Das Karpaltunnel-Syndrom als Folge einer beruflichen Überlastung im Handgelenk ist seit 2015 für bestimmte Tätigkeiten als Berufskrankheit Nr. 2113 anerkannt. In Deutschland wurde 2018 bei insgesamt 304 Fällen ein Berufskrankheiten-Verdacht bestätigt.
Das Karpaltunnel-Syndrom ist eine Erkrankung im Bereich der Hände und Handgelenke mit Schmerzen, Kraftminderung und
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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