Am 17. Juli 2012 trat die neue EU-Biozid-Verordnung in Kraft. Angewendet wird sie ab dem 1. September 2013. Die Neuerungen sollen Umwelt und Gesundheit besser vor Gefahren durch Biozidprodukte wie Holzschutzmittel schützen und gleichzeitig die Zulassungsverfahren vereinheitlichen und verbessern. Besonders gefährliche Wirkstoffe dürfen für Biozide nicht mehr genehmigt werden,
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