nur in einem Prozent der Fälle ein, wir erhal­ten damit also keine Aus­sagen über 99 % der anderen Schä­den. Nimmt man dage­gen die Arm- und Bein­brüche der mit­tleren Kat­e­gorie wer­den zwar rund 40 % der Fälle erfasst, aber immer­hin 60 % nicht und dabei beson­ders die bei­den schw­er­sten Kategorien.
 
Wie man es auch immer dreht: Wenn eine ordentliche Risiko­analyse stat­tfind­en soll, so sind die Wahrschein­lichkeit­en aller Schaden­skat­e­gorien zu ermit­teln und nicht nur ein­er, die gegebe­nen­falls den Großteil möglich­er Schä­den gar nicht berück­sichtigt (siehe Abb. 3) und zudem eine mehr oder weniger gut begrün­dete sub­jek­tive Auswahl darstellt.

Eintrittswahrscheinlichkeit

Das näch­ste Prob­lem ergibt sich bei der Erfas­sung der Ein­trittswahrschein­lichkeit. Dieses Prob­lem ist nicht triv­ial und weitaus kom­plex­er als es meist disku­tiert wird.
 
Wenn bere­its vorhan­dene Dat­en auf neue reale Sit­u­a­tio­nen über­tra­gen wer­den, wird dabei der soge­nan­nte fre­quen­tis­che Wahrschein­lichkeits­be­griff angewen­det: Die Ein­trittswahrschein­lichkeit eines bes­timmten Ereigniss­es wird der Gesamtzahl aller Ereignisse gegenübergestellt. Wenn bei zehn Münzwür­fen vier Mal der Kopf „fällt“ so ist die Wahrschein­lichkeit 4/10 = 0,4. Dieses fre­quen­tis­che Wahrschein­lichkeitsmod­el set­zt also eine entsprechende Sta­tis­tik bzw. Ereignis­doku­men­ta­tion voraus, um über­haupt angewen­det wer­den zu können.
 
In der Prax­is gibt es solche Zahlen aber nicht. Zwar haben wir eine gewisse Vorstel­lung, wie viele Leiterun­fälle es pro Jahr gibt (mit meldepflichti­gen Schä­den), aber wir wis­sen nicht wie viele Leit­ere­in­sätze es über­haupt gibt.
 
Genau dies ist aber die rel­e­vante Grundge­samtheit, denn wir wollen ja nicht die Wahrschein­lichkeit eines bes­timmten Schadens als Teil­menge der Unfälle son­dern als Teil­menge der Leit­ere­in­sätze ermit­teln. Die Frage lautet: „Wie gefährlich ist die Ver­wen­dung von Leit­ern?“ und nicht „Wie viele Arm­brüche ereignen sich bei Leiterun­fällen?“. 2010 gab es ins­ge­samt 26.000 Leiterun­fälle, davon ver­liefen 20 tödlich [5]. Wie hoch war also die Wahrschein­lichkeit eines tödlichen Leiterun­falls? Sie war nicht 20:26 000 = ca. 0,001, son­dern 20:X, wobei „X“ die Anzahl aller Leit­er­nutzun­gen in Deutsch­land darstellt. Und dieses „X“ ken­nen wir nicht, ist aber deut­lich größer als 26.000.
In ähn­lich­er Weise stellen sich die Fra­gen nach Strom, mech­a­nis­chen Gefährdun­gen, Ein­satz von Injek­tion­snadeln usw.: Ohne Ken­nt­nis der Ein­satz-/Ex­po­si­tion­shäu­figkeit im jew­eili­gen Betrieb kann eine fre­quen­tis­che Wahrschein­lichkeit nicht bes­timmt wer­den. Die Anwen­dung fre­quen­tis­ch­er Wahrschein­lichkeitsmod­elle erfordert immer die notwendi­gen Grund­dat­en und darf keine Ein­schätzun­gen enthal­ten. Ist das genug?
 
Nehmen wir für unsere Diskus­sion mal an, jed­er deutsche Arbeit­nehmer würde im Schnitt pro Jahr nur ein­mal eine Leit­er ver­wen­den, was sich­er keine Über­schätzung ist. Dann wären das rund 40 Mil­lio­nen Leit­er­nutzun­gen (= „X“). Die Wahrschein­lichkeit eines Absturzes liegt nach den oben genan­nten Dat­en aus 2010, wie leicht zu errech­nen ist, bei 1:1500 und die eines tödlichen Unfalls gar bei 20:40 Mil­lio­nen = 1:2.000.000.
 
