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Wie „vollständig“ muss eine unvollständige Maschine sein?

EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Wie „vollständig“ muss eine unvollständige Maschine sein?

Obwohl die neue EG-Maschi­nen­richtlin­ie 2006/42/EG (nach­fol­gend abgekürzt mit „MRL“) bere­its seit 29.12.2009 verbindlich anzuwen­den ist, beste­hen bei eini­gen Her­stellern von Maschi­nen und Kom­po­nen­ten immer noch Unklarheit­en bei der prak­tis­chen Umset­zung. Was gilt es zu beachten?

Dipl.-Ing. Gunar Stüb­n­er, Dipl.-Ing. Alois Hüning

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