Nanopartikel werden heute in der Produktion weithin aktiv eingesetzt, können aber auch im Rahmen verschiedener Prozesse freigesetzt werden. In beiden Fällen kann es zu Gesundheitsgefährdungen für die Mitarbeiter kommen. Nanomaterialien unterliegen der Gefahrstoffverordnung und erfordern in ihrem Einsatz oder bei ihrer Freisetzung eine Gefährdungsbeurteilung.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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