Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Regelfall die Haftung bei Arbeitsunfällen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Unfall fahrlässig verursacht hat. Liegt allerdings grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Unfallversicherung den Arbeitgeber in Regress nehmen. Diese Haftungsregelung findet sich in § 110 Absatz 1 SGB VII. Über solch einen
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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