Der Sicherheitsbeauftragte steht häufig im Spannungsfeld zwischen den Erwartungen der Unternehmensführung und der Vorgesetzten einerseits und den Interessen der Kollegen am Arbeitsplatz andererseits. Nicht selten kommt es deshalb zu Konflikten, daher ist vom Sicherheitsbeauftragten viel Fingerspitzengefühl gefragt.
Dr. Joerg Hensiek, Michael Kolbitsch
Eines ist sicher: Nur mit viel Kommunikationstalent und teilweise diplomatischem Geschick lässt sich die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten für alle Parteien zufriedenstellend erfüllen. Daneben sollte der Beauftragte aber auch einige Grundsätze im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten befolgen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit mit Kollegen und Führungskräften gleichermaßen erfolgreich zu gestalten.
Wie im ersten Teil der Reihe bereits dargestellt, gehört der Sicherheitsbeauftragte nicht zu den Führungskräften im Unternehmen, hat damit also keine Weisungsbefugnis. Daher sollte er auf „partnerschaftliche“ Art und Weise versuchen, Gefährdungsschwerpunkte mit den Kolleginnen und Kollegen zu bespre-chen und zu thematisieren. Wäre ein Vorgesetzter Sicherheitsbeauftragter, dann hätten diese Besprechungen schnell den Charakter einer dienstlichen Anwei-sung. Für den Sicherheitsbeauftragten stehen andere Attribute im Vordergrund: Informieren, Hinweisen, Sensibilisieren, Vermitteln, Motivieren.
Dennoch ist der Sicherheitsbeauftragte auch ein Mitarbeiter, der sich einmischen sollte. Er soll das operative Tagesgeschäft vom Standpunkt der Sicherheit im Auge behalten und – über das Maß eines jeden Mitarbeiters – aufzeigen, wo noch Defizite bestehen. Dabei geht es nicht nur um einen Abgleich mit bestehenden Vorschriften und Regeln, sondern auch um das „Bauchgefühl“ und „den gesunden Menschenverstand“ eines Kenners des Betriebs beziehungsweise Arbeitsbereichs und dessen Arbeitsprozesse. Erkennt der Sicherheitsbeauftragte Gefährdungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch Fehlverhalten oder Nichteinhalten von Schutzmaßnahmen der Mitarbeiter, die unmit-telbar durch die Mitarbeiter verursacht und behoben werden können, sollte er das direkte Gespräch mit dem Kollegen suchen und den Vorteil sicherheitsgerechten Verhaltens thematisieren. Hierbei sollte der Sicherheitsbeauftragte auf Einsicht setzen und weniger auf Unfallverhütungsvorschriften verweisen. Für den Fall, dass angesprochene Mitarbeiter partout keine Einsicht zeigen und sich sogar regelmäßig sicherheitswidrig verhalten, sollte unbedingt der Vorgesetzte angesprochen werden und die Angelegenheit beziehungsweise sicherheitsgerechtes Verhalten schnellstmöglich thematisiert werden.
Hier ist die Aufgabe und Verantwortung der Führungskräfte gefordert, sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz zu ermöglichen und von den Mitarbeitern auch einzufordern. Je überzeugender die Unternehmensführung im Vorfeld die Voraussetzungen für eine moderne und verantwortungsvolle Sicherheitskultur im Unternehmen geschaffen hat, desto einfacher wird diese von der Belegschaft auch akzeptiert und verinnerlicht.
Den „Neuen“ bekannt machen
Jeder Mitarbeiter sollte zumindest den für seinen Bereich zuständigen Sicherheitsbeauftragten kennen. Dies erreicht man über einen Aushang am Schwarzen Brett oder eine Nachricht im Intranet, vorzugsweise aber durch die Vorstellung der auserwählten Person auf einer Betriebs- oder Abteilungsversammlung. Denn letztgenanntes Forum bietet eine hervorragende Plattform, um den Kollegen (und v.a. den Führungskräften) zusätzlich zur Person des Sicherheitsbeauftragten auch nochmals die Aufgaben und die Bedeutung der Funktion des Sicherheitsbeauftragten zu vergegenwärtigen. Die öffentliche Vorstellung zeigt den Kollegen aber auch, dass der Sicherheitsbeauftragte die volle Unterstützung der Führungsriege des Unternehmens hat. Ein paar persönliche Worte des neuen Beauftragten an die Kollegen tuen ein Übriges, um sie bereits vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit von der Person des „Neuen“ zu überzeugen.
