Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 15 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) am 08. August 2013 – im Benehmen mit den zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder – die Genehmigungsfähigkeit des vorliegenden Mustertextes der neuen DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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