Epidemien wie der Ebola-Ausbruch im westlichen Westafrika werfen Fragen des Gesundheitsschutzes in der Luftfahrt auf. Maßstab sind die internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO von 2005. Dabei gilt: Übung macht den Meister, um im Notfall gewappnet zu sein.
Dr. Adelheid Weßling
Monrovia, die Hauptstadt von Liberia, liegt etwa zehn Flugstunden von Deutschland entfernt, inklusive Zwischenstopp über Brüssel oder Casablanca. Direktflüge existieren nicht. Gut 1000 Passagiere checkten 2013 von Frankfurt, Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Hannover, Düsseldorf oder Bremen nach Liberia ein. Etwa 2250 Passagiere flogen nach Guinea, 250 nach Guinea-Bissau, knapp 1900 nach Sierra Leone. Noch seltener sind Flüge in umgekehrte Richtung mit Deutschland als Reiseziel. Zum Vergleich: 55 000 Reisende flogen nach Ghana, 31.000 Passagieren kamen von dort hierher.
Durch den Ebola-Ausbruch im vergangenen Jahr hat sich das Interesse an den westlichen Ländern Westafrikas schlagartig erhöht. Wie zuvor das schwere, akute respiratorische Syndrom (SARS), die Vogelgrippe aus Asien oder die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) und Varianten der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) macht die Krankheit deutlich, dass sich regionale Epidemien nicht isoliert betrachten lassen. (Fern-)Reisen, lange Transportwege von Schlachttieren, genetische Veränderungen der Mikroorganismen sowie klimatische und ökologische Faktoren, die die Lebensbedingungen von Überträgern günstig beeinflussen, tragen zur Verbreitung von Krankheiten beziehungsweise Krankheitserregern bei. Damit einher geht das Risiko einer Pandemie, das heißt einer sich über Länder und Kontinente ausbreitenden Erkrankungswelle. Dies gilt insbesondere, wenn ein Krankheitsherd dort auftritt, wo die medizinische Versorgung unzureichend ist und eingeübte Verfahren im Umgang mit der Erkrankung fehlen wie bei dem, soweit bekannt ist, ersten Ebola-Ausbruch in Westafrika. Die Krankheit wurde erstmals 1976 in einer abgeschiedenen Region im Kongo entdeckt und nach einem kleinen Seitenfluss des Mongala benannt. Seither gab es immer wieder Ebola-Ausbrüche in Afrika, doch verliefen diese weniger dramatisch. Sie blieben regional begrenzt. Professor Dr. Reinhard Burger, Präsident der Robert Koch Instituts (RKI), führt als Erklärung die geringe Mobilität in den dünn besiedelten Regionen Afrikas an. In Westafrika besteht hingegen ein vergleichsweise dichtes Verkehrsnetz über die Ländergrenzen hinweg, so dass sich die Krankheit leichter ausbreiten kann. Rund 20 Millionen Menschen leben in Liberia, Guinea und Sierre Leone. An Ebola sind nach Angaben der WHO über 18.000 Menschen erkrankt und etwa 7.000 verstorben. Die Dunkelziffer wird höher liegen.
