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Gefährdungsbeurteilung bei Nanopartikeln - Zwei Modelle: nach BekGS 527 und ein Matrixverfahren

Zwei Ansätze: BekGS 527 und Matrixverfahren
Gefährdungsbeurteilung bei Nanopartikeln

Nanopar­tikel wer­den heute in der Pro­duk­tion wei­thin aktiv einge­set­zt, kön­nen aber auch im Rah­men ver­schieden­er Prozesse freige­set­zt wer­den. In bei­den Fällen kann es zu Gesund­heits­ge­fährdun­gen für die Mitar­beit­er kom­men. Nano­ma­te­ri­alien unter­liegen der Gefahrstof­fverord­nung und erfordern in ihrem Ein­satz oder bei ihrer Freiset­zung eine Gefährdungsbeurteilung. 
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