Anzeige
In Forschung, Labor und Analytik kommt eine Vielzahl von Spezialgasen zum Einsatz. Um diese gefahrlos nutzen zu können, müssen die Anwender über besondere Kenntnisse verfügen. Hier nimmt der Gesetzgeber den Arbeitgeber in die Pflicht: Er überträgt ihm die Verantwortung für den sicheren Betrieb und die Unterweisung der Mitarbeiter und lässt ihm dabei Gestaltungsfreiheit. Ein wichtiger Baustein zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben können Fachschulungen sein. Sie unterstützen dabei, sich das erforderliche Wissen anzueignen.
Die Vielfalt der Spezialgase, die in Forschung und Entwicklung, in Messtechnik und Medizin zum Einsatz kommen, ist beträchtlich (Abb. 1). Für die Erfüllung verschiedenster Aufgaben werden hier neben Reinstgasen auch Gasgemische mit höchster Konzentrationsgenauigkeit, besonders seltene Gase sowie Gase mit gefährlichen Eigenschaften genutzt. Das große Spektrum an Spezialgasen erfordert daher von Mitarbeitern, die mit ihnen umgehen, ein breitgefächertes Fachwissen in punkto spezifische Eigenschaften und sichere Anwendung der Gase. Darüber hinaus ist Know-how in Bezug auf die dazugehörige Versorgungstechnik (Abb. 2) gefragt.
Gesetzlich geregelt – die Verantwortung des Arbeitgebers
Die Verantwortung für sichere Betriebsabläufe und die Information der Mitarbeiter legt der Gesetzgeber in die Hände des Betreibers. Der ist gefordert, Fachwissen zur Verfügung zu stellen und Beschäftigte, die Gase und Gaseversorgungsanlagen nutzen, angemessen zu unterweisen. Dabei müssen unter anderem folgende Regelungen Beachtung finden:
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt in § 12 eine ausreichende und angemessene Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch den Arbeitgeber. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht in § 9 eine Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten zu den sie betreffenden Gefahren vor. Zudem legt die BetrSichV fest, dass der Arbeitgeber bei selbstdurchgeführten Prüfungen eine befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln bestimmen muss, die per Definition durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.
- Spezifische Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in Laboren finden sich in der Publikation BGI-850–0 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“. Das Regelwerk wurde vom Fachausschuss Chemie der BG RCI erlassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, kurz TRGS 526 „Laboratorien“ aus dem Regelungsteil der neuen Laborrichtlinien das staatliche Regelwerk übernommen.
Die kurzen Auszüge aus einigen der sicherheitsrelevanten Regelwerke zeigen die Komplexität der Rechtslage, mit der sich auch die Betreiber von Laboren und Forschungseinrichtungen befassen müssen. So enthalten sowohl die BetrSichV als auch das ArbSchG nur die generelle Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten, ohne deren Inhalt näher zu spezifizieren. Zudem wurden spezielle Gase-Vorschriften, wie beispielsweise die Berufgenossenschaftliche Vorschrift B 6 „Gase“ zur Unfallverhütung von der BG RCI aufgehoben. Es zeichnet sich deutlich ab, dass die konkrete Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen heute vermehrt in die Verantwortung des Betreibers übergeht. Auf der einen Seite gewinnt er so mehr Freiheit bei der Gestaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und der praxisgerechten Unterweisung. Auf der anderen Seite werden von ihm auch mehr Eigeninitiative und Erfahrung gefordert.
Spezialgase in Theorie und Praxis
Wissensvermittlung durch Schulungen – dieses Angebot machen die Hersteller und Lieferanten von Gasen. So hat Linde Gas Deutschland das Portfolio seiner bewährten Liprotect-Sicherheitsseminare jüngst erweitert. Hinzugekommen ist eine zweitägige „Fachschulung Befähigte Person – Spezialgase in Forschung, Labor & Analytik“. Die Fachschulung wurde konzipiert, um die Betreiber von Laboren und Forschungseinrichtungen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. Sicherheits- und Personalverantwortliche können hier ebenso wie Anwender das notwendige Wissen für den sicheren Umgang mit Spezialgasen erwerben. Damit werden nicht nur Mitarbeiter vor Gefahren geschützt. Die Schulungen dienen auch als Nachweis über die Qualifizierung der Mitarbeiter und als wichtiger Baustein für Zertifizierungen und Audits.
