Jan Meier
Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für viele Arbeitnehmer Bestandteil ihrer täglichen Arbeit und die möglichen Gefährdungen sind je nach Aufnahmepfad vielfältig. Zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 98/24/EG (Gefahrstoffrichtlinie)
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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