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Maßnahmen bei Hitzearbeit

Pflicht oder Kür?
Maßnahmen bei Hitzearbeit

Wenn die Kör­pertem­per­atur bei kör­per­lich­er Arbeit auf­grund hoher Tem­per­a­turen am Arbeit­splatz im Freien ansteigt, spricht man von Hitzear­beit. Dann müssen Arbeit­ge­ber handeln.

Inga Bäumer, SVLFG

Läuft beim Hoflad­er der Motor heiß, ist jedem klar: Soweit hätte es nicht kom­men dür­fen. Schwitzen Beschäftigte seit Stun­den bei der Arbeit auf der Pflanz­mas­chine, wird es dann nicht auch höch­ste Zeit, ihnen Getränke zur Ver­fü­gung zu stellen? Ist das dann nur eine nette Geste oder ist es die Pflicht des Unternehmers?

Die Antwort lautet: Wenn den Beschäftigten nicht nur die schwere kör­per­liche Arbeit im Freien ins Schwitzen bringt, son­dern ihn zusät­zlich auch noch eine hohe Umge­bung­stem­per­atur belastet, spricht man von Hitzear­beit. Arbeit­ge­ber sind dann in der Pflicht und müssen ihre Beschäftigten wirkungsvoll schützen. Denn andern­falls dro­hen Gesund­heitss­chä­den wie zum Beispiel Hitzekol­laps oder Hitzschlag. Die Sozialver­sicherung für Land­wirtschaft, Forsten und Garten­bau (SVLFG) emp­fiehlt Arbeit­ge­bern fol­gen­des Vorge­hen zum Schutz ihrer Beschäftigten.

Die Gefährdungsbeurteilung

Im Rah­men ein­er Gefährdungs­beurteilung klärt der Arbeit­ge­ber, an welchen Arbeit­splätzen Gefährdun­gen auf­grund von Hitze auftreten kön­nen. Dabei ist es uner­he­blich, ob es sich um Arbeitsstät­ten auf dem Fir­men­gelände oder im Freien, etwa bei der Ernte auf dem Feld, han­delt. Aus der Gefährdungs­beurteilung ergibt sich außer­dem, welche Schutz­maß­nah­men zum Ein­satz kommen.

In der grü­nen Branche ist die Hitzeein­wirkung am Arbeit­splatz meist den hohen Außen­tem­per­a­turen geschuldet. Aus diesem Grund kann der Arbeit­ge­ber mit ein­er ori­en­tieren­den Ermit­tlung in zwei Schrit­ten klären, ob Hitzear­beit vorliegt:

  • Schritt 1: Ord­nen Sie die zu beurteilende Tätigkeit je nach Arbeitss­chwere den Stufen eins bis vier auf Tabelle eins zu.
  • Schritt 2a: Ermit­teln Sie die gewöhn­liche Luft­tem­per­atur sowie die rel­a­tive Luft­feuchtigkeit am Arbeitsplatz.
  • Schritt 2b: Mith­il­fe von Tabelle zwei erken­nen Sie, ab wann wahrschein­lich ein Hitzear­beit­splatz vorliegt.

Wenn Hitzear­beit vor­liegt, müssen in der jew­eili­gen Stufe jew­eils alle Para­me­ter gle­ichzeit­ig erfüllt sein. Aber auch, wenn nur ein oder zwei Para­me­ter der Mess­größen „Dauer“, „Tem­per­atur“ und „Luft­feuchtigkeit“ nicht erfüllt wer­den, emp­fiehlt die SVLFG, die Hitzeein­wirkung den­noch mith­il­fe geeigneter Maß­nah­men zu min­imieren. Denn zum Beispiel auch trock­ene Hitze allein kann das Herz-Kreis­lauf-Sys­tem belas­ten und die geistige wie kör­per­liche Leis­tungs­fähigkeit beeinträchtigen.

Maßnahmen nach dem T.O.P.-Prinzip

Das T.O.P.-Prinzip gibt eine Ori­en­tierung, in welch­er Rei­hen­folge Schutz­maß­nah­men am besten greifen. Tech­nis­che Maß­nah­men sind am wirkungsvoll­sten, denn sie schützen den Arbeit­splatz als solchen vor der Gefahren­quelle. Sie sind deshalb die erste Wahl gegenüber organ­isatorischen und per­so­n­en­be­zo­ge­nen Maß­nah­men. Tabelle drei zeigt eine Auswahl geeigneter Maß­nah­men in dieser Reihenfolge.

Pflicht statt Kür – ein Beispiel

Wenn der Beschäftigte im Gemüse­bau bei sehr schwüler Wit­terung und 34 Grad Cel­sius vier Stun­den auf der Pflanz­mas­chine sitzt, han­delt es sich um eine Tätigkeit der Stufe 1 und mit hoher Wahrschein­lichkeit um einen Hitzear­beit­splatz. Der Beschäftigte hat damit Anspruch auf kosten­los­es Trinkwass­er in aus­re­ichen­der Menge. Außer­dem sollte der Unternehmer prüfen, ob der Arbeit­splatz auf der Mas­chine durch ein Son­nen­schutz­dach beschat­tet und die Arbeit in die küh­lere Tageszeit ver­legt wer­den kann.

Ein Recht auf beson­dere Getränke wie zum Beispiel Schor­le oder auf eine bes­timmte Tem­perierung des Wassers hat ein Arbeit­nehmer nicht. Wer als Unternehmer ganzjährig geeignete Getränke zur Ver­fü­gung stellt, ist aber nicht nur auf der sicheren Seite, son­dern ver­sorgt seine Mitar­beit­er auch mit einem gesun­den Motivationsschub.


Aufeinander achten!

Bei Arbeit­en in der Hitze ist es wichtig, dass alle aufeinan­der acht­en. Klagt ein Kol­lege über Symp­tome wie Kopf­schmerzen, Übelkeit oder unklare Beschw­er­den, gilt es schnell zu reagieren. Brin­gen Sie Betrof­fene sofort in den Schat­ten. Wenn die Per­son liegen möchte, sor­gen Sie dafür, dass sie ihren Kopf etwas erhöht able­gen kann. Geben Sie der Per­son aus­re­ichend zu trinken. Feuchte Tüch­er dienen zur Küh­lung. Brin­gen Sie Bewusst­lose in die sta­bile Seit­en­lage und rufen Sie sofort den Ret­tungs­di­enst unter der Rufnum­mer 112.


Das passiert bei Hitzearbeit

Lei­det der Kör­p­er bei Hitzear­beit unter Flüs­sigkeitsver­lust und Wärmes­tau, läuft das Herz- Kreis­lauf- Sys­tem auf Hoch­touren. Betrof­fene fühlen sich dann oft erschöpft. Sie kla­gen über Konzen­tra­tionss­chwierigkeit­en und ihre Arbeit­sleis­tung sinkt. Das Unfall­risiko indes wird immer höher. Steigt die Kör­pertem­per­atur stark an, kann es zur Hitzeer­schöp­fung, einem Hitzekol­laps oder zum Hitzschlag mit Organ­ver­sagen kommen.

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