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Welche Änderungen bringt die neue DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“?

Bewährtes und Neues
Welche Änderungen bringt die neue DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“?

Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales (BMAS) hat als zuständi­ge Auf­sichts­be­hörde nach § 15 Abs. 4 Sozialge­set­zbuch Siebtes Buch (SGB VII) am 08. August 2013 – im Benehmen mit den zuständi­gen ober­sten Ver­wal­tungs­be­hör­den der Län­der – die Genehmi­gungs­fähigkeit des vor­liegen­den Muster­textes der neuen DGUV Vorschrift 1 „Grund­sätze der Prävention“
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