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Kommunikation im betrieblichen Spannungsfeld

Der Sicherheitsbeauftragte und seine Rolle im Betrieb Teil 3
Kommunikation im betrieblichen Spannungsfeld

Der Sicher­heits­beauf­tragte ste­ht häu­fig im Span­nungs­feld zwis­chen den Erwartun­gen der Unternehmensführung und der Vorge­set­zten ein­er­seits und den Inter­essen der Kol­le­gen am Arbeit­splatz ander­er­seits. Nicht sel­ten kommt es deshalb zu Kon­flik­ten, daher ist vom Sicher­heits­beauf­tragten viel Fin­ger­spitzenge­fühl gefragt.

Dr. Joerg Hen­siek, Michael Kolbitsch

Eines ist sich­er: Nur mit viel Kom­mu­nika­tion­stal­ent und teil­weise diplo­ma­tis­chem Geschick lässt sich die Auf­gabe des Sicher­heits­beauf­tragten für alle Parteien zufrieden­stel­lend erfüllen. Daneben sollte der Beauf­tragte aber auch einige Grund­sätze im Umgang mit Kol­le­gen und Vorge­set­zten befol­gen, um Missver­ständ­nisse zu ver­mei­den und die Zusam­me­nar­beit mit Kol­le­gen und Führungskräften gle­icher­maßen erfol­gre­ich zu gestalten.
Wie im ersten Teil der Rei­he bere­its dargestellt, gehört der Sicher­heits­beauf­tragte nicht zu den Führungskräften im Unternehmen, hat damit also keine Weisungs­befug­nis. Daher sollte er auf „part­ner­schaftliche“ Art und Weise ver­suchen, Gefährdungss­chw­er­punk­te mit den Kol­legin­nen und Kol­le­gen zu bespre-chen und zu the­ma­tisieren. Wäre ein Vorge­set­zter Sicher­heits­beauf­tragter, dann hät­ten diese Besprechun­gen schnell den Charak­ter ein­er dien­stlichen Anwei-sung. Für den Sicher­heits­beauf­tragten ste­hen andere Attribute im Vorder­grund: Informieren, Hin­weisen, Sen­si­bil­isieren, Ver­mit­teln, Motivieren.
Den­noch ist der Sicher­heits­beauf­tragte auch ein Mitar­beit­er, der sich ein­mis­chen sollte. Er soll das oper­a­tive Tages­geschäft vom Stand­punkt der Sicher­heit im Auge behal­ten und – über das Maß eines jeden Mitar­beit­ers – aufzeigen, wo noch Defizite beste­hen. Dabei geht es nicht nur um einen Abgle­ich mit beste­hen­den Vorschriften und Regeln, son­dern auch um das „Bauchge­fühl“ und „den gesun­den Men­schen­ver­stand“ eines Ken­ners des Betriebs beziehungsweise Arbeits­bere­ichs und dessen Arbeit­sprozesse. Erken­nt der Sicher­heits­beauf­tragte Gefährdun­gen am Arbeit­splatz, zum Beispiel durch Fehlver­hal­ten oder Nichtein­hal­ten von Schutz­maß­nah­men der Mitar­beit­er, die unmit-tel­bar durch die Mitar­beit­er verur­sacht und behoben wer­den kön­nen, sollte er das direk­te Gespräch mit dem Kol­le­gen suchen und den Vorteil sicher­heits­gerecht­en Ver­hal­tens the­ma­tisieren. Hier­bei sollte der Sicher­heits­beauf­tragte auf Ein­sicht set­zen und weniger auf Unfal­lver­hü­tungsvorschriften ver­weisen. Für den Fall, dass ange­sproch­ene Mitar­beit­er partout keine Ein­sicht zeigen und sich sog­ar regelmäßig sicher­heitswidrig ver­hal­ten, sollte unbe­d­ingt der Vorge­set­zte ange­sprochen wer­den und die Angele­gen­heit beziehungsweise sicher­heits­gerecht­es Ver­hal­ten schnell­st­möglich the­ma­tisiert werden.
