Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden durch normative Vorgaben oder informative Hilfestellungen in vielen Fällen Risikobeurteilungen unter Einbeziehung von Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit gefordert beziehungsweise angeregt. Es erhebt sich aber die Frage: Sind Risikoerwägungen hilfreich und vor allem in der Praxis eine Hilfestellung?
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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