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Beschäftigte müssen ihre Haut schützen

Reinigungsgewerbe
Beschäftigte müssen ihre Haut schützen

Beschäftigte müssen ihre Haut schützen
Der Arbeitgeber muss zum Einsatzzweck passende Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen. Foto: © BG Bau
Reini­gungskräfte arbeit­en mit vie­len Stof­fen, vor denen sie sich schützen müssen. Ein Schw­er­punkt bei den Erkrankun­gen von Gebäud­ere­inigern sind Hautkrankheit­en. Diese standen mit 97 Prozent im Jahr 2015 an der Spitze der beru­flich verur­sacht­en Erkrankun­gen. Darauf weist die Beruf­sgenossen-schaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Allein im Jahr 2014 zahlte
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