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Unternehmen müssen fünf Prozent ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ernennen und für ihre Ausbildung sorgen, bei besonderen Gefährdungen sogar mehr. Im Gegensatz zum Brandschutzbeauftragten, der im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz arbeitet, übernehmen Brandschutzhelfer hauptsächlich Erstmaßnahmen im Brandfall.
Siehe auch: DGUV Information 205–023 „Brandschutzhelfer“
Wenn in einem Betrieb ein Brand ausbricht, kann schnell eine allgemeine Panik entstehen. Trotz jährlicher Brandschutzübung und regelmäßiger Unterweisungen weiß nicht unbedingt jeder die Situation richtig einzuschätzen und sich richtig zu verhalten. Für diesen Fall extra ausgebildet sind Brandschutzhelfer. Sie übernehmen Erstmaßnahmen im Brandfall, wie zum Beispiel die Brandmeldung und Alarmierung. Sie bekämpfen Entstehungsbrände, falls dies ohne Eigengefährdung noch möglich ist. Außerdem sind sie für eine geordnete Räumung zuständig, was besonders wichtig wird, wenn sich im Unternehmen auch Menschen aufhalten, die nicht ortskundig sind, etwa in Verkaufsstätten.
Unternehmen sind verpflichtet eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden. Wer dagegen verstößt, kann mit Bußgeldern belegt werden, außerdem wird im Schadensfall die ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern geprüft. Bei normaler Gefährdung, etwa in einem Bürobetrieb, sind es fünf Prozent der Mitarbeiter. Bei fünf Mitarbeitern wären also einer, bei einem 500-Personen-Betrieb 25 Brandschutzhelfer erforderlich, allerdings sind Schichtbetrieb, Urlaube oder Krankheitsabwesenheiten zu berücksichtigen, so dass die Zahl etwas höher liegen kann. Wenn besondere Gefährdungen bestehen, was sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, muss es mehr Brandschutzhelfer im Betrieb geben. Auch wenn während der Betriebszeit außer den Mitarbeitern noch betriebsfremde Personen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität, wie etwa in Krankenhäusern, anwesend sind, sind mehr Brandschutzhelfer nötig.
Die Ausbildung dauert in der Regel einen halben bis einen Tag und umfasst Theorie und Praxis. Neben einem allgemeinen Teil muss sie auch besondere betriebliche Gegebenheiten berücksichtigen. Dies können spezielle Produktionsabläufe sein oder das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten, falls im Betrieb mit diesen umgegangen wird.
Die Ausbildung kann der Arbeitgeber oder der Brandschutzbeauftragte vornehmen. Außerdem bieten darauf spezialisierte Ausbilder wie zum Beispiel die Dekra Akademie oder das VdS Bildungszentrum externe wie interne Schulungen an. Interne Schulungen in Unternehmen haben den Vorteil, dass die Ausbilder die betriebsspezifischen Besonderheiten direkt vermitteln können.
Zwar sollen Brandschutzhelfer hauptsächlich aktiv werden, wenn es brennt. Daneben unterstützen sie aber auch die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen, zum Beispiel den Brandschutzbeauftragten. Deshalb gehören auch Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes zu ihrer Ausbildung.
Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst folgende Aspekte:
- Grundzüge des Brandschutzes,
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
In einem Praxis-Teil üben die künftigen Brandschutzhelfer Löschtaktik, die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und den Umgang mit betriebsspezifischen Besonderheiten und machen sich mit den betrieblichen Zuständigkeitsbereichen vertraut.
Es wird empfohlen die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen, um die Kenntnisse aufzufrischen. Auch bei wesentlichen Änderungen im Betrieb, etwa der Brandschutzordnung, neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung oder nach einem Brand, sollte die Ausbildung wiederholt werden.
Personen mit genügend Vorkenntnissen, etwa aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung, können ohne entsprechende Ausbildung zum Brandschutzhelfer ernannt werden, allerdings müssen auch sie mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht werden.
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