Die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgedatei zum Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter zu führen, ist erheblich erweitert worden. Die regelmäßige Einladung und Erinnerung der Beschäftigten ist für den Arbeitgeber verpflichtend, auch wenn vom Arbeitnehmer eine Teilnahme abgelehnt wird.
Sollte der Arbeitgeber eine Vorsorgekartei nicht, nicht richtig oder
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