Hier ist die Auf­gabe und Ver­ant­wor­tung der Führungskräfte gefordert, sicher­heits­gerecht­es Ver­hal­ten am Arbeit­splatz zu ermöglichen und von den Mitar­beit­ern auch einzu­fordern. Je überzeu­gen­der die Unternehmensführung im Vor­feld die Voraus­set­zun­gen für eine mod­erne und ver­ant­wor­tungsvolle Sicher­heit­skul­tur im Unternehmen geschaf­fen hat, desto ein­fach­er wird diese von der Belegschaft auch akzep­tiert und verinnerlicht.
Den „Neuen“ bekan­nt machen
Jed­er Mitar­beit­er sollte zumin­d­est den für seinen Bere­ich zuständi­gen Sicher­heits­beauf­tragten ken­nen. Dies erre­icht man über einen Aushang am Schwarzen Brett oder eine Nachricht im Intranet, vorzugsweise aber durch die Vorstel­lung der auser­wählten Per­son auf ein­er Betriebs- oder Abteilungsver­samm­lung. Denn let­zt­ge­nan­ntes Forum bietet eine her­vor­ra­gende Plat­tform, um den Kol­le­gen (und v.a. den Führungskräften) zusät­zlich zur Per­son des Sicher­heits­beauf­tragten auch nochmals die Auf­gaben und die Bedeu­tung der Funk­tion des Sicher­heits­beauf­tragten zu verge­gen­wär­ti­gen. Die öffentliche Vorstel­lung zeigt den Kol­le­gen aber auch, dass der Sicher­heits­beauf­tragte die volle Unter­stützung der Führungsriege des Unternehmens hat. Ein paar per­sön­liche Worte des neuen Beauf­tragten an die Kol­le­gen tuen ein Übriges, um sie bere­its vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit von der Per­son des „Neuen“ zu überzeugen.
Wichtige Funk­tion
Die Unternehmensführung sollte nach Möglichkeit einen Sicher­heits­beauf­trag-ten bestellen, der von der Belegschaft akzep­tiert wird, gutes Ver­hand­lungs­geschick mit­bringt (empathis­che Fähigkeit­en) und sich mit dem The­ma des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes iden­ti­fiziert und dies daher auch überzeu­gend und glaub­würdig den Kol­le­gen und Kol­legin­nen ver­mit­teln kann. Um aber überzeu­gend für die Sicher­heit im Betrieb ein­treten zu kön­nen, braucht der Sicher­heits­beauf­tragte die volle Rück­endeck­ung der Geschäfts­führung und auch des Betrieb­srats. Sie soll­ten sowohl dem Sicher­heits­beauf­tragten als auch der Belegschaft die Wichtigkeit der Funk­tion vor Auge führen und damit zum Pres­tige und Anse­hen dieser Posi­tion im gesamten Betrieb beitragen.
Dazu ist es entschei­dend, dass der Sicher­heits­beauf­tragte über sicher­heit­srel­e­vante Belange und Entwick­lun­gen im Betrieb Bescheid weiß. Daher soll­ten Betrieb­sleitung und Betrieb­srat sowie andere Part­ner im Arbeitss­chutz ihn über fol­gende Angele­gen­heit­en informieren:
  • Arbeit­sun­fälle, Beruf­skrankheit­en und Schadens­fälle, Beinaheunfälle
  • Neuan­schaf­fung von Maschi­nen, Geräten und Anla­gen sowie per­sön­lich­er Schutzausrüstung
  • Neuerun­gen mit Auswirkun­gen auf Sicher­heit und Gesund­heit der Mitarbeiter
  • Bear­beitungs­stand der Gefährdungs­beurteilun­gen der Arbeit­splätze und Tätigkeit­en in seinem Arbeits- bzw. Zuständigkeits­bere­ich (per­ma­nen­ter kon­tinuier­lich­er Prozess)
Wis­sens­stand vergrößern