Die Imp­lika­tion ist, dass Leit­ern – zumin­d­est mit Bezug auf tödliche Abstürze – ein extrem sicheres Arbeitsmit­tel sind. Dies ist aber eine Fehlin­ter­pre­ta­tion, denn ein Teil der Unfälle ereignete sich, obwohl Schutz­maß­nah­men getrof­fen wur­den und viele unfall­freie Leit­erbestei­gun­gen sind geglückt, obwohl keine Schutz­maß­nah­men ergrif­f­en wur­den. Damit ist unser „X“ keine ein­heitliche Größe, son­dern zer­fällt in X1 = Ein­sätze unter voll­ständi­gen Schutz­maß­nah­men und X2 = Ein­sätze ohne oder ohne aus­re­ichende Schutz­maß­nah­men. Sta­tis­tisch gese­hen haben wir es also mit zwei Grundge­samtheit­en zu tun und nur die Grundge­samtheit X2 und die ihr zuge­ord­neten Unfälle inter­essieren für eine Risiko­analyse zur Fest­stel­lung der Gefährlichkeit von Leitereinsätzen.
Und schon drängt sich das näch­ste Prob­lem auf: Welche Bezugs­größe ist eigentlich die wirk­lich wichtige, welche beschreibt die Gefährdung am besten?
 
Dazu ein Beispiel ander­er Art. In Deutsch­land gab es 2012 rund 1 Mil­lion meldepflichtige Arbeit­sun­fälle. Bei ein­er Arbeit­nehmerzahl von gerun­det 40 Mil­lio­nen Per­so­n­en kön­nte man die Wahrschein­lichkeit eines Arbeit­sun­fall­es mit 1:40 angeben. Betra­chtet man jedoch das Jahre­sar­beitsvol­u­men (wir haben jeden neuen Tag eine erneute Chance auf einen Arbeit­sun­fall) von rund neun Mil­liar­den Arbeit­sta­gen, so ist die Wahrschein­lichkeit ins­ge­samt 1:9.000. Bei­des ist nach der Wahrschein­lichkeit­s­the­o­rie möglich. Der erste Fall ist ein­er Urne ver­gle­ich­bar, die n Kugeln enthält, von denen eine Teil­menge ent­nom­men und nicht wieder zurück­ge­tan wird. Im zweit­en Fall wer­den die gezo­ge­nen Kugeln jedoch wieder zurück­ge­führt, so dass wieder alle „im Spiel sind“.
Bezo­gen auf unsere Leiterun­fälle ist daher das Prob­lem, ob eine Fall­be­tra­ch­tung oder eine Zeit­be­tra­ch­tung das Prob­lem bess­er repräsen­tiert. Fik­tive 200 „Mannleit­er­stun­den“ kön­nen ja z.B. durch 400 Ein­sätze von jew­eils ein­er hal­ben Stunde erfol­gen, es kön­nen aber auch 100 Ein­sätze mit jew­eils 2 h vorstell­bar sein. Je häu­figer wir auf die Leit­er steigen, umso höher ist die Gefahr, dass etwas schief geht. Das Risiko eines „gefährlichen Ereigniss­es“ steigt aber auch, wenn wir länger auf der Leit­er verbleiben und dort arbeit­en. Der Autor wagt hier keine Prog­nose, welch­er Ansatz der bessere ist.
 
Eine fre­quen­tis­che Risiko­analyse, die diesen Namen ver­di­ent, stellt also ein­er­seits höch­ste Ansprüche an die Qual­ität der Dat­en und benötigt ander­er­seits eine klare Ken­nt­nis über die rel­e­van­ten Para­me­ter, die die Gefährdun­gen bewirken. Bei­des ist zumin­d­est im prak­tis­chen Arbeitss­chutz nie gegeben.

Praxis mit Theoriewechsel

Diesen Schwierigkeit­en ent­ge­hen Prak­tik­er durch Anwen­dung der ein­fachen Matrixmeth­ode: Eine n x n – Matrix (meist 3x3 oder 5x5, siehe z.B. [6]) lis­tet Schaden­skat­e­gorien gegen Ein­trittswahrschein­lichkeit­en auf und legt durch z.B. unter­schiedliche Fär­bun­gen Risikostufen in der Feld­bele­gung fest (siehe Abb. 3). Der Sicher­heitsin­ge­nieur oder die Fachkraft für Arbeitssicher­heit gibt nun auf­grund seiner/ihrer Aus­bil­dung, Erfahrung und in Prü­fung des vorhan­de­nen Arbeitssys­tems eine Prog­nose, welche Schadens-/Ein­trittswahrschein­lichkeit und damit welch­es Risiko zu erwarten ist.
 
