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Falls auf einer Baustelle Strom selbst erzeugt werden muss, kommen dafür mobile Stromerzeuger zum Einsatz. Ihren sicheren Betrieb und die erforder-lichen Schutzmaßnahmen erklärt die neue DGUV-Information 203–032 „Auswahl und Betrieb von (mobilen) Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“. Lesen Sie in einem zweiteiligen Artikel, was zu berücksichtigen ist.
Wer Bau- oder Montagearbeiten ausfüh-ren will, braucht dazu meistens auch elektrische Energie. Auf großen Baustellen errichten deshalb Elektrofirmen bereits im Voraus die erforderlichen Baustromanlagen. Auf kleinen Baustellen sieht das meistens anders aus. Hier ist fast immer nur eine Steckdose zu finden, welche die benötigten Betriebsmittel mit elektrischem Strom versorgen muss, – natürlich nur dann, wenn auch die erfor-derlichen Zusatzschutzeinrichtungen, wie zum Beispiel ein PRCD‑S, verwendet werden. Wenn sich aber die Baustelle weit entfernt von jeglicher Zivilisation befindet, muss der elektrische Strom selbst erzeugt werden.
Für diesen Zweck gibt es mobile Stromerzeuger. Aber wie werden diese richtig betrieben und welche Schutzmaßnahmen müssen getroffen werde? Muss der Stromerzeuger geerdet werden oder muss er nicht? Auf diese Fragen gab es in der Vergangenheit nur selten die richtigen Antworten und die Bedienungsanleitungen halfen auch nur selten weiter. Aus diesem Grund haben sich einige Experten zusammengefunden, welche die „alte“ BGI 687 „Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ vom Mai 2005 überarbeitet haben. Der wesentliche Inhalt der neuen DGUV-Information 203–032 „Auswahl und Betrieb von (mobilen) Stromerzeu-gern auf Bau- und Montagestellen“ soll in diesem Artikel vorgestellt werden.
Allgemeine Forderungen
Unabhängig davon, wie Stromerzeuger und dazugehörige Anlagen betrieben werden, müssen sie immer den sicherheitstechnischen Anforderungen der DGUV Information 203–006 (bisher BGI 608) „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ genügen. Diese DGUV-Information findet keine Anwendung beim Einsatz von Netzersatzanlagen im Bereich der öffentlichen Stromver-sorgung.
Stromerzeuger sind für den vorgesehenen Einsatz entsprechend dem Leistungsbedarf der zu versorgenden Geräte ausreichend bemessen auszuwählen. Insbesondere sind beim Betrieb von frequenzumrichtergesteuerten Antrieben (FU), zum Beispiel bei Kranen, Aufzügen oder Winden, die Empfehlungen der Hersteller zu beachten. Details kann man im Anhang 6 „Belastungsgrenzen eines Generators beim Betrieb von Baugeräten mitFrequenzumrichter“ der DGUV-Information 203–032 „Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ nachlesen.
Die Bedienungsanleitung des Herstellers und die Betriebsanweisung des Betrei-bers müssen am Verwendungsort vorhanden sein und sind zwingend zu befolgen. Der Betrieb von Stromerzeugern ist in der Gefährdungsbeurteilung des Unterneh-mens zu berücksichtigen. Je nach Anwen-dung sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen immer vor der ersten Inbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft festgelegt werden. Hier ist auch zu bestimmen, ob für den weite-ren Betrieb eine Elektrofachkraft erfor-derlich ist. Vor der Benutzung der Stromerzeuger müssen die Verwender in die Bedienung eingewiesen werden.
Stromerzeuger müssen mit einem Typschild versehen sein, auf dem mindestens nachfolgende Angaben dauerhaft und deutlich erkennbar angebracht sind:
- Name oder Kennzeichen des Herstellers
- Typbezeichnung
- Fertigungs- und Seriennummer/Baujahr
- Bemessungsleistung (kVA/kW)
- Bemessungsspannung (V)
- Bemessungsstrom (A)
- Bemessungsfrequenz (Hz)
- Betriebsart
- Schutzart (IP-Code)
- Umgebungstemperaturbereich (°C)
- Bei Geräten mit einer Bemessungsleistung 10 kVA zusätzlich Bemessungsleistungsfaktor
Transportable Stromerzeuger müssen mit Tragevorrichtungen ausgerüstet sein. Ab einer Gesamtmasse von 50 kg müssen Anschlagpunkte vorhanden sein, damit das Gerät auch mit einem Kran umgesetzt werden kann. Außerdem müssen Stromerzeuger zur uneingeschränkten Verwen-dung im Freien geeignet sein. Entsprechen sie nicht mindestens der Schutzart IP 54, ist zum Beispiel eine Einhausung erforderlich. Prinzipiell muss man sich immer Gedanken um den Aufstellort des Stromerzeugers machen. Da beim Betrieb giftige Abgase entstehen, kommt eine Verwendung in geschlossenen Räumen nur dann in Frage, wenn die Abgase über eine Abgasanlage ins Freie geführt werden. Das Betanken eines mit Benzin betriebenen Stromerzeugers darf nur im Stillstand erfolgen, um die Gefahr eines Brandes zu minimieren.