Der Infor­ma­tions­fluss von Unterneh-mensführung und Betrieb­srat an den Sicher­heits­beauf­tragten ist die eine Sache. Die stetige Möglichkeit der Weit­er­bil­dung zum The­ma Sicher­heit und Gesund­heit im Betrieb die andere. Diese ist durch Vorschriften geregelt und unter­liegt damit nicht der indi­vidu­ellen Bew­er­tung und Hand­habung eines Unternehmens. Laut Recht­slage muss einem Sicher­heits­beauf­tragten genü­gend Zeit eingeräumt wer­den, um inner­halb der nor­malen Arbeit­szeit an Aus- und Fort­bil­dungs­maß­nah-men der Unfal­lver­sicherungsträger und an Betrieb­s­bege­hun­gen und ‑besich­ti­gun­gen teilzunehmen sowie sich mit der Fachkraft für Arbeitssicher­heit und dem Arbeitsmedi­zin­er fach­lich auszu­tauschen (vgl. §20 DGUV-Vorschrift 1, Grund­sätze der Präven­tion). Den­noch gibt es in der Prax­is Unter­schiede in der Hal­tung der inzel­nen Unternehmen, ihren Sicher­heits­beauf­tragten die notwendi­ge Zeit und die Möglichkeit­en zu geben, ihren Wis­sens­stand zu ver­größern. Eine klare Kom­mu­nika­tion der Auf­gaben der Unternehmensführung beziehungsweise der Führungskräfte als Ver­ant­wor­tungsträger und der Auf­gabe der Sicher­heits­beauf­tragten als „Mul­ti­p­lika­toren“ für den Arbeits- und Gesund­heitss­chutz im Betrieb – ohne zusät­zliche Ver­ant­wor­tung – kann hier sehr pos­i­tiv wirken.