Dieses Ver­fahren ist aber kein Ergeb­nis von Mes­sun­gen etc., son­dern eine qual­i­fizierte Ein­schätzung. Das fre­quen­tis­che, auf Sta­tis­tik bezo­gene Wahrschein­lichkeitsmod­ell trifft deswe­gen hier nicht mehr zu, son­dern es gilt die soge­nan­nte bayesanis­che Wahrschein­lichkeit (benan­nt nach dem Math­e­matik­er und geistlichen Thoma Bayes, 1701–1761), die als Grad von Überzeu­gung inter­pretiert oder als Sicher­heit in der per­sön­lichen Ein­schätzung eines Sachver­haltes ver­standen wird. Let­ztlich würde eine entsprechende Prü­fung nicht mehr die Ein­trittswahrschein­lichkeit eines Ereigniss­es zum Gegen­stand haben, son­dern die Richtigkeit der durch den Sicher­heitsin­ge­nieur getrof­fe­nen Aus­sage, also let­ztlich, wie wahrschein­lich sich das Vor­wis­sen und die Ein­schätzung des Beurteil­ers mit der Real­ität decken.
 
Damit ver­bun­den ist eine völ­lig andere wahrschein­lichkeit­s­the­o­retis­che Blick­rich­tung und so leben wir in der pikan­ten Sit­u­a­tion, dass The­o­rie und Prax­is zwei unter­schiedlichen Wahrschein­lichkeitsmod­ellen verpflichtet sind; let­zteres notge­drun­gen, da die mit den üblichen Risikode­f­i­n­i­tio­nen geforderten Grund­la­gen nicht ver­füg­bar sind und eher als the­o­re-tis­ches Schreibtis­chkon­strukt denn als ein an der Prax­is geschultes Beurteilungsin­stru­ment aufz­u­fassen sind.
 
Hier sieht der Autor das große Missver­ständ­nis in der Anwen­dung der Risiko­be­tra­ch­tung in der Gefährdungs­beurteilung. Risiko­analy­sen leis­ten Her­vor­ra­gen­des, wenn entwed­er die Bedin­gun­gen mehr oder weniger kon­trol­lier­bar und doku­men­tier­bar sind (etwa bei Pro­duk­t­prü­fun­gen), oder aus­ge­feilte, aber eben nicht leicht anzuwen­dende math­e­ma­tis­che Prog­nose- oder Sim­u­la­tion­s­mod­elle mit bekan­nten Para­me­ter­w­erten angewen­det wer­den kön­nen. In bei­den Fällen bewegt sich The­o­rie und Prax­is im Rah­men des fre­quen­tis­chen Wahrschein­lichkeitsmod­ells. Bei der Über­tra­gung auf den Arbeitss­chutz ent­fall­en jedoch diese notwendi­gen Voraussetzungen.

Akzeptables Risiko?

Eng verknüpft mit dem Risikobe­griff ist das akzept­able Risiko. Sowohl z.B. die OHSAS 18001 als auch die „Hand­lungsan­leitung zur Über­prü­fung der Gefährdungs­beurteilung“ [7] der Län­der­be­hör­den leg­en dem Arbeit­ge­ber auf, ein akzeptables/nicht akzept­a­bles Risiko zu bes­tim­men. Das ist schnell gesagt, allein es entste­hen erhe­bliche Fragen.
 
Zunächst wäre zu disku­tieren, wie hoch das akzept­able Risiko denn sein darf. Hier gibt es kein­er­lei Fes­tle­gun­gen und Hil­fen für die Anwen­der. In der Regel müssen sie sich an ver­streuten Angaben ori­en­tieren, etwa an der Marke 1:2500 der TRGS 910, die sich aber eigentlich nur auf kreb­serzeu­gende Stoffe konzen­tri­ert und sich­er nicht einen Leiterun­fall und andere sicher­heit­stech­nis­che Aspek­te im Blick hat. Hier fehlt eine klare Aussage.
 
Dadurch entste­ht eine empfind­liche Lücke, die von den Ver­ant­wortlichen nur teil­weise gefüllt wer­den kann. Im Matrix­mod­ell dürften die „roten Bere­iche“ als jene „ver­bote­nen Zonen“ anzuse­hen sein, die jen­seits der akzep­tierten Gren­ze liegen. Wie aber wer­den die fest­gelegt? Die Über­nahme aus z.B. ein­er DGUV-Vorschrift mag bequem sein, aber sie sagt nichts über das absolute Risiko bzw. die absolute Gefährdung der Mitar­beit­er im roten Bere­ich aus.
 
