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TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“ aufgehoben

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TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“ aufgehoben

Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales hat die im Sep­tem­ber 2007 bekan­nt gemachte TRBS 2131 „Elek­trische Gefährdun­gen“ im Juli 2010 (GMBl. Heft 41 S. 871) aufge­hoben. Die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung gilt für die Bere­it­stel­lung von Arbeitsmit­teln durch Arbeit­ge­ber sowie für die Benutzung von Arbeitsmit­teln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Im Zuge der rechtlichen Prü­fung der den Bere­ich ergänzen­den TRBS 2131 Teil 1 „Arbeit­en unter Span­nung“ war fest­gestellt wor­den, dass bei­de TRBS ganz wesentlich elek­trische Gefährdun­gen regeln, die nicht Arbeitsmit­teln zuzuord­nen sind, son­dern Arbeit­sumge­bun­gen, wie z. B. Ober­leitun­gen von Schienen­bah­nen. In den TRBS kön­nen aber nur Sachver­halte konkretisiert wer­den, für welche die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung unstrit­tig gilt. Vor diesem Hin­ter­grund hat das BMAS entsch­ieden, die TRBS 2131 Teil 1 nicht zu veröf­fentlichen und die TRBS 2131 aufzuheben.
Für den Anwen­der ist nun­mehr von Bedeu­tung, dass die Beruf­sgenossen­schaftliche Vorschrift (BGV A3) „Elek­trische Anla­gen und Betrieb­smit­tel“ noch in Kraft ist und zur Konkretisierung der Rechtsvorschriften weit­er­hin herange­zo­gen wer­den kann. Darüber hin­aus ste­ht das ein­schlägige VDE-Regel­w­erk zur Ver­fü­gung. Es ist beab­sichtigt, die Diskus­sio­nen zum Gefahren­feld „Elek­trische Gefährdun­gen“ im Auss­chuss für Betrieb­ssicher­heit (ABS) in abse­hbar­er Zeit erneut aufzunehmen.
Hans-Peter Raths
Bun­desmin­is­teri­um für
Arbeit und Soziales
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