Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Es soll dem Beschäftigten den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern.
Bettina Brucker
- Marlene K., Schulsekretärin, 45 Jahre, ledig, keine Kinder,
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