Außer­dem sind unter­schiedliche Mod­elle im Umlauf und jed­er Arbeit­ge­ber kann im Rah­men sein­er Gesamtver­ant­wor­tung selb­st die Verteilung der Ampel­far­ben bes­tim­men. Das kann dann dazu führen das die gle­iche Tätigkeit als unter­schiedlich risikobe­haftet beschrieben wird (siehe Abb. 3). Wohl dem Arbeit­nehmer, der bei einem vor­sichti­gen Arbeit­ge­ber beschäftigt ist.
 
Und genau das wirft nun die Frage auf, wer denn das Risiko akzep­tiert. Der Arbeit­ge­ber? Die Mitar­beit­er? Die Behörde?
 
Artikel 2 Absatz 2 des Grundge­set­zes garantiert jedem das Recht auf Leben und kör­per­liche Unversehrtheit. Ein akzep­tiertes Risiko birgt aber immer auch die poten­zielle Schädi­gungsmöglichkeit bzw. nimmt diese in Kauf. Damit wer­den die Arbeit­nehmer ein­er Gefährdung aus­ge­set­zt, deren Höhe der Arbeit­ge­ber fes­tle­gen soll, wom­it er dann Herr über Leben und Gesund­heit sein­er Mitar­beit­er wird.
 
Dieser Umstand kön­nte erhe­blichen juris­tis­chen Sprengstoff enthal­ten, denn es kön­nte sein, dass Arbeit­nehmer gegen die arbeit­ge­ber­seit­ige Akzep­tanz eines Risikos kla­gen. Sie sind schließlich davon betrof­fen. Dem Arbeit­ge­ber die Fes­tle­gung des akzept­ablen Risikos aufzubür­den ohne gle­ichzeit­ig eine im poli­tis­chen Raum und in der gesellschaftlichen Diskus­sion abges­timmte Maßzahl oder Inter­pre­ta­tion­shil­fe anzu­bi­eten, ist ein höchst frag­würdi­ges Vorge­hen. Oder wartete man darauf, dass der Klage­fall ein­tritt und die Gerichte die Arbeit der Poli­tik machen? Jeden­falls greift in dieser Sit­u­a­tion die Mitbes­tim­mung der Betriebs- und Per­son­al­räte und das akzept­able Risiko ist zwis­chen den Betrieb­sparteien abzustimmen.
 
Eine Aus­nahme bildet der Fall, dass das akzept­able Risiko dem „Restrisiko“ entspricht. Restrisiko beschreibt die verbleiben­den Risiken, die trotz aller Maß­nah­men verbleiben und sich aus diversen Umstän­den ergeben, die nicht vorherse­hbar sind. Im Arbeitss­chutz ist das Restrisiko jene Ungewis­sheit, die immer noch jen­seits der strin­gen­ten Anwen­dung aller Schutz­maß­nah­men nach der Kun­st der Sicher­heit­stech­nik und Präven­tion verbleibt. Daher sind Arbeit­ge­ber gut berat­en, diese Kun­st von Sicher­heit­stech­nik und Präven­tion voll auszuschöpfen.

Psychologie der Risikobewertung

Da eine Risikobe­w­er­tung nach dem fre­quen­tis­chen Wahrschein­lichkeitsmod­ell meist nicht möglich ist, kommt der Übere­in­stim­mung zwis­chen Real­ität und sub­jek­tiv­er Ein­schätzung eine her­aus­ra­gende Bedeu­tung zu. Ger­ade daran hapert es aber. Die psy­chol­o­gis­che Forschung hat fest­gestellt, dass es zu sys­tem­a­tis­chen Wahrnehmungsverz­er­run­gen kommt [8] (siehe Abb. 4) So wer­den alltägliche Dinge in ihrer Gefährlichkeit unter­schätzt und sel­tene überschätzt.
 
Das Ergeb­nis ist, dass die meis­ten Arbeit­sun­fälle ger­ade in diesem alltäglichen Bere­ich erfol­gen. Dage­gen sind Tätigkeit­en mit ver­meintlich hohen Gefährdun­gen unter­durch­schnit­tlich an Arbeit­sun­fällen beteiligt. In einem Stahlw­erk tru­gen z.B. unter­schätzte Tätigkeit­en zu 53 % der Unfälle bei. Bei den über­schätzten waren es nur 17 %. Wäre es nach den „mit­tleren Bedin­gun­gen“ gegan­gen, hät­ten es bei den unter­schätzten Tätigkeit­en nur 18 % sein dürfen.
 
