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Bereits bei der Planung einer Treppe besteht die Gefahr, über die eine oder andere Hürde zu stolpern. Dieser Artikel soll Fachplanern, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten für ihre Planung und Berechnung beziehungsweise bei der dahingehenden Beratung einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen geben.
Was vor rund 10.000 Jahren in Göbekli Tepe in Südostanatolien als einfache Aufstiegshilfe begann, und davor vielleicht sogar schon den Frühmenschen bekannt war, hat sich längst zu einem bedeutenden Gestaltungselement der Architektur entwickelt. Die Rede ist von der Treppe.
Treppen werden seit Jahrtausenden überall auf der Welt konstruiert. Dennoch scheint die Planung einer Treppe viele Fachplaner noch immer vor ein schier unüberwindbares Hindernis zu stellen. So wird beispielsweise beim An- und Austritt gerne mal die Konstruktion des Fußbodens unberücksichtigt gelassen. Auch kann es vorkommen, dass die Steigung, der Auftritt und das Steigungsverhältnis der Treppe falsch berechnet werden. Viele Treppen werden dadurch zu einem erheblichen Unfallrisiko, wie ein Blick in die Unfallstatistik des statistischen Bundesamtes erschreckend beweist:
Im Jahr 2010 verloren bei Treppenstürzen 1134 (Platz 2 in der Statistik!) Menschen ihr Leben, was natürlich nicht ausschließlich auf falsch konstruierte Treppen zurückzuführen ist. Selbstverständlich spielen auch die Konzentration, das geeignete Schuhwerk, die Nutzung von Mobiltelefonen, die Überladung mit Akten und die Nichtbenutzung von Handläufen o.ä. beim Unfallopfer eine Rolle, aber leider oft auch die Gestaltung der jeweiligen Unfalltreppe.
Gerade Treppen
„Die einfachste Form einer Treppe ist ein gerader Verlauf vom Boden bis zum höheren Zielpunkt, bei der die Stufen ohne Unterbrechung aufeinander aufbauen. Im Treppenbau ist dies eine einläufige, gerade Treppe. Die Bezeichnung einläufig, zweiläufig, dreiläufig oder auch mehrläufig hat nichts mit der Anzahl von nebeneinanderliegenden Treppenaufgängen zu tun, wie man sie gelegentlich bei besonders repräsentativen Treppen findet. Sie bezieht sich vielmehr darauf, ob der Lauf der Stufen durch ein oder mehrere Podeste unterbrochen wird, und zählt die Anzahl der Unterbrechungen.“ (Quelle: www.treppen.info)
Obwohl ein Podest bekanntermaßen der bequemen Nutzung einer Treppe und der Sicherheit dient, kommt es in der Praxis immer wieder zu lebhaften Diskussionen. Mal fehlt im gesamten Treppenverlauf oder direkt vor oder hinter Türen ein Podest. Dann ist ein Absatz da, dessen Tiefe aber falsch berechnet wurde.
Leider findet man in den Landesbauordnungen keine eindeutigen Bestimmungen zur Gestaltung von Podesten. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass es keine Bestimmungen dazu gibt. Es gibt nämlich den sogenannten „Stand der Technik“, den es grundsätzlich immer einzuhalten gilt, und der sich in diesem Fall auf die DIN 18065 bezieht, nach der ein Treppenlauf bei notwendigen Treppen nach spätestens 18 Steigungen durch eine Podestfläche unterbrochen werden muss.
