Ist eine private Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert oder liegt eine sonstige Krisensituation vor, besteht die Möglichkeit, die Pflege in dieser Zeit entweder durch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege sicherzustellen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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