Die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sind gesetzliche Aufträge, die im Sozialgesetzbuch sieben (SGB VII) festgeschrieben sind. Stellt sich nun die Frage, wo die Dienst- und Wegeunfälle einzuordnen sind.
Dipl.-Ing. Bodo Enzenroß
Dienstwegeunfälle sind ohne wenn und aber den Arbeitsunfällen zuzuordnen. Damit
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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