Dies zeigt, dass unsere Risikowahrnehmung nicht den objek­tiv­en Gegeben­heit­en entspricht. Ins­beson­dere Risikobeurteilun­gen auf Matrixebene unter Nutzung des bayesian­is­chen Wahrschein­lichkeitsmod­ells sind hier­von betrof­fen und die häu­fig in Betrieben anzutr­e­f­fende Sor­glosigkeit im Umgang mit weit ver­bre­it­eten Werkzeu­gen oder bei häu­fig aus­geübten Tätigkeit­en führt diese „psy­chis­che Hürde“ plas­tisch vor Augen. Es wäre ver­messen, anzunehmen, eine Fachkraft für Arbeitssicher­heit oder ein Sicher­heitsin­ge­nieur wäre durch seine Aus­bil­dung „nachjustiert“ und würde diesem – im übri­gen hochwichti­gen – psy­chol­o­gis­chen Effekt nicht erliegen.
 
Daher dürften alle Risikobeurteilun­gen von Rou­tinetätigkeit­en falsch unter‑, die bei ungewöhn­lichen Arbeit­en falsch über­be­w­ertet eingestuft sein. Dies zeigt, dass fre­quen­tis­che Risikobeurteilun­gen ein­deutige Vorteile haben – wenn es denn die entsprechen­den Dat­en dazu gäbe.

Ohne geht’s besser

Die bish­eri­gen Punk­te zeigen, dass Risikobeurteilun­gen im Arbeitss­chutz erhe­bliche Prob­leme verur­sachen, die der Kom­plex­ität der Sit­u­a­tio­nen, dem Man­gel an ver­füg­baren Bezugs­größen und the­o­retis­chen Inko­hären­zen geschuldet sind. Ganz davon abge­se­hen darf bezweifelt wer­den, ob spez­i­fis­che Aspek­te, wie z.B. psy­chis­che Belas­tun­gen, über­haupt ein­er ein­fachen Risiko­be­tra­ch­tung zugänglich sind.
 
Diese Prob­leme lassen sich auf zweier­lei Art lösen: Es wird „hin­geluschert“, was sich­er nicht sin­nvoll ist, oder man verzichtet ganz darauf. Das ist die bessere Lösung.
 
Risiko­be­tra­ch­tun­gen im Arbeitss­chutz entstam­men dem Denken der 70er und 80er Jahre (siehe z.B. [9]), in dem man ver­suchte, an Maschi­nen und Anla­gen erprobte Sicher­heit­skonzepte auf den Arbeitss­chutz zu übertragen.
 
Dem gegenüber eröffnete das Arbeitss­chutzge­setz von 1996 und die darin ver­ankerte Gefährdungs­beurteilung eine völ­lig andere Herange­hensweise. Nicht die Ein­trittswahrschein­lichkeit eines Unfalls oder Schadens spielt die entschei­dende Rolle, son­dern die prinzip­ielle Möglichkeit eines Schadens ohne spez­i­fis­che Anforderun­gen an die Ein­trittswahrschein­lichkeit. Das Begrün­dungspa­pi­er zum Arbeitss­chutzge­setz entkop­pelt sehr bewusst die Gefährdung von der Ein­trittswahrschein­lichkeit [10].
 
Daher reicht es zu erken­nen, dass eine Gefährdung ein­treten wird, um entsprechende Schutz­maß­nah­men nach dem Stand der Tech­nik einzuleit­en. Die sep­a­rate Ermit­tlung ein­er Ein­trittswahrschein­lichkeit ist wed­er notwendig noch hil­fre­ich. Dabei gilt, dass Gefährdun­gen an der Quelle zu bekämpfen sind (§ 4, Satz 1, Nr. 2 Arb­SchG), also alles getan wer­den muss, um den Ein­tritt eines gefährlichen Ereigniss­es zu verhindern.
 
Die prinzip­ielle Unvorherse­hbarkeit des Schaden­saus­maßes erzwingt ger­adezu diesen strikt präven­tiv­en Ansatz, es erst gar nicht zu ein­er Gefährdung kom­men zu lassen. Dabei helfen die Erfahrun­gen aus Jahrzehn­ten und die Ergeb­nisse der Forschung, die durch diverse staatlichen Auss­chüsse und die Unfal­lver­sicherungsträger als Hil­festel­lun­gen und Muster­lö­sun­gen bere­it­gestellt werden.
 