Wichtige Funktion
Die Unternehmensführung sollte nach Möglichkeit einen Sicherheitsbeauftrag-ten bestellen, der von der Belegschaft akzeptiert wird, gutes Verhandlungsgeschick mitbringt (empathische Fähigkeiten) und sich mit dem Thema des Arbeits- und Gesundheitsschutzes identifiziert und dies daher auch überzeugend und glaubwürdig den Kollegen und Kolleginnen vermitteln kann. Um aber überzeugend für die Sicherheit im Betrieb eintreten zu können, braucht der Sicherheitsbeauftragte die volle Rückendeckung der Geschäftsführung und auch des Betriebsrats. Sie sollten sowohl dem Sicherheitsbeauftragten als auch der Belegschaft die Wichtigkeit der Funktion vor Auge führen und damit zum Prestige und Ansehen dieser Position im gesamten Betrieb beitragen.
Dazu ist es entscheidend, dass der Sicherheitsbeauftragte über sicherheitsrelevante Belange und Entwicklungen im Betrieb Bescheid weiß. Daher sollten Betriebsleitung und Betriebsrat sowie andere Partner im Arbeitsschutz ihn über folgende Angelegenheiten informieren:
- Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Schadensfälle, Beinaheunfälle
- Neuanschaffung von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie persönlicher Schutzausrüstung
- Neuerungen mit Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter
- Bearbeitungsstand der Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze und Tätigkeiten in seinem Arbeits- bzw. Zuständigkeitsbereich (permanenter kontinuierlicher Prozess)
Wissensstand vergrößern
Der Informationsfluss von Unterneh-mensführung und Betriebsrat an den Sicherheitsbeauftragten ist die eine Sache. Die stetige Möglichkeit der Weiterbildung zum Thema Sicherheit und Gesundheit im Betrieb die andere. Diese ist durch Vorschriften geregelt und unterliegt damit nicht der individuellen Bewertung und Handhabung eines Unternehmens. Laut Rechtslage muss einem Sicherheitsbeauftragten genügend Zeit eingeräumt werden, um innerhalb der normalen Arbeitszeit an Aus- und Fortbildungsmaßnah-men der Unfallversicherungsträger und an Betriebsbegehungen und ‑besichtigungen teilzunehmen sowie sich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Arbeitsmediziner fachlich auszutauschen (vgl. §20 DGUV-Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention). Dennoch gibt es in der Praxis Unterschiede in der Haltung der inzelnen Unternehmen, ihren Sicherheitsbeauftragten die notwendige Zeit und die Möglichkeiten zu geben, ihren Wissensstand zu vergrößern. Eine klare Kommunikation der Aufgaben der Unternehmensführung beziehungsweise der Führungskräfte als Verantwortungsträger und der Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten als „Multiplikatoren“ für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb – ohne zusätzliche Verantwortung – kann hier sehr positiv wirken.
Neben dem innerbetrieblichen Informationsfluss und den Weiterbildungsmaßnahmen, sollte der Sicherheitsbeauftragte auch bemüht sein, die ihm zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um Arbeitsbereiche des Unternehmens, in denen er nicht selbst arbeitet und als Sicherheitsbeauftragter fungiert, besser kennenzulernen, sofern die „fachliche Nähe“ ihm hier überhaupt attestiert werden kann (vgl. §20, Abs.1 DGUV-Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention).
Rahmenbedingungen klären
In seinem eigenen Arbeitsumfeld empfiehlt es sich, konstant Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen zu suchen, um über deren Meinung zum aktuellen Stand der Sicherheitsmaßnahmen beziehungsweise Arbeitsbedingungen Bescheid zu wissen. Darüber hinaus sollte der Sicherheitsbeauftragte regelmäßig bestimmte Arbeitsmittel, verwendete persönliche Schutzausrüstung sowie Arbeitsprozesse beobachten und mit den Mitarbei-tern thematisieren, um die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen „zu beobachten“ und falls notwendig Verbesserungen anzuregen.
