Kaum war sie am 1. Juni 2015 in Kraft, wurde sie auch schon wieder geändert. Das Paternoster-Nutzungsverbot für Nichtbeschäftigte wurde nach heftigen Protesten durch Beschluss des Bundeskabinetts mit Auflagen wieder aufgeho-ben. Ein generelles Paternoster-Verbot gab es ohnehin nicht. Insgesamt ist die neue Betriebssicherheitsverordnung aber ein wichtiger Fortschritt. Sie löst ihre Vorgängerin von 2002 ab und ist erheblich umfangreicher als diese.
Peter H. Niederelz
Ziele der Novelle waren die Einarbeitung europäischen Rechts und neuer überwie-gend technischer Erkenntnisse. Außerdem soll die neue Verordnung klarer gefasst und damit leichter in der Praxis umzusetzen sein als die alte. Auch sollen frühere Doppelregelungen beseitigt und Schnittstellen zu anderen Gesetzen und Verordnungen gängiger gemacht werden.
Das wird sich herausstellen und die Redaktion ist für entsprechende Rückmeldungen dankbar.
Die Bundesregierung selbst hat als Ziele der Novelle die Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen, die bessere Anwendbarkeit für kleine und mittlere Unternehmen und die Angleichung an andere Regelwerke, insbeson-dere die Gefahrstoffverordnung, genannt.
Strukturell gliedert sich die neue Betriebssicherheitsverordnung in die gemeinsamen Anforde-rungen für alle Arbeitsmittel, die in drei Anhängen zusam-mengefassten spezifischen Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel und in die Gefährdungsbeurteilung als zentralem Element der Verordnung.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die neue Verordnung mehr Arbeitsschutz bedeutet als die vorherige und die zuweilen geäußerte Kritik, sie sei „überbürokratisch“, nicht zutrifft.
Allen, die sie zu berücksichtigen haben, bleibt nicht erspart, den genauen Wortlaut zu lesen.
Zugriffe auf den Verordnungstext gibt es viele. Auf der Internet-Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de) ist er zuverlässig zu finden.
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