Neben dem inner­be­trieblichen Infor­ma­tions­fluss und den Weit­er­bil­dungs­maß­nah­men, sollte der Sicher­heits­beauf­tragte auch bemüht sein, die ihm zur Ver­fü­gung ste­hende Zeit zu nutzen, um Arbeits­bere­iche des Unternehmens, in denen er nicht selb­st arbeit­et und als Sicher­heits­beauf­tragter fungiert, bess­er ken­nen­zuler­nen, sofern die „fach­liche Nähe“ ihm hier über­haupt attestiert wer­den kann (vgl. §20, Abs.1 DGUV-Vorschrift 1, Grund­sätze der Prävention).
Rah­menbe­din­gun­gen klären
In seinem eige­nen Arbeit­sum­feld emp­fiehlt es sich, kon­stant Gespräche mit Vorge­set­zten und Kol­le­gen zu suchen, um über deren Mei­n­ung zum aktuellen Stand der Sicher­heits­maß­nah­men beziehungsweise Arbeits­be­din­gun­gen Bescheid zu wis­sen. Darüber hin­aus sollte der Sicher­heits­beauf­tragte regelmäßig bes­timmte Arbeitsmit­tel, ver­wen­dete per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung sowie Arbeit­sprozesse beobacht­en und mit den Mitar­bei-tern the­ma­tisieren, um die Wirk­samkeit von Schutz­maß­nah­men „zu beobacht­en“ und falls notwendig Verbesserun­gen anzuregen.
Wenn ein Arbeit­nehmer von der Unternehmensleitung darauf ange­sprochen wird, ob er/sie die Auf­gabe des Sicher­heits­beauf­tragten übernehmen will, so zeigt das die Hochschätzung der Fähigkeit­en und Kom­pe­ten­zen des Beschäftigten aus Sicht des Führungsper­son­als. Doch der Arbeit­nehmer oder die Arbeit­nehmerin sollte, bevor er oder sie das Ange­bot annimmt, einige Randbe­din­gun­gen sehr gut über­legen und diese in „Sondierungs­ge­sprächen“ mit der Geschäfts­führung beziehungsweise dem jew­eili­gen Vorge­set­zten besprechen. Denn dur­chaus kann der Fall ein­treten, dass die Geschäft­sleitung mit der Ernen­nung des Sicher­heits­beauf­tragten lediglich Ver­ant­wor­tung und Arbeit „wegdelegieren“ möchte. Hier sollte der Beauf­trage in spe sofort Gren­zen ziehen, Auf­gaben­felder konkret absteck­en und für sich und die kün­ftige Arbeit gute Rah­menbe­din­gun­gen aushan­deln. Fol­gende Punk­te soll­ten daher in einem Grund­satzge­spräch über die Rolle des Sicher­heits­beauf­tragten zur Sprache kommen:
  • Für welche Bere­iche im Betrieb ist der Sicher­heits­beauf­tragte konkret zuständig? Dies lässt sich am besten durch einen Betrieb­srundgang zu den vorge­se­henen Arbeitsplätzen/Abteilung klären.
  • Gibt es in dem zu ver­ant­wor­tenden Bere­ich beson­dere Prob­leme bzgl. Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz, auf die der Sicher­heits­beauf­tragte beson­ders Acht geben sollte?
  • Welche Doku­mente zur betrieblichen Sicher­heit muss der Sicher­heits­beauf­tragte kennen?
  • Kann ein regelmäßiger Gespräch­ster­min mit einem Vorge­set­zten aus­gemacht wer­den, bei dem die aktuelle Lage besprochen wird?
  • Bei welchen Prob­le­men kann der Sicher­heits­beauf­tragte ohne Ter­min sofort einen Vorge­set­zten zu einem Gespräch bit­ten? Bei welch­er Art von Prob­le­men reicht es, einen Ter­min auszu­machen? Wie stellt sich der Vorge­set­zte eine gute Zusam­me­nar­beit vor?
  • In welch­er Form und in welch­er Regelmäßigkeit muss der Sicher­heits­beauf­tragte gegenüber der Unternehmensleitung (evtl. auch schriftlich) über den aktuellen Stand sein­er Arbeit Auskun­ft geben?
  • Inwieweit wird der Sicher­heits­beauf­tragte von seinen Tätigkeit­en im Betrieb ent­lastet, um sich sein­er neuen Auf­gabe zu wid­men? Wieviel Zeit pro Monat soll der Sicher­heits­beauf­tragte für die Erledi­gung sein­er Auf­gaben min­destens einplanen?
  • Gibt es für die Tätigkeit eine Gehalt­ser­höhung oder einen son­sti­gen Bonus?
  • In welchem Umfang darf der Sicher­heits­beauf­tragte an Weit­er­bil­dungs­maß­nah­men teilnehmen?
  • Wer­den in abse­hbar­er Zeit im Ver­ant­wor­tungs­bere­ich des Sicher­heits­beauf­tragten neue Mitar­beit­er oder Leiharbeiter/Arbeitskräfte von Part­ner­fir­men beschäftigt?
  • Wie soll die Zusam­me­nar­beit mit den anderen Beauf­tragten im Betrieb und der Fachkraft für Arbeitssicher­heit sowie dem Arbeitsmedi­zin­er erfol­gen? Wie soll die Mitar­beit im Arbeitss­chutzauss­chuss erfolgen?
Kommunikations-„Strategie“ hil­ft