Die Sterblichkeit bei Krankheiten, die auf direktem oder indirektem Weg vom Tier auf den Menschen übertragenen werden, ist relativ hoch. Für Ebola gibt das RKI eine Wahrscheinlichkeit von 30 bis 90 Prozent an, je nach Qualität der medizinisch-pflegerischen Versorgung. Manche Zoonosen wie HIV oder der Ebola-Virus entwickeln das Potenzial von Mensch zu Mensch übertragen zu werden, was die Ansteckungsgefahr deutlich erhöht. Die Übertragung ist bei den genannten Krankheiten über den Kontakt zu infizierten Körperflüssigkeiten möglich. Ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko bergen Grippeviren, die sich zudem als Tröpfcheninfektion über die Luft ausbreitet. Mehr als 200 Zoonosen sind bekannt. Abhängig von Forschungsaktivitäten werden jährlich, so die Schätzung von Experten, drei bis vier neue Erreger identifiziert. Um eine wirksame Präventions- und Behandlungsstrategie zu entwickeln, die am Erreger ansetzt, ist das Zusammenspiel von Humanmedizin, Veterinärmedizin, Epidemiologie und Mikrobiologie im internationalen Kontext erforderlich. Hoffnung im Kampf gegen Ebola rufen zwei Impfstoffe hervor, die in Tierversuchen getestet worden sind. Noch nicht erwiesen ist, ob die Wirkstoffe für Menschen gleichermaßen geeignet sind. Die behördliche Zulassung steht daher noch aus. Dazu muss ein Wirkstoff zunächst getestet werden. Entsprechende Studien mit Probanden, die sich hierfür freiwillig zur Verfügung stellen, sind jüngst gestartet. Des Weiteren soll ein Ebola-Schnelltest in Guinea geprüft werden, der binnen 15 Minuten ein Ergebnis ausweist.
Nationale Meldewege nach Internationalen Gesundheitsvorschriften
Epidemien wie Ebola rufen Fragen nach Sicherheitsvorkehrungen im internationalen Flugverkehr hervor. Als Reaktion auf die SARS-Epidemie, die vor gut zehn Jahren ausbrach und sich auf etwa 30 Länder erstreckte, aktualisierte die World Health Organization (WHO) 2005 ihre internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Sie gibt Verfahren an den Grenzübergängen zu Land, zu Wasser und am Flughafen vor, um zu verhindern, dass sich Krankheiten und andere Gefährdungen für die öffentliche Gesundheit über Ländergrenzen hinweg ausbreiten.
Die IGV wurde 2007 in hiesiges Recht überführt. 2013 trat das IGV-Durchführungsgesetz in Kraft. Durch die IGV können Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt werden. Des Weiteren berührt das Gesetz den Infektionsschutz in Verantwortung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Arbeit vor Ort, einschließlich des Meldewesens, obliegt der unteren Gesundheitsbehörde.
Das Gesundheitsamt muss die zuständige Landesbehörde informieren, die wiederum dem RKI mitteilt, wenn Krankheiten oder Tatsachen bekannt werden, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen könnten. Das RKI entscheidet, ob es notwendig ist, der WHO das Ereignis zu melden. Bei SARS oder einer humanen Influenza, die durch einen neuen Subtyp des Virus verursacht wird, ist dies immer der Fall. Bei Krankheiten wie Ebola, Lassafieber oder Gelbfieber zieht das RKI einen Entscheidungsalgorithmus hinzu, um da Ausmaß der gesundheitlichen Notlage zu bewerten. Meldepflichtig ist ein Ereignis, das ungewöhnlich oder unerwartet ist und schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit erwarten lässt, oder wenn ein erhebliches Risiko einer grenzüberschreitenden Ausbreitung oder das Risiko einer Beschränkung internationaler Reisen und Handelswege besteht. Ist nach dem aktuellen Kenntnisstand keine Meldepflicht gegeben, muss das RKI das Ereignis erneut bewerten, wenn neue Informationen vorliegen. Die Meldung an die WHO erfolgt über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz, einer Behörde des Bundesinnenministeriums. Die GMLZ übernimmt damit die Aufgabe der Nationalen Kontaktstelle nach IGV.
In Zusammenhang mit Ebola bestand bislang keine förmliche Meldepflicht für die hiesige Behörde. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurde das Netzwerk der nationalen IGV-Anlaufstellen aber schon bei anderen Krankheiten wie Tuberkulose genutzt, zum Beispiel wenn Kontaktpersonen eines infizierten Flugreisenden in einen anderen Staat weitergereist sind und die Gesundheitsverwaltung dort auf das Infektionsrisiko hingewiesen werden sollte. Bei den drei an Ebola-erkrankten Patienten, die sich bei ihrem Hilfseinsatz in Westafrika infiziert hatten, folgte Deutschland der Bitte der WHO beziehungsweise der UNO, die Patienten in den hierauf spezialisierten Zentren in Hamburg, Leipzig und Frankfurt am Main zu behandeln. Die Patienten kamen mit Spezialflugzeugen, so dass ein Kontakt zu Mitreisenden von vornherein ausgeschlossen wurde. Das Risiko einer Neuerkrankung in Deutschland stuft das RKI gering ein.