Die Tiefe eines Podestes kann man auf zwei verschiedene Arten ermitteln. Man kann es sich dabei einfach machen und gestaltet die Podeste direkt gemäß der Musterbauordnung (MBO), nach der die Länge eines Podestes mindestens der nutzbaren Laufbreite entsprechen (bei notwendigen Treppen mindestens 100 cm) soll. Man kann die Länge eines Podestes aber auch auf den Zentimeter genau berechnen, und zwar so:
Gewinkelte Treppen
„ […] Nicht jede Treppe kann in einer gerade Linie von einem Geschoss zum nächsten führen. Der Platz für die Treppe ist in vielen Fällen begrenzt. Treppenhäuser sind rein funktionelle Teile eines Hauses, die keinen weiteren Zweck erfüllen. Es ist deswegen Ziel der meisten Konstruktionen, nicht unnötig viel Platz dafür zu verschwenden. Darin liegt auch der Hauptgrund, warum Treppen auf engem Raum ihre Richtung ändern und so die Höhe in zwei oder mehreren Abschnitten überwinden. Geschieht dies durch den Einbau eines eckigen Podestes, handelt es sich um je nach Anzahl der Podeste um eine ein‑, zwei- oder mehrläufige gewinkelte Treppe, die zusätzlich je nach Gehrichtung als Rechts- oder Linkstreppe bezeichnet wird.“ (Quelle: www.treppen.info)
Wendeltreppen
„[…] Podeste benötigen Platz und haben noch dazu den Nachteil, dass sie nichts dazu beitragen, den Höhenunterschied zu bewältigen. Es ist deswegen üblich, gleich darauf zu verzichten und bei einer Richtungsänderung eine Wendel einzubauen. Die Stufen bleiben dabei zur Wand hin breit und eckig, verjüngen sich aber nach innen. Von oben betrachtet hat eine Wendel Ähnlichkeit mit einem Fächer. Der Grad, in dem der Fächer sich entfaltet, kann von unterschiedlicher Größe sein, wobei die Form der Außenlinie immer noch eckig bleibt.“ (Quelle: www.treppen.info)
„[…] Die Wendeltreppe ist eine besondere Form der Treppen […] Erst durch den Einsatz moderner Werkstoffe ist es inzwischen auch möglich, Wendeltreppen ohne Verankerung in einer Außenmauer und sogar ohne Innensäule zu errichten. Eine solche Konstruktion erfordert allerdings auch wieder viel Platz und reduziert den früheren Vorteil der Wendeltreppe. Hinzu kommt, dass Bauvorschriften den Einbau in öffentlichen Gebäuden unter Auflagen wie Podeste stellen. In Privathäusern mit stark begrenztem Platzangebot sind durchgehende Wendeltreppen immer noch sehr beliebt. Wer sich dafür entscheidet, wird jedoch bald feststellen, dass die engen Wendeltreppen jeden Transport sperriger Gegenstände sehr kompliziert machen können.“ (Quelle: www.treppen.info)
Nicht selten kommt es vor, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Frage eines Architekten zur geplanten Errichtung einer Wendeltreppe ablehnend den Kopf schüttelt. So manch ein Fachplaner kann diese Ablehnung nicht verstehen, doch wie man es auch dreht und wende(lt) – eine Wendeltreppe bleibt eine Wendeltreppe, auch wenn sie der Fachplaner noch so wortgewaltig als „dezent geschwungen“, „luftig gerundet“ oder „locker gebogen“ anpreist. Keine dieser vorgenannten Bezeichnungen ändert etwas daran, dass Wendeltreppen gemäß Arbeitsstätten-Regel ASR A 2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ im Verlauf eines ersten Fluchtweges nicht zulässig sind. UND…
„[…] Im Verlauf eines zweiten Fluchtweges sind sie nur dann zulässig, wenn die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung im Gefahrenfall erwarten lassen […]“ (Quelle: www.komnet.de)
Wollte ich an dieser Stelle über den Sinn und Zweck einer vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung sprechen, würde ich den Rahmen dieses Artikels sprengen. Daher lange Rede, kurzer Sinn: Wendeltreppen gehören als erster Fluchtweg nicht ins Treppenhaus!
Das Steigungsverhältnis
„Treppen werden nicht einfach nach dem persönlichen Geschmack des Architekten gebaut. Sie müssen ein bestimmtes Steigungsverhältnis haben, um sie bequem begehbar zu machen. Grundlage der Berechnungen ist dabei die durchschnittliche Schrittlänge von 63 Zentimetern. Mit drei verschiedenen Formeln lässt sich die Steigung einer Treppe berechnen. Das sind die Schrittmaßregel, die Bequemlichkeitsregel und die Sicherheitsregel. Im Ergebnis führen diese drei Formeln dann zu einem ausgewogenen Verhältnis von Höhe und Tiefe der Stufe. Treppen, die einen zu steilen Winkel haben, gelten als Treppenleitern. Im umgekehrten Fall werden Treppen mit sehr flachem Steigwinkel als Treppenrampen eingestuft. Berüchtigt ist gerne als Samba-Treppe bezeichnete schmale Steiltreppe, bei der die Stufen so geformt sind, dass sie keinen Platz für beide Füße bieten. Sie können nur im Wechsel betreten werden, sind sehr platzsparend, aber auch steil und nicht einfach begehbar.“ (Quelle: www.treppen.info)
Eigentlich sollten Treppen nicht einfach nach dem persönlichen Geschmack des Architekten gebaut sein, aber in der Praxis beschleicht einen manchmal das gegenteilige Gefühl. Zumindest aber kommt es mir oft so vor, als ob die Treppe „mal eben so irgendwie“ zwischen die Geschosse gequetscht wurde. Man kann das selbstverständlich so machen. Man könnte das Steigungsverhältnis aber auch ordentlich berechnen, und zwar so:
Innen- und Außentreppen
„Das Prinzip einer Treppe unterscheidet sich kaum danach, ob sie im Innenbereich oder im Außenbereich eingesetzt wird. Unterschiede finden sich dagegen im verarbeiteten Material. Außentreppen sind der Witterung mit ihren starken Temperaturschwankungen und Einflüssen wie Regen und Sonneneinstrahlung oder Schmutz ausgesetzt. Bei der Auswahl des Materials ist Witterungsbeständigkeit deswegen ebenso wichtig wie eine besondere Rutschfestigkeit der Stufen auch bei Nässe oder kühlen Temperaturen. Holzkonstruktionen benötigen einen speziellen Schutzanstrich und die Auswahl der Holzart muss von Anfang an auf gut witterungsbeständige Arten gerichtet sein.“ (Quelle: www.treppen.info)
Die Trittflächen von Treppen müssen, je nach Einsatzbereich, mehr oder weniger rutschhemmend ausgeführt sein. Zudem müssen Treppen ausreichend und blendungsfrei beleuchtet sein.