Wenn ein Arbeitnehmer von der Unternehmensleitung darauf angesprochen wird, ob er/sie die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten übernehmen will, so zeigt das die Hochschätzung der Fähigkeiten und Kompetenzen des Beschäftigten aus Sicht des Führungspersonals. Doch der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sollte, bevor er oder sie das Angebot annimmt, einige Randbedingungen sehr gut überlegen und diese in „Sondierungsgesprächen“ mit der Geschäftsführung beziehungsweise dem jeweiligen Vorgesetzten besprechen. Denn durchaus kann der Fall eintreten, dass die Geschäftsleitung mit der Ernennung des Sicherheitsbeauftragten lediglich Verantwortung und Arbeit „wegdelegieren“ möchte. Hier sollte der Beauftrage in spe sofort Grenzen ziehen, Aufgabenfelder konkret abstecken und für sich und die künftige Arbeit gute Rahmenbedingungen aushandeln. Folgende Punkte sollten daher in einem Grundsatzgespräch über die Rolle des Sicherheitsbeauftragten zur Sprache kommen:
- Für welche Bereiche im Betrieb ist der Sicherheitsbeauftragte konkret zuständig? Dies lässt sich am besten durch einen Betriebsrundgang zu den vorgesehenen Arbeitsplätzen/Abteilung klären.
- Gibt es in dem zu verantwortenden Bereich besondere Probleme bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz, auf die der Sicherheitsbeauftragte besonders Acht geben sollte?
- Welche Dokumente zur betrieblichen Sicherheit muss der Sicherheitsbeauftragte kennen?
- Kann ein regelmäßiger Gesprächstermin mit einem Vorgesetzten ausgemacht werden, bei dem die aktuelle Lage besprochen wird?
- Bei welchen Problemen kann der Sicherheitsbeauftragte ohne Termin sofort einen Vorgesetzten zu einem Gespräch bitten? Bei welcher Art von Problemen reicht es, einen Termin auszumachen? Wie stellt sich der Vorgesetzte eine gute Zusammenarbeit vor?
- In welcher Form und in welcher Regelmäßigkeit muss der Sicherheitsbeauftragte gegenüber der Unternehmensleitung (evtl. auch schriftlich) über den aktuellen Stand seiner Arbeit Auskunft geben?
- Inwieweit wird der Sicherheitsbeauftragte von seinen Tätigkeiten im Betrieb entlastet, um sich seiner neuen Aufgabe zu widmen? Wieviel Zeit pro Monat soll der Sicherheitsbeauftragte für die Erledigung seiner Aufgaben mindestens einplanen?
- Gibt es für die Tätigkeit eine Gehaltserhöhung oder einen sonstigen Bonus?
- In welchem Umfang darf der Sicherheitsbeauftragte an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen?
- Werden in absehbarer Zeit im Verantwortungsbereich des Sicherheitsbeauftragten neue Mitarbeiter oder Leiharbeiter/Arbeitskräfte von Partnerfirmen beschäftigt?
- Wie soll die Zusammenarbeit mit den anderen Beauftragten im Betrieb und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie dem Arbeitsmediziner erfolgen? Wie soll die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss erfolgen?
Kommunikations-„Strategie“ hilft
Sind die Rahmenbedingungen geklärt, beginnt die eigentliche Zusammenarbeit. Und auch wenn die Gesprächsanlässe in den Details zumeist sehr unterschiedlich sind, so drehen sie sich (leider) doch häufig um das „Über-Thema“: Die meisten Gespräche zwischen dem Sicherheitsbeauftragten und einer Führungskraft haben die Meldung und Bearbeitung von Mängeln und Sicherheitsdefiziten, also den Sicherheitsstandard, zum Anlass. Das ist natürlich die originäre Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten, aber wirkt auf eine Führungskraft, die rund um die Uhr mit Führungsaufgaben im Betrieb konfrontiert ist, häufig als eine zusätzliche und daher nicht gerade willkommen geheißene Herausforderung. Um daher nicht gleich auf Widerstand zu treffen, sollte der Sicherheitsbeauftragte eine Reihe von Punkten beherzigen.
