Arbeitnehmer sind nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zur Einhaltung der vom Arbeitgeber vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen und eingerichteten Schutzmaßnahmen verpflichtet. Bei Nichtbefolgung ist mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen.
Tanja Sautter
Die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften kann eine Kündigung nach sich ziehen.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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