(K)eine krankheitsbedingte Notfalllandung an benannten Flughäfen
Nach dem IGV-Durchführungsgesetz müssen in Deutschland fünf Flughäfen – Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, München und künftig Berlin-Brandenburg – Kernkapazitäten eines internationalen Sanitätsflughafens gemäß IGV bereithalten (siehe Abbildung). Für die Kontrolle sind die Landesgesundheitsbehörden im Zuge ihrer Aufgaben für den vorsorgenden Gesundheitsschutz zuständig. So führte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit dem örtlichen Gesundheitsamt im August 2008 eine Begehung des Flughafens Frankfurt durch. Überprüft wurde, inwieweit die Vorgaben der IGV umgesetzt wurden, d.h., ob Notfallpläne vorliegen, Kommunikationswege und Zuständigkeit sichergestellt sind sowie Untersuchungs- und Betreuungskapazitäten für Flugreisende und Möglichkeiten des Transports zu den Untersuchungseinrichtungen vorhanden sind. Das Fachreferat kommt zu dem Ergebnis, dass der Flughafen Frankfurt bestens vorbereitet sei. Unabhängig von den Belangen des Gesundheitsschutzes kritisiert die Europäische Kommission eine mangelnde Überprüfung der allgemeinen Luftsicherheitsmaßnahmen in der zivilen Luftfahrt auf deutschen Flughäfen und hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sollen die benannten Flughäfen angeflogen werden können, wenn das zuständige Gesundheitsamt am Zielflughafen eine solche Änderung angeordnet hat (§ 9 Abs. 2 IGV-DG). „Allerdings kann bereits der ursprüngliche Zielflughafen die Umleitung zu einem Sanitätsflughafen in die Wege leiten“, sagt Constance Frey von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Berlin. Ähnlich der Kaskadenreaktion beim Domino löst eine Meldung die nächste aus. Sobald der Pilot erfährt, „dass eine Person an Bord ist, bei der klinische Anzeichen auf das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit hindeuten, die die öffentliche Gesundheit gefährdet, oder dass an Bord sonstige Anzeichen für eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestehen“ (§ 11 IGV-DG), informiert er die Flugkontrollverkehrsstelle und den Verkehrsleiter am Zielflughafen. Diese leiten die Meldung (flughafenintern) an die im Notfallplan festgelegte Stelle weiter, die dem Gesundheitsamt meldet, das wiederum die für den Sanitätsflughafen zuständige Gesundheitsbehörde verständigt. Der Pilot teilt das geänderte Landeziel den Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) mit, die schließlich die Flugeinweisung zu einer separaten Landebahn übernehmen. „Notfalllandungen aus Krankheitsgründen sind sehr seltene Ereignisse“, informiert Axel Raab, DFS-Pressesprecher, der einst selbst als Fluglotse tätig war. Der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) ist kein Fall bekannt.
