1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Fachbeiträge » Archiv SI »

Sägen, Brennschneiden oder Trennschleifen? - Brandgefährdungen im Betrieb

Brandgefährdungen und Unfallbeispiele
Sägen, Brennschneiden oder Trennschleifen?

In der Ver­gan­gen­heit wer­den immer wieder Brände aus­gew­ertet, die durch Schweiß- und Schnei­dar­beit­en verur­sacht wur­den. Ver­wiesen wird dann auch auf die Nichtein­hal­tung der für diese Ver­fahren zuständi­gen Unfal­lver­hü­tungsvorschriften wie der BGR 500 Kapi­tel 2.26 „Schweißen, Schnei­den und ver­wandte Ver­fahren“. Eine beson­dere Rolle spielt in fast allen Fällen eine schriftliche Freiga­be für die Ver­fahren, wenn eine Brand- oder Explo­sion­s­ge­fährdung nicht ver­hin­dert bzw. aus­geschlossen wer­den kann. Im Fol­gen­den Beispiele aus der Praxis.

Häu­fig wird darauf ver­wiesen, zur Ver­mei­dung von Aufwen­dun­gen zur Brand- bzw. Explo­sions­be­sei­t­i­gung, mech­a­nis­che Tren­nver­fahren einzuset­zen. Nun löst aber der Auf­trag, ein Wass­er- oder Dampfrohr mit 50mm Durchmess­er von Hand durchzusä­gen, nicht unbe­d­ingt Freude aus. Es liegt also nahe auf einen Trennschleifer zurück­zu­greifen. Dieser ist ja in der BGR 500 wed­er als Schneid- noch als ver­wandtes Ver­fahren genan­nt. Dabei kann es aber zu einem „Denk­fehler“ kom­men, da an der Trennstelle Tem­per­a­turen bis ca. 900 °C entste­hen und der Funken­flug je nach Arbeit­spo­si­tion und Wet­ter­lage Bere­iche bis 8 m tre­f­fen kann.
Dieser Funken­flug kann Schwel­brände erzeu­gen, die erst zu einem viel späteren Zeit­punkt sich zu Fol­ge­brän­den ausweit­en. In den met­al­lver­ar­bei­t­en­den Werk­stät­ten ist es üblich, bei Anwen­dung der Trennschei­dtech­nik ohne eine schriftliche Schweißer­laub­nis im Sinne des Absatzes 3.8 zu arbeiten.
Abbil­dung 2 und 3 zeigen jedoch die Gefahren, die bei Vorhan­den­sein brennbar­er Gegen­stände oder Ent­nahmestellen für brennbare Gase entste­hen. Dass nun bei jedem Ein­satz eines Trennschleifers eine schriftliche Genehmi­gung erforder­lich sein sollte, ist auch nicht sin­nvoll. Man muss aber auf die ver­steck­ten Gefahren in Unter­weisun­gen aufmerk­sam machen. Die nach­ste­hen­den Beispiele weisen erneut noch ein­mal auf die Gefährdun­gen mit Trennschnei­d­funken hin.

Schwere Verbrennung infolge ungeeigneter Arbeitskleidung

Schloss­er eines Stahlbau­un­ternehmens arbeit­en mit Trennschleifern an Stahlbauteilen. Plöt­zlich begin­nt die Ober­bek­lei­dung eines Mitar­beit­ers zu bren­nen. Trennschleif­funken hat­ten das ohne AS-Klei­dung abgesicherte Ther­mo­hemd entzün­det. Nur durch beherztes schnelles Löschen der Kol­le­gen kon­nte der Verun­fallte, zwar mit Ver­bren­nun­gen 3. Grades, aber am Leben gehal­ten wer­den. Ther­mo­hem­den dienen als Käl­teschutz und sind durch die Wat­tierung aus Chemiefas­er leicht entzündlich, wenn man sie nicht zusät­zlich gegen Funken­flug, wie beim Trennschleifer, mit AS-Klei­dung bedeckt.

300.000 Toastbrote verbrennen

In der Pro­duk­tion­shalle ein­er Großbäck­erei wer­den an einem Wochen­be­ginn am Mor­gen Schlosser­ar­beit­en an ein­er Küh­lanlage für Toast­brote aus­ge­führt. Dabei han­delt es sich um eine Förder­ban­dan­lage, auf der die Waren mit Spir­i­tus behan­delt wer­den. Eine Arbeit­ser­laub­nis ohne beson­dere Feuer­erlaub­nis liegt vor. Während der Mon­tagear­beit­en wird zwecks Änderung der vorge­se­henen Bauteile ein Trennschleifer einge­set­zt. Dabei wird nicht beachtet, dass Tren­n­funken auf die mit schw­er ent­flamm­bare Stoffe umman­telte Küh­lanla­gen fall­en. In der Folge kommt es zu einem Großbrand, wobei beson­ders ein mit 1000 Litern Spir­i­tus gefüll­ter Tank die größte Gefahr bere­it­et. Die 40 Mitar­beit­er kön­nen sich in Sicher­heit brin­gen. Den 100 einge­set­zten Feuer­wehrleuten gelingt es dann nach sechs Stun­den den Brand zu löschen. Ein Brand­schaden von etwas 10 Mil­lio­nen Euro ist das Ergeb­nis. (Siehe Abbil­dung 1).

Steuerungsanlage einer Karusseldrehmaschine vernichtet

In ein­er Zerspanungswerk­statt soll eine ehe­ma­lige Druck­luftleitung NW 40 demon­tiert wer­den. Dem Auf­trag­nehmer war bekan­nt, dass für die Anwen­dung des Brennschnei­dens eine schriftliche Erlaub­nis entsprechend BGR 500 hätte erteilt wer­den müssen. Aus „Zeit­grün­den“ wird daher ein Trennschleifer einge­set­zt. Nicht wahrgenom­men wird, dass die mit Fett behafteten Holzk­lötze im Umfeld durch Schnei­d­funken zu einem Schwel­brand führen, der sich nach Arbeit­sende zu einem Brand entwick­elt und die elek­tro­n­is­che Steuer­an­lage ver­nichtet. Die Frage des Ver­sicher­ers: „Lag eine schriftliche Erlaub­nis vor?“

Der Gerümpelhaufen

Die Ansamm­lung aller Eisen­teile ver­an­lasste einen Gartenbe­sitzer, diese zu zerklein­ern. Der Schrot­thaufen lag etwa drei Meter neben sein­er schö­nen, von her­rlichen Wedeln aus Gras umgebe­nen Garten­laube. Wohl wis­send, dass bei der vorherrschen­den Trock­en­heit und dem böi­gen Wind der Ein­satz eines Brennschnei­dgerätes gefährlich ist, nahm er einen Trennschleifer. Mit­ten in sein­er Arbeit schreck­te den Mann jedoch der Ruf seines Ehep­art­ners auf. Und da sah er dann, was er angerichtet hat­te: Das trock­ene Pam­pas­gras bran­nte, und die Flam­men grif­f­en ger­ade auf die Garten­laube über. Löschmit­tel waren nicht vorhan­den. Deshalb bran­nte das „Häuschen“ gän­zlich ab.

Fazit

Für den Umgang mit Trennschleif­maschi­nen gilt die BGR 500 – Kapi­tel 2.23. Diese bein­hal­tet aber nichts über Brandge­fährdun­gen. Das Trennschleifen gilt aber auch nicht als „ver­wandtes Ver­fahren“ im Sinne der BGR 500 Kapi­tel 2.26
Autor:
Dipl.-Ing. Uwe Tatter
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de