Zu allererst sollte man sich eine Strategie zurechtlegen, wie man Arbeitsschutz vor allem an Vorgesetzte kommuniziert. Ein Grundsatz könnte sein: Höflichkeit und Hartnäckigkeit hilft immer. Um hier nicht schnell zum „Mängelkasper“ abgestem-pelt zu werden, empfiehlt es sich für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter auch immer wieder mal darauf hinzuweisen, welche Dinge in den Arbeitsprozessen schon gut laufen. Der „richtige Zeitpunkt“ für ein Gespräch mit dem Vorgesetzten kann dabei sehr hilfreich sein. Nur in dringenden Fällen ist es geboten, dass der Sicherheitsbeauftragte unangemeldet das Gespräch sucht (siehe oben). In weniger dringenden Fällen sollte er einen Termin ausmachen. Beim Termin selbst ist es ratsam, nicht bloß das Problem zu schildern, sondern zumindest einen, besser noch mehrere Lösungsvorschläge zu präsentieren. Bei aller „Höflichkeit“ gegenüber dem Vorgesetzten soll der Sicherheitsbeauftragte aber auch beharrlich auf die Erledigung von „Problemen“ bestehen und stets Partner im Arbeitsschutz im Betrieb suchen und einbeziehen. Funktionierender betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz erfordert Führungskräfte, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und danach handeln, sowie den „Teamgedanken“ in der gesamten Belegschaft.
Eine Führungskräfteschulung im Betrieb, die die einzelnen Aufgaben der Mitarbeiter im Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb durchleuchtet, voneinander trennt und klarstellt, kann hier sehr heilsam wirken und die Rolle eines motivierten und engagierten Sicherheitsbeauftragten als „Schutzengel“ für Mitarbeiter und Führungskraft positionieren.
Für Sicherheitskultur werben
Der Sicherheitsbeauftragte ist zumeist schon längere Zeit Mitarbeiter im Unternehmen und kennt daher die meisten seiner Kollegen gut bis sehr gut, ihre persönlichen Stärken und Schwächen sowie alle Arbeitsplätze und die mit ihnen potenziell verbundenen Gefahren. Das sind ideale Bedingungen, um durch Gespräche mit den Kollegen für die Sicherheitskultur im Betrieb zu werben.
Der Sicherheitsbeauftragte sollte sich im Gespräch mit den Mitarbeitern besonnen verhalten und sie respektvoll und freundlich behandeln. Das ist sicher nicht immer einfach umzusetzen, etwa wenn der angesprochene Kollege partout die Gefährdung nicht wahrhaben will und sicherheitswidriges Verhalten regelmäßig wiederholt.
„Störrische“ Kollegen überzeugen
Besonders heikel wird es, wenn der Sicherheitsbeauftragte Kollegen und Vorgesetzte gegen sich aufbringt, weil zum Beispiel durch Gefährdungsbeurteilungen oder andere Maßnahmen zusätzlich (auf den ersten Blick) viel bürokratischer Aufwand entsteht – etwa durch das Ausfüllen von Formularen wie beispielsweise Checklisten. Hier muss es dem Vorgesetzten (!) gelingen, die Kollegen davon zu überzeugen, dass Arbeitssicherheit neben der Qualität und dem Erfolg in der Produktion/Dienstleistung ein gleichrangiges anzustrebendes Unternehmensziel ist. Ein gutes Augenmaß und viel Fingerspitzengefühl in der Kommunika-tion kann hier Verständnis für die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit der Dokumentation schaffen. Nicht zu viel auf einmal von seinen Kollegen zu fordern und eine Papierschlacht in Gang zu setzen, sondern die Gefährdungsbeurteilung hauptsächlich als „Werkzeug für die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu positionieren“, ist hier anzuraten. Den Kollegen sollte der Sicherheitsbeauftragte nahe legen, dass eine moderne Sicherheitskultur nicht umsonst zu haben ist, sondern es dazu Anstrengungen und Einbindung von allen Beschäftigten bedarf. Und dies gilt bei der Gefährdungsbeurteilung ganz besonders, zumal hier die Ermessensspielräume eng begrenzt sind und die gesetzlichen Auflagen hinsichtlich ihrer Ausführung klar definiert sind.
Generell darf der Sicherheitsbeauftragte aber auch kein Dogma aus der bürokratischen Erledigung machen, denn das Ausfüllen von Papier allein schafft mit Bestimmtheit keine Sicherheit. Daher sollten Dokumente, die nicht gesetzlich gefordert sind, wie zum Beispiel über die Gefährdungsbeurteilung hinausgehende Checklisten, nur sparsam eingesetzt werden. Vielmehr muss es der Sicherheitsbeauftragte verstehen, den Kollegen die Möglichkeiten zu zeigen, wie sich Sicherheitsgefährdungen mit Hilfe von guten Gefährdungsbeurteilungen und den arbeitsbezogenen Checklisten minimieren lassen und ganz wesentlich zu einem positiven Arbeitsklima und angenehmen sowie sicheren Arbeitsplatz beitragen können.
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Sicherheitsbeauftrager 08|2016