Dass krankheitsbedingte Umleitungen eines Flugzeugs äußerst selten vorkommen, bestätigen die Flughäfen. Von einem Ereignis pro Jahr geht der Flughafen Düsseldorf aus – bei über 10 Millionen Landungen mit Passagieren an Bord pro Jahr. Wenn krankheitsbedingte Sondereinsätze notwendig werden, dann wegen harmloser Viruserkrankungen, Kreislaufproblemen oder Verletzungen. Der Umgang mit solchen Vorfällen ist Routine an den Flughäfen, unabhängig davon, ob sie als Sanitätsflughafen nach IGV eingestuft sind oder nicht. „Sie werden im Normalbetrieb als Notfall- oder Erste-Hilfe-Einsätze durch den Rettungsdienst der Flughafenfeuerwehr bewältigt, manchmal in Zusammenarbeit mit dem externen Rettungsdienst“, schildert Volkmar Krämer vom Flughafen Stuttgart die Abläufe. „Bei einer ernsten Symptomatik nehmen wir sofort Kontakt mit dem Gesundheitssamt auf und ziehen unseren Betriebsarzt hinzu, der die Behörde im Flughafen vertritt. Falls nötig, informiert der Arzt weitere externe Stellen und leitet einen Krankentransport ein.“
Alarmstern, der im Notfall greift
Seit Mitte 2012 müssen alle Flughäfen über einen Notfallplan für gesundheitliche Notlagen verfügen, der mit den Gesundheits- und Ordnungsbehörden abgestimmt ist. Die benannten Sanitätsflughäfen verfügen zudem über besondere Sicherheitsvorkehrungen, um auf IGV-Notfälle vorbereitet zu sein. „Vor dem Inkrafttreten der IGV hatten die beteiligten Akteure ihre eigenen Notfallpläne gehabt, die im Detail nicht aufeinander bezogen waren. Das hat sich nun geändert“, begrüßt Dr. Dr. Heribert Stich, Leiter der Gesundheitsabteilung des Landratsamtes Erding bei München. Infektiologische oder seuchenmedizinische Notfälle sind jedoch singuläre Ereignisse. Dies hat sich seit Ausbruch der Ebola-Epidemie im westlichen Westafrika nicht geändert.
Um ein mögliches Infektionsrisiko festzustellen beziehungsweise ausschließen zu können, musste der diensthabende Notfallarzt des medizinischen Versorgungszentrums am Flughafen München 2014 einmal eine Reiseanamnese durchführen. Hierzu wurden der Reiseweg und die Aufenthalte der letzten 21 Tage sowie Kontakte zu Erkrankten ermittelt. Weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich. Am Flughafen Berlin-Schönefeld kam der Notfallplan am 26. September 2014 zum Einsatz, als ein im Anflug befindliches Privatflugzeug aus Nigeria einen schwer erkrankten Passagier meldete. Das Flugzeug wurde umgehend auf einer Außenposition abgestellt. Feuerwehr und Polizei waren am Landeplatz zugegen. Eine Amtsärztin führte eine Kontrolluntersuchung durch. Sowohl ein Schnelltest als auch eine anschließende Untersuchung im Krankenhaus widerlegten den anfänglichen Verdacht auf Ebola, der aufgrund der Symptomatik bestand. Der Flugbetrieb ging uneingeschränkt weiter.
Flughafenintern sind seuchenmedizinische Notfälle der Abteilung für Security (z.B. Absperrungen und Zugangsbeschränkungen) und Safety zugeordnet (z.B. Hygiene, medizinische Behandlung, Krankentransport). Bei Verdacht auf Ebola oder ähnlich schwerwiegende Erkrankungen separiert das Flugpersonal die Person bereits im Flugzeug von den anderen Passagieren. Die Meldung des Piloten löst in München einen Alarmstern aus, infolge dessen sich das medizinische Zentrum am Flughafen, die Gesundheitsabteilung des Landratsamtes Erding, die Flughafenfeuerwehr, die Bundespolizei und das Krankenhaus München Schwabing bereithalten. Ergänzt wird die infektionshygienische Überwachung durch eine neu ins Leben gerufene Taskforce für schwerwiegende Infektionskrankheiten in Bayern unter Leitung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die beratend beiseite steht.
Der Notfallarzt des Flughafens ist der erste, der Kontakt zu dem Patienten hat. Er nimmt den Patienten in Augenschein, stellt eine Verdachtsdiagnose und beginnt mit der symptomatischen Behandlung. Sollte er den Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankungen bestätigen, informiert er die in Bereitschaft befindlichen Einsatzkräfte. Sobald der Amtsarzt eingetroffen ist, übernimmt er die Leitung. Als Einsatzleiter ist er gegenüber den anderen Einsatzkräften weisungsbefugt und veranlasst, dass der Patient in einem Spezialfahrzeug ins Krankenhaus gebracht wird. Das Krankenhaus München Schwabing verfügt über eine von aktuell sieben Sonderisolierstationen für Ebola-Patienten bundesweit. Die anderen Passagiere des Flugzeugs dürfen den Flughafen erst verlassen beziehungsweise weiterreisen, nachdem sie in einem eigens dafür vorgesehenen Raum über den Notfall informiert und nach eventuellen Beschwerden befragt worden sind. Im Bedarfsfall erhalten sie medizinische Betreuung. Parallel werden die Einsatzkräfte, die unmittelbar Kontakt zu dem Patienten hatten, von gefährlichen Verunreinigungen befreit (Dekontamination), gleiches gilt für das Flugzeug.
Das beschriebene Szenario ist so selten, dass die Abläufe immer wieder durchgespielt werden müssen, damit das Zusammenspiel der Beteiligten mit ihren unterschiedlichen Einsatzkonzepten im Notfall reibungslos vonstattengeht. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sehen einen fünfjährigen Rhythmus vor. Der erste Übungseinsatz in Deutschland fand am Flughafen München am 11. November 2013 statt. Hierbei zeigte sich unter anderem, dass die Kooperation der Beteiligten bereits gut aufeinander abgestimmt war, doch dass die Arbeit in Schutzanzügen manche Tätigkeit erschwert und der Anfahrtsweg zum Flughafen Zeitverzögerungen mit sich brachte. „Wir haben die Übung evaluiert und befinden uns in einem Prozess der kontinuierlichen Verbesserung. In Anbetracht der Komplexität konzentrieren wir uns auf das Ineinandergreifen der Abläufe statt auf eine reine Kontrolle der Kapazitäten“, schildert der Leiter für das Gesundheitswesen vom Landratsamt Erding. Der nächste Übungstermin in München findet in vier Jahren statt, der genaue Termin ist noch unbekannt.
Fazit
Trotz aller Vorbereitung bleibt zu hoffen, dass der Ernstfall einer Pandemie im breiten Ausmaß nicht eintritt, denn dann könnten die Kapazitäten knapp werden.
Die Arbeitssicherheit ist zwar nicht primärer Ansprechpartner beim Thema Gesundheitsschutz an Flughäfen, hat aber auch ihre entsprechenden Aufgaben. Wir fragten daher Jochen Fischer, Leitender Sicherheitsingenieur der Fraport AG am Flughafen Frankfurt, zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Zusammenhang mit der Abwehr gesundheitsbezogener Gefahren im internationalen Flugverkehr.
Wie erfolgt die Einbindung des betrieblichen Arbeitsschutzes bei der Vermeidung von Gesundheitsgefahren, die im internationalen Luftverkehr auftreten können, beispielsweise bei Ebola?
Jochen Fischer: Grundsätzlich liegt die Prozessverantwortung bei derartigen Ereignissen beim zuständigen Gesundheitsamt. Hier werden in enger Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen, wie auch mit uns als Flughafenbetreiber, die notwendigen Verfahren und Maßnahmen abgestimmt. Schwerpunkt liegt hierbei natürlich im medizinischen Bereich. In einigen Themenfeldern sind jedoch auch der Arbeitsschutz und somit die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gefordert. Es gilt zu identifizieren, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsprozessen betroffen sein könnten. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Betriebs- ärzten und Verantwortlichen werden darauf hin die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen durch weitergehende Maßnahmen ergänzt. Natürlich müssen dann auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend unterwiesen und aufgeklärt werden. Neben der Aufnahme des Themas in die jährliche Unterweisung wurden hierbei durch unsere Ärzte mehrfache Informationen mündlich und schriftlich in die Belegschaft eingebracht. Wird es erforderlich, dass für bestimmte Personenkreise Persönliche Schutzausrüstung (Filtermasken, Schutzkleidung etc.) zur Verfügung gestellt werden muss, so ist auch hier das unterstützende KnowHow der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gefragt.
Autorin
Dr. Adelheid Weßling, freie Journalistin, Düsseldorf
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