Erfahrungsgemäß sind viele Treppen ziemlich glatt. Vor allem die Kanten sind oft herrlich abgerundet. Ein Zuviel an Rutschhemmung ist auf der anderen Seite aber auch nicht gut. Bei Treppen muss man grundsätzlich auf die Übergänge vom normalen Verkehrsweg auf die Treppe achten. Hier sollte die Rutschfestigkeit bei beiden Untergründe ungefähr gleich sein. Folgt nämlich einem relativ glatten Boden eine Treppe, deren Oberfläche einem groben Sandpapier ähnelt, sind Unfälle vorprogrammiert.
Treppengeländer
„Wenn Treppen nicht sowieso zwischen zwei Wänden verlaufen, ist ein Treppengeländer unter mehreren Gesichtspunkten unverzichtbar. Ist die Treppe zu einer Seite hin offen, ist ein Verzicht auf ein Geländer schon ein Symptom für großen Wagemut. Unabhängig davon, dass die Bauvorschriften Treppengeländer vorschreiben, ist ein Sturz jederzeit möglich. Es ist bereits unangenehm genug, die Treppe der Länge nach hinunterzufallen, ein seitliches Abstürzen in ein manchmal über mehrere Stockwerke reichendes Treppenhaus ist lebensgefährlich. Aber auch beim Aufstieg bietet ein Geländer mit einem Handlauf den Halt, um den Aufstieg zu erleichtern. Die Form der Treppengeländer richtet sich dabei immer nach dem Design der Treppen, damit ein harmonischer Gesamteindruck entsteht.“ (Quelle: www.treppen.info)
Harmonie ist selbstverständlich immer wichtig. Vor allem sollte sich bei der Planung von Treppen ein harmonisches Verhältnis zwischen Vorschrift, Design, Theorie und Praxis einstellen. Bei der Gestaltung von Treppengeländern und der Ausführung von Handläufen scheinen sich die Geister jedoch meist endgültig zu scheiden.
Immer wieder gibt es zwischen Fachplanern und Beratern Streit darüber, ob Treppengeländer und/oder Handläufe überhaupt nötig sind. Sie sind nötig! Die Bauordnungen der Länder schreiben vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, ‑absätzen und ‑öffnungen (Treppenaugen) Geländer anzubringen sind. Dies gilt auch für Ebenen mit einer Absturz- höhe ab 1 m. Zudem sind für Folgen von mindestens drei Stufen feste und griffsichere Handläufe gefordert. Der Handlauf einer Treppe sollte grundsätzlich in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht werden, auch wenn sich dort oftmals eine architektonisch wertvolle Wand befindet. Falls eine Treppe breiter als 150 cm ist, muss sie außerdem auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein.
Es gibt scheinbar ein paar Fachplaner, die in ihrer Freizeit mit dem Segelboot die Weltmeere bereisen. Das ist schön, doch ein Handlauf aus Tauwerk dient allenfalls der Zierde! Der Gesetzgeber schreibt einen festen Handlauf vor.
Ein weiterer Teil der Fachplaner ist stets um den Gelbeutel des Bauherrn bemüht, und gutes Baumaterial ist bekanntermaßen teuer. Dünne Metallstäbe und Flacheisen lassen sich im Bauhandel dagegen recht günstig erwerben. Das ist prima, doch Handläufe sollten möglichst abgerundet sein und einen Durchmesser von 20 bis 45 mm haben. Sie sollten zudem durchlaufend sein und möglichst über die erste und letzte Treppenstufe hinaus geführt werden.