Es kann dur­chaus hil­fre­ich sein, sich darüber klar zu wer­den, welche etwaigen Schä­den nach all­ge­mein men­schlichem Ermessen möglich sind. Dies hat aber keinen direk­ten Ein­fluss auf das Schutzniveau, da es darum geht, das schade­naus­lösende Ereig­nis auszuschließen.
Der Sturz von einem Dach aus 40 m Höhe ist daher prinzip­iell nicht anders zu behan­deln als der Sturz aus 2 m Höhe von ein­er Leit­er, auch wenn der zu erwartende Schaden im ersteren Falle ungle­ich höher aus­fall­en dürfte. In bei­den Fällen ist der Absturz zu ver­mei­den und hier­für sind keine Ein­trittswahrschein­lichkeit­en erforder­lich, son­dern die kon­se­quente Anwen­dung präven­tiv­er Schutz­maß­nah­men zur Unfallvermeidung.
 
Im Gegen­satz dazu kön­nen ins­beson­dere rel­a­tiv niedrige Ein­trittswahrschein­lichkeit­en dazu ver­führen, das Sicher­heit­sniveau zu senken und entsprechende Darstel­lun­gen wie z.B. in der DGUV- Infor­ma­tion 211–032 bestärken diese Ansicht. Ein solch­es Vorge­hen wirkt dann jedoch gefährdungsver­stärk­end und deckt sich nicht mit der Inten­tion des Arbeitsschutzgesetzes.
 
Alle Risiko­be­tra­ch­tun­gen im Arbeitss­chutz ste­hen auf tön­er­nen Füßen und der Autor geht davon aus, dass sich bei schar­fem Nach­fra­gen die große Mehrzahl der­ar­tiger Beurteilun­gen als falsch oder inkon­sis­tent erweisen würde. Es ist ein Instru­ment, das nicht mehr zu einem mod­er­nen Arbeits- und Gesund­heitss­chutz passt und daher in diesem Kon­text aufgegeben wer­den sollte.
 
Anmerkun­gen und Quellen
  1. Schnei­der, G., 2013: Risikokri­tik. – Sicher­heitsin­ge­nieur, 6/2013, 8 – 14
  2. DIN EN ISO 12100: All­ge­meine Gestal­tungsleit­sätze Risikobeurteilung und Risiko­min­derung (ISO 12100:2010)
  3. OHSAS 18001:2007: Arbeits- und Gesund­heitss­chutz-Man­age­mentsys­tem – Anforderungen
  4. So verteilen sich die tödlichen Leit­er­ab­stürze auf fol­gende Höhen­bere­iche: Unter 3 m = 25 %; 3 – 5 m = 17 %, 5 – 10 m = 38 %, über 10 m = 18 %; Infor­ma­tion der Indus­triegew­erkschaft Bauen-Agrar-Umwelt vom 12.02.2013, als Quelle dienet die BG Bau, die Zahlen stam­men aus 2010
  5. Quelle: Steine und Erden Aus­gabe 5 / 2010
  6. z. B. DGUV-Infor­ma­tion 211–032, Gefährdungs- und Belas­tungskat­a­log – Beurteilen von Gefährdun­gen und Belas­tun­gen am Arbeitsplatz
  7. Län­der­auss­chuss für Arbeitss­chutz und Sicher­heit­stech­nik (LASI): Hand­lungsan­leitung zur Über­prü­fung der Gefährdungs­beurteilung. LV 59, 2014
  8. Musahl, H.-P. 2005: Zur Psy­cholo­gie der Gefahren­perzep­tion. – Öster­re­ichis­ches Forum Arbeitsmedi­zin 2 / 2005, 4 – 12
  9. Nohl, J. 1989: Grund­la­gen zur Sicher­heit­s­analyse. – Ver­lag Peter Lang, 252 pp
  10. Bun­destags­druck­sache 13 / 3540 vom 22. 01. 1996, Seite 16: „Gefährdung“ beze­ich­net im Gegen­satz zur „Gefahr“ die Möglichkeit eines Schadens oder ein­er gesund­heitlichen Beein­träch­ti­gung ohne bes­timmte Anforderun­gen an deren Aus­maß oder Eintrittswahrscheinlichkeit“
Autor
Dr. rer nat. Ger­ald Schneider
 
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