Mit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 am 1. Januar 2011 stand die Fachkraft für Arbeitssicherheit vor der Aufgabe, ihre Tätigkeit an neue Anforderungen anzupassen. Der betriebsspezifische Bedarf sollte in den Vordergrund rücken. Mehr Beratungsleistung und Abstimmung waren gefragt. Aufgabenfelder und Betreuungsumfänge mussten neu ermittelt werden. Was hat sich seither
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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