Nach den gesetzlichen Regelungen muss der Stromerzeuger mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Weiterhin wird empfohlen, nur Stromerzeuger mit GS-Zeichen zu verwenden.
Technische Ausführungen von Stromerzeugern
An den meisten Stromerzeugern ist eine Anschlussklemme oder ‑schraube zu finden, die in der Regel mit dem Symbol gekennzeichnet ist (siehe Abb. 3). Dieser Anschluss mit dieser Kennzeichnung führt in der Praxis oftmals zu Verwirrung oder ist teilweise sogar falsch.
Meistens ist dieser Anschluss gar kein Erdungsanschluss, sondern ein Potentialausgleich, welcher mit dem Symbol gekennzeichnet werden muss. Für den Anwender stellt sich stets die Frage, ob er an diesem Anschluss den Stromerzeuger erden muss. Oftmals ist auf der „Erdungsschraube“ eine Flügelmutter angebracht, welche die Unsicherheit noch verstärkt.
Die Bedienungsanleitungen der Stromerzeuger helfen häufig auch nicht weiter, da hier meistens nur zu lesen ist, dass der Stromerzeuger aus „Sicherheitsgründen“ zu erden ist. Aber aus welchen „Sicherheitsgründen“ wird leider nicht beschrie-ben. Die Frage, die der Betreiber eines Stromerzeugers stellen muss, lautet also nicht „Muss ich den Stromerzeuger erden?“ sondern:
„Welche Schutzmaßnahme muss ich treffen, um den Stromerzeuger sicher betreiben zu können?“
Bei handelsüblichen Stromerzeugern bis circa 10 kW kann man in der Regel davon ausgehen, dass es sich dabei um Stromerzeuger mit Schutzpotentialausgleich handelt, welche nicht geerdet werden müssen. Eine Erdung hat in diesem Fall keinen Einfluss auf den Betrieb und die Schutzmaßnahme. Bei Stromerzeugern mit Leistungen größer als 10 kW ist häufig der Sternpunkt des Generators (Neutralleiter) mit dem Schutzleiter (PE) verbunden. Dadurch wird ein Stromversorgungsnetz im TN-System erzeugt, welches zwingend durch eine Elektrofachkraft geerdet werden muss. Somit unterscheiden wir bei den Stromerzeugern zwischen Geräten, welche mit und welche ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden können.
Um die erforderlichen Schutzmaßnahmen auswählen zu können, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Stromerzeugers geklärt werden, welche technische Ausführung vorliegt. Ist dieser Sachverhalt nicht aus der Bedienungsanleitung zu entnehmen, muss er beim Hersteller erfragt oder durch eine Elektrofachkraft festgestellt werden. Prinzipiell ist also zu unterscheiden zwischen Stromerzeugern mit Schutzpotentialausgleich oder Erdungsanschluss. Im dem Zusam-menhang erfährt man auch, welchen Verwendungszweck die angesprochene Erdungs- beziehungsweise Potentialausgleichs-Anschlussklemme hat.
Stromerzeuger mit Anschluss für Schutzpotentialausgleich (Ausführungen A und B)
Wie bereits erwähnt, entsprechen die meisten mobilen Stromerzeuger mit einer Leistung von weniger als 10 kW der Ausführung A. Zur Inbetriebnahme ist eine Elektrofachkraft nicht erforderlich. Allerdings muss bei den Schutzmaßnah-men unterschieden werden, ob nur ein oder mehrere Betriebsmittel angeschlos-sen werden sollen.
Der einfachste Fall liegt vor, wenn nur ein Betriebsmittel am Stromerzeuger verwendet wird. Hier kann das Betriebsmittel direkt angeschlossen werden. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich, da der Stromerzeuger wie ein Trenntransformator arbeitet, welcher eine Spannung ohne Bezug zur Erde erzeugt, wodurch die Gefahr eines Stromschlags für den Menschen äußerst gering ist.
Bei Stromerzeugern mit einer Steckdose darf ohne zusätzliche Schutzmaßnahme immer nur ein Betriebsmittel angeschlossen werden. Die Verwendung von Kabelrollern mit mehreren Steckdosen oder Verteilern zum Anschluss mehrerer Betriebsmittel ist unzulässig.
Allerdings findet man auch Ausführun-gen von Stromerzeugern dieser Bauart mit zwei, drei oder vier Steckdosen. Auch hier darf ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nur ein Betriebsmittel direkt angeschlossen werden.
Im zweiten Teil des Artikels in der nächsten Ausgabe von Sicherheitsbeauftragter geht es um den Anschluss von mehreren Betriebsmitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Dipl.-Ing. Hans-Joachim Kuhnsch
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