Nach Begehungsprotokollen gibt es erfahrungsgemäß immer Gemecker, wenn dem Bauherrn bauliche Änderungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Meist heißt es dann: „Aber wir haben doch eine Baugenehmigung!“
Das ist schön, doch eine Baugenehmigung ist kein Freifahrtschein für alle möglichen und unmöglichen Basteleien. Die Behörden prüfen den Arbeitsschutz bei der Erteilung einer Baugenehmigung nämlich längst nicht mehr. Die Baugenehmigung bekommt man aber dennoch, solange baurechtlich (nur in Bezug auf die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes) keine Bedenken gegen das geplante Bauwerk bestehen. Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes gemäß Arbeitsstättenverordnung und weiterer Vorschriften ist allein der Bauherr verantwortlich, der bekanntermaßen bereits in der Planungsphase der Errichtung einer Arbeitsstätte gemäß Arbeitssicherheitsgesetz entsprechende Berater (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt) einbinden muss.
Sofern Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit vom verantwortlichen Bauherren und dem Fachplaner frühzeitig und vorschriftsgemäß eingebunden werden, sollten Ihnen die vorhergehenden Erklärungen, Hinweise und Berechnungshilfen bei Ihrer Beratung in der Planungsphase eines Bauvorhabens weiterhelfen. Auf alle Fälle sollten Sie aber gute Argumentationshilfen bei der Gestaltung Ihres Begehungsprotokolls haben, wenn Sie die Treppe(n) doch erst bei der Erstbegehung zu Gesicht bekommen sollten.
Übrigens: Einen Bestandschutz gibt es bei Treppen nicht und auch der Denkmalschutz ist kein Argument gegen eine vernünftige Treppe, ein Treppengeländer und einen ordentlichen Handlauf, da die Sicherheit rechtlich über dem Bestand- und Denkmalschutz steht.
Weiterführende Literatur und Vorschriften zu Treppen:
(Quelle: Lexikon Sicherheit und Gesundheit; Universum Verlag)
- Bauordnungen der Bundesländer
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)
- UVV Grundsätze der Prävention (BGV A1) / (GUV‑V A1) / (VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz)
- UVV Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (BGV C 1) / (GUV‑V C1)
- UVV Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen (VSG 2.1)
- UVV Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2)
- Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (BGR 181) / (GUV‑R 181)
- Grundsätze der Prävention (BGR A1) / (GUV‑R A1)
- Treppen bei Bauarbeiten (BGR 113)
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.8 Verkehrswege
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 Beleuchtung
- DIN 15920–11 Veranstaltungstechnik – Podestarten – Teil 11: Sicherheitstechnische Festlegungen für Podeste (Praktikabel), Schrägen, Stufen, Treppen und Bühnengeländer aus Holz
- DIN 18065 Gebäudetreppen; Definitionen, Messregeln, Hauptmaße
- DIN 24531 Roste als Stufen
- DIN 83204 Treppen und Geländer in Maschinen- und Kesselräumen von Seeschiffen; Grundsätzliche Anforderungen
- DIN 83214 Treppen und Treppengeländer für den Außen- und Innenbereich von Seeschiffen; Grundsätzliche Anforderungen
- DIN 83217 Treppen und Geländer in Ladetanks von Schiffen; Grundsätzliche Anforderungen
- DIN 83218 Treppen aus Stahl in Ladetanks von Schiffen
- DIN EN 12312–1 Luftfahrt-Bodengeräte – Besondere Anforderungen – Teil 1: Fluggasttreppen; Deutsche und Englische Fassung
- DIN EN 12312–8 Luftfahrt-Bodengeräte – Besondere Anforderungen – Teil 8: Wartungstreppen und ‑bühnen
- DIN EN 14076 Holztreppen – Terminologie
- DIN EN 14975 Bodentreppen – Anforderungen, Kennzeichnung und Prüfung
- DIN EN 16481 Holztreppen – Bauplanung – Berechnungsmethoden (Norm-Entwurf)
- DIN EN ISO 14122–3 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer
- Roste – Auswahl und Betrieb (BGI/GUV‑I 588–1)
- Treppen (BGI 561) / (GUV‑I 561)
- Stolpern – Rutschen – Stürzen, Sicher unterweisen, Heft 6, Universum Verlag, Wiesbaden 2003
- BG-INFO – Die CD-ROM der BG BAU (zu beziehen über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Informationen im Internet*:
(Auszug)
- www.baua.de – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- www.friedrich-treppenbau.de – Holz- und Systemtreppen; Planungshilfen
- www.fuchs-treppen.de – Treppen und Haustüren; Planungshilfen
- www.hobaag.de – Informationen für Tischler und Schreiner
- www.komnet.de – Datenbank zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- www.planungswelten.de – Ideen rund ums Haus
- www.spreng-gmbh.de – Vertrieb, Planung und Ausführung von Individualtreppen, Industrie- und Fluchttreppen Treppen- teilen und Zubehör
- www.streger.de – Massivholztreppen; Planungshilfen
- www.treppen.info – Alles Wissenswerte zum Thema Treppen
Autor
Heiko Mittelstaedt
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