Eine professionelle Fachschulung sollte auf den bestehenden Rechtsgrundlagen und Vorschriften aufbauen. Auf der Basis von Betriebssicherheitsverordnung und weiteren Regelwerken kann dann fundiert der sichere Umgang mit Spezialgasen thematisiert werden. Grundlagen der Gasephysik und die Eigenschaften und Wirkung von Gasen sowie ihre Anwendung sind wichtige theoretische Bausteine einer Schulung. Doch vor allem ist der Praxisbezug für den nachhaltigen Erfolg eines Sicherheitsseminars entscheidend (Abb. 3): Die Themenvielfalt reicht dabei von der Herstellung von Gasgemischen über das Handling und die persönliche Schutzausrüstung bis zu Notfallmaßnahmen. Sinnvoll ist auch ein Praxisteil, bei dem die Schulungsteilnehmer selbst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen – beispielsweise für einen Flaschenwechsel mit einem sicherheitsrelevanten Gas. Denn das Instrument der Gefährdungsbeurteilung hat der Gesetzgeber in allen neueren gesetzlichen Regelungen eingeführt. Im Rahmen einer Begehung müssen dabei mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt, beurteilt und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden. Gerade Sicherheitsverantwortliche können hier entscheidend vom Know-how der Fachleute profitieren.
Die richtige Technik entscheidet
Für den sicheren Umgang mit Spezialgasen ist das Verständnis für die dazugehörige Technik unerlässlich. Daher wird in den entsprechenden Seminaren auch die richtige Handhabung von Spezialgaseversorgungsanlagen behandelt. Denn die Auswirkungen falscher Materialien und unpräziser Handhabung werden auch von erfahrenen Anwendern häufig unterschätzt. So kann zum Beispiel durch schnelles Öffnen und Schließen von Sauerstoff-Ventilen oder Druckminderern über die so genannte adiabatische Verdichtung eine örtliche Temperaturerhöhung entstehen — und diese kann zu einem Sauerstoff-Ausbrand führen. Zur Verhinderung eines solchen Sauerstoff-Ausbrandes sind neben dem langsamen Öffnen und Schließen der Ventile und Druckminderer weitere Aspekte zu beachten: Nur Bauteile, die für Sauerstoff geeignet sind, bieten die notwendige Sicherheit. Die Armaturen dürfen nicht gebraucht sein und müssen im Betrieb frei von Öl und Fett gehalten werden. Und der Druckminderer muss nach Gebrauch voll entspannt werden.
Auch Gase mit korrosiver Wirkung wie Chlorwasserstoff erfordern besondere technische Vorrichtungen. Nur so können Schäden an Werkstoffen und damit ein gefährlicher Gasaustritt verhindert werden. Sicherheitsaspekte stehen bei den Fachschulungen zum Umgang mit Spezialgasen in Forschung, Labor und Analytik klar im Vordergrund. Darüber hinaus können die Hersteller und Lieferanten von Spezialgasen den Teilnehmern weiteres wichtiges Fachwissen vermitteln: So garantiert beispielsweise nur die Verwendung der passenden technischen Ausstattung und deren korrekte Handhabung den Erhalt der Gasqualität von der Gasflasche bis zur Anwendung.
Fazit
Der Gesetzgeber überträgt den Betreibern von Laboren und Forschungseinrichtungen ein wachsendes Maß an Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und lässt ihnen dabei Gestaltungsspielraum. Eine sinnvolle Möglichkeit, diesen auszufüllen sind Fachschulungen, die Lieferanten und Hersteller von Spezialgasen anbieten. Sie befähigen Personal- und Sicherheitsverantwortliche wie auch Anwender zum sicheren Umgang mit Spezialgasen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz und unterstützen die Betreiber bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten.
Autoren
Klaus Tech Leitender Sicherheitsingenieur
Klaus Engwer Spezialgase Engineering Linde AG — Geschäftsbereich Linde Gas
Kontakt für Leseranfragen
Peter Koch Tel.: 089.7446–1477 E‑Mail: peter.koch@de.linde-gas.com www.linde-gas.de www.liprotect.de
Teilen: