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Verbandbuch und Unfallerfassung elektronisch

Unfallerfassung und Rechtssicherheit
Verbandbuch und Unfallerfassung elektronisch

Das gemäß BGV A5 §16 vorgeschriebene Ver­band­buch fris­tet in zahlre­ichen Betrieben häu­fig ein Schat­ten­da­sein. Entsprechend schwierig gestal­tet sich ein wichtiges Instru­ment der Nach­we­is­führung. Fehlende Detailein­träge, unle­ser­liche Schrift oder gar ver­lorene Zettel bzw. ganze Büch­er sind nicht sel­ten. Auch Auswer­tun­gen sind mit herkömm­lichen Ver­band­büch­ern kaum effizient und vor allen Din­gen zeit­na­he durch­führbar. Ein neuar­tiges, elek­tro­n­is­ches Werkzeug namens sam von der Fir­ma sec­o­va, erle­ichtert diese Aufgabe.

Den wenig­sten Mitar­beit­ern und Führungskräften ist die Wichtigkeit ord­nungs­gemäßer Ver­band­buch­führung wirk­lich bewusst. Wie kür­zlich eine Urteils­be­grün­dung zeigte, soll­ten auch Ver­band­büch­er, zwecks Bewe­is­führung, ein­wand­frei gepflegt wer­den. Nicht zulet­zt zum Wohle des ver­sicherten Mitar­beit­ers selb­st. Im genan­nten Fall (Az.: S 3 U 226/06 des Sozial­gerichts Giessen) kon­nten keine schriftlichen Nach­weise für den Beweis ein­er Ver­let­zung herange­zo­gen wer­den. Das Gericht lehnte eine Entschädi­gungsleis­tung daraufhin ab.
Die betriebliche Nach­weispflicht kann mit dem elek­tro­n­is­chen sam-Ver­band­buch sowohl für ein­fache Ver­band­buchein­träge, als auch für kom­plette Unfallmel­dun­gen ganz erhe­blich unter­stützt wer­den. Die gesamte Erfas­sung, aus­ge­hend vom Unfall­her­gang über Zeu­gen bis hin zu etwaigen Fol­ge­maß­nah­men, wird in ein­er zen­tralen, web­basierten Daten­bank zusam­menge­führt. Vielle­icht ein­er der wichtig­sten Punk­te dabei: „Das Sys­tem ist so ein­fach zu bedi­enen wie ein Gel­dau­tomat“, so Geschäfts­führer Joerg Klaas von der Fir­ma sec­o­va aus Rheine. „Mit der in sam inte­gri­erten Schneller­fas­sung ist ein Ver­band­buchein­trag in 90 Sekun­den erledigt.“
Welche Zusatz­in­for­ma­tio­nen noch erfasst wer­den sollen, leg­en die Unternehmen nach eigen­em Ermessen selb­st fest. Beson­ders wichtig sind für Betriebe Auswer­tungsmöglichkeit­en, die unternehmensweit gener­iert wer­den kön­nen. Zum Beispiel lassen sich grafis­che Darstel­lun­gen der häu­fig­sten Ver­let­zungsarten, betrof­fe­nen Kör­perteile u.v.m. auf Knopf­druck anzeigen. „Bei der Ver­wen­dung herkömm­lich­er Papi­er-Ver­band­büch­er oder For­mzettel müssten diese erst mit großem Aufwand zusam­menge­sucht wer­den“, erk­lärt Jörg Klaas. „Das wird erfahrungs­gemäß, unter anderem auf­grund von Zeit­man­gel, nur äußerst sel­ten gemacht, wie uns Betriebe regelmäßig bericht­en.“ Die zeit­na­he Ableitung geeigneter Maß­nah­men lässt sich auf herkömm­lichem Wege kaum real­isieren. Ist doch das frühzeit­ige Erken­nen von poten­ziellen Gefährdun­gen unter Umstän­den auch mit ein­er Häu­fung von Ver­band­buchein­trä­gen gekoppelt.
Mit einem elek­tro­n­is­chen Ver­band­buch­we­sen erken­nen Unternehmen schon frühzeit­ig poten­zielle Auf­fäl­ligkeit­en und Häu­fun­gen und kön­nen auch präven­tiv geeignete Maß­nah­men ableiten.
Auch der Daten­schutz wird mit einem elek­tro­n­is­chen Ver­band­buch erst­mals bess­er erfüllt. Es ver­wun­dert beina­he, dass bei den üblichen, öffentlich aus­liegen­den „Papier“-Verbandbüchern ein Daten­schutz in den meis­ten Fällen fak­tisch nicht vorhan­den bzw. möglich ist. Daher wurde in sam großen Wert auf ein detail­liertes Berech­ti­gungskonzept gelegt. So lässt sich sich­er­stellen, dass auss­chließlich definier­bare Per­so­n­en einen Zugriff, Auswer­tungsmöglichkeit­en oder automa­tis­che Benachrich­ti­gun­gen erhal­ten. Es sei an dieser Stelle ange­merkt, dass ein elek­tro­n­is­ches Ver­band­buch mit inte­gri­ert­er Unfall­er­fas­sung nicht mit ein­er arbeitsmedi­zinis­chen Soft­ware zu ver­wech­seln ist, die in der Regel durch Betrieb­särzte einge­set­zt wird und beson­ders schützenswerte, medi­zinis­che Detail­in­for­ma­tio­nen enthält.
Betriebe, die noch einen Schritt weit­er gehen möcht­en, haben zudem die Möglichkeit, Beina­he­un­fälle (d.h. Vor­fälle ohne Aus­fal­lzeit oder Kör­per­schaden) zu erfassen. Diese so genan­nten „Near miss“ Ein­träge sind ein Indiz für mögliche Unfälle (Stich­wort: Eisbergtheorie).
Richtig rund wird es, wenn ver­schiedene Zusam­men­fas­sun­gen oder Sta­tis­tiken des elek­tro­n­is­chen Ver­band­buch­es mit dem Unter­weisungssys­tem automa­tisch gekop­pelt wer­den. Der gesamte Arbeitss­chutz im Unternehmen wird für Mitar­beit­er vor Ort nun wesentlich trans­par­enter und tage­sak­tuell. So kön­nen z.B. aktuelle Vor­fälle aus den eige­nen Betrieb­s­bere­ichen eines Mitar­beit­ers vol­lau­toma­tisch und anonym angezeigt wer­den. Das erhöht das Bewusst­sein und die Sen­si­bil­ität für mögliche Gefährdun­gen, die anson­sten so manch­es Mal unerkan­nt in der Masse untergehen.
Autor:
Joerg Klaas
sec­o­va GmbH & Co. KG
A+A 2009: Halle 5, Stand A34
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