Steht eine Person in Flammen, gilt es das Feuer so schnell wie möglich zu löschen. Denn es verursacht in kurzer Zeit schwere Brandwunden auf der Haut. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) gibt in einer Fachempfehlung an, was im Notfall zu tun ist.
Zum Glück kommen sogenannte Personenbrände selten vor. Wer mitbekommt, dass ein Mensch in Brand gerät, muss schnell aktiv werden. Die richtigen Maßnahmen nennt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) in seiner Fachempfehlung „Maßnahmen bei Personenbränden“. Darin weist er auch darauf hin, dass der Eigenschutz immer an erster Stelle stehen sollte. Und natürlich muss sofort der Rettungsdienst angefordert und über Art und Umfang der Verletzung informiert werden.
Die möglichen Maßnahmen
- Bestes Löschmittel ist Wasser, wobei es nicht unbedingt Trinkwasser sein muss. Da Wasser kühlend wirkt, ist bei großflächigen Verbrennungen darauf zu achten, dass die Person nicht zu sehr auskühlt. Wasser sollte deshalb möglichst nur wenige Minuten angewandt werden.
- Ist kein Wasser in der Nähe, kann das Feuer durch Decken, Kleidungsstücke oder ähnliche dichte Gewebe erstickt werden. Dabei wird das Gewebe auf die brennende Hautfläche gelegt und glattgestrichen, damit darunter keine Luftpolster bleiben, die den Brand aufrecht erhalten. Zwar kann der Stoff mit der Hautoberfläche verkleben, weshalb früher auch von dieser Methode abgeraten wurde. Aber das oberste Ziel aller Maßnahmen bei Personenbränden ist, die Einwirkzeit des Feuers möglichst kurz zu halten. Mögliche spätere Komplikationen sollten nicht davon abhalten, lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen, so die Auskunft des Deutschen Feuerwehrverbands. Es sei besser, Flammen zu ersticken als mit der Suche nach einer anderen Löschmöglichkeit oder dem Beschaffen von Wasser wertvolle Zeit zu verlieren.
- Gelöscht werden kann auch mit einem Feuerlöscher. Dabei ist der Löschstrahl in sehr kurzen Stößen vom Kopf abwärts auf den Körper zu richten – jedoch nur so lange es unbedingt nötig ist. Das Gesicht sollte möglichst nicht getroffen werden. Am besten eignet sich ein Wasserlöscher. Löschpulver kann beim Einatmen Lungenschäden hervorrufen. CO2-Löscher dürfen in geschlossenen Räumen nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen (luftunabhängiger Atemschutz) angewandt werden, außerdem können sie zu Erfrierungen führen.
- Wenn keine dieser Maßnahmen möglich ist, kann man notfalls die brennende Person auf dem Boden wälzen, um so das Feuer zu ersticken. Allerdings wollen brennende Menschen oft in Panik fliehen und sich nicht berühren lassen. Hier gelte es abzuwägen, so der DFV, ob man sie notfalls zu Fall bringt, um ihnen helfen zu können.
Verena Manek
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