Sind die Rah­menbe­din­gun­gen gek­lärt, begin­nt die eigentliche Zusam­me­nar­beit. Und auch wenn die Gespräch­san­lässe in den Details zumeist sehr unter­schiedlich sind, so drehen sie sich (lei­der) doch häu­fig um das „Über-The­ma“: Die meis­ten Gespräche zwis­chen dem Sicher­heits­beauf­tragten und ein­er Führungskraft haben die Mel­dung und Bear­beitung von Män­geln und Sicher­heits­de­fiziten, also den Sicher­heits­stan­dard, zum Anlass. Das ist natür­lich die orig­inäre Auf­gabe des Sicher­heits­beauf­tragten, aber wirkt auf eine Führungskraft, die rund um die Uhr mit Führungsauf­gaben im Betrieb kon­fron­tiert ist, häu­fig als eine zusät­zliche und daher nicht ger­ade willkom­men geheißene Her­aus­forderung. Um daher nicht gle­ich auf Wider­stand zu tre­f­fen, sollte der Sicher­heits­beauf­tragte eine Rei­he von Punk­ten beherzigen.

Zu allererst sollte man sich eine Strate­gie zurechtle­gen, wie man Arbeitss­chutz vor allem an Vorge­set­zte kom­mu­niziert. Ein Grund­satz kön­nte sein: Höflichkeit und Hart­näck­igkeit hil­ft immer. Um hier nicht schnell zum „Män­gelka­sper“ abgestem-pelt zu wer­den, emp­fiehlt es sich für die Tätigkeit als Sicher­heits­beauf­tragter auch immer wieder mal darauf hinzuweisen, welche Dinge in den Arbeit­sprozessen schon gut laufen. Der „richtige Zeit­punkt“ für ein Gespräch mit dem Vorge­set­zten kann dabei sehr hil­fre­ich sein. Nur in drin­gen­den Fällen ist es geboten, dass der Sicher­heits­beauf­tragte unangemeldet das Gespräch sucht (siehe oben). In weniger drin­gen­den Fällen sollte er einen Ter­min aus­machen. Beim Ter­min selb­st ist es rat­sam, nicht bloß das Prob­lem zu schildern, son­dern zumin­d­est einen, bess­er noch mehrere Lösungsvorschläge zu präsen­tieren. Bei aller „Höflichkeit“ gegenüber dem Vorge­set­zten soll der Sicher­heits­beauf­tragte aber auch behar­rlich auf die Erledi­gung von „Prob­le­men“ beste­hen und stets Part­ner im Arbeitss­chutz im Betrieb suchen und ein­beziehen. Funk­tion­ieren­der betrieblich­er Arbeits- und Gesund­heitss­chutz erfordert Führungskräfte, die sich ihrer Ver­ant­wor­tung bewusst sind und danach han­deln, sowie den „Teamgedanken“ in der gesamten Belegschaft.
Eine Führungskräfteschu­lung im Betrieb, die die einzel­nen Auf­gaben der Mitar­beit­er im Arbeits- und Gesund­heitss­chutz im Betrieb durch­leuchtet, voneinan­der tren­nt und klarstellt, kann hier sehr heil­sam wirken und die Rolle eines motivierten und engagierten Sicher­heits­beauf­tragten als „Schutzen­gel“ für Mitar­beit­er und Führungskraft positionieren.
Für Sicher­heit­skul­tur werben
Der Sicher­heits­beauf­tragte ist zumeist schon län­gere Zeit Mitar­beit­er im Unternehmen und ken­nt daher die meis­ten sein­er Kol­le­gen gut bis sehr gut, ihre per­sön­lichen Stärken und Schwächen sowie alle Arbeit­splätze und die mit ihnen poten­ziell ver­bun­de­nen Gefahren. Das sind ide­ale Bedin­gun­gen, um durch Gespräche mit den Kol­le­gen für die Sicher­heit­skul­tur im Betrieb zu werben.
Der Sicher­heits­beauf­tragte sollte sich im Gespräch mit den Mitar­beit­ern beson­nen ver­hal­ten und sie respek­tvoll und fre­undlich behan­deln. Das ist sich­er nicht immer ein­fach umzuset­zen, etwa wenn der ange­sproch­ene Kol­lege partout die Gefährdung nicht wahrhaben will und sicher­heitswidriges Ver­hal­ten regelmäßig wiederholt.
„Stör­rische“ Kol­le­gen überzeugen
Beson­ders heikel wird es, wenn der Sicher­heits­beauf­tragte Kol­le­gen und Vorge­set­zte gegen sich auf­bringt, weil zum Beispiel durch Gefährdungs­beurteilun­gen oder andere Maß­nah­men zusät­zlich (auf den ersten Blick) viel bürokratis­ch­er Aufwand entste­ht – etwa durch das Aus­füllen von For­mu­la­ren wie beispiel­sweise Check­lis­ten. Hier muss es dem Vorge­set­zten (!) gelin­gen, die Kol­le­gen davon zu überzeu­gen, dass Arbeitssicher­heit neben der Qual­ität und dem Erfolg in der Produktion/Dienstleistung ein gle­ichrangiges anzus­treben­des Unternehmen­sziel ist. Ein gutes Augen­maß und viel Fin­ger­spitzenge­fühl in der Kom­mu­ni­ka-tion kann hier Ver­ständ­nis für die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit der Doku­men­ta­tion schaf­fen. Nicht zu viel auf ein­mal von seinen Kol­le­gen zu fordern und eine Papier­schlacht in Gang zu set­zen, son­dern die Gefährdungs­beurteilung haupt­säch­lich als „Werkzeug für die kon­tinuier­liche Verbesserung der Arbeits­be­din­gun­gen zu posi­tion­ieren“, ist hier anzu­rat­en. Den Kol­le­gen sollte der Sicher­heits­beauf­tragte nahe leg­en, dass eine mod­erne Sicher­heit­skul­tur nicht umson­st zu haben ist, son­dern es dazu Anstren­gun­gen und Ein­bindung von allen Beschäftigten bedarf. Und dies gilt bei der Gefährdungs­beurteilung ganz beson­ders, zumal hier die Ermessensspiel­räume eng begren­zt sind und die geset­zlichen Aufla­gen hin­sichtlich ihrer Aus­führung klar definiert sind.
Generell darf der Sicher­heits­beauf­tragte aber auch kein Dog­ma aus der bürokratis­chen Erledi­gung machen, denn das Aus­füllen von Papi­er allein schafft mit Bes­timmtheit keine Sicher­heit. Daher soll­ten Doku­mente, die nicht geset­zlich gefordert sind, wie zum Beispiel über die Gefährdungs­beurteilung hin­aus­ge­hende Check­lis­ten, nur sparsam einge­set­zt wer­den. Vielmehr muss es der Sicher­heits­beauf­tragte ver­ste­hen, den Kol­le­gen die Möglichkeit­en zu zeigen, wie sich Sicher­heits­ge­fährdun­gen mit Hil­fe von guten Gefährdungs­beurteilun­gen und den arbeits­be­zo­ge­nen Check­lis­ten min­imieren lassen und ganz wesentlich zu einem pos­i­tiv­en Arbeit­skli­ma und angenehmen sowie sicheren Arbeit­splatz beitra­gen können.
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 Kon­takt

B|A|U|M – Beratung | Arbeitssicher­heit | Umweltschutz | Managementsysteme
Michael Kol­bitsch
Gisel­her­straße 6, 53179 Bonn
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Fax: 0228/54888478
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