Im August 1996 wurde das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verabschiedet. Mit der Einführung dieses Gesetzes wurde erstmals eine Begrifflichkeit aufgenommen, die es so vorher nur als Fachwort gab: Die Gefährdungsbeurteilung. Erstaunlicherweise lautet der Titel des § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“. Ein deutlich weiter umfassender Begriff, beschränkt er sich doch nicht
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