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Beleuchtung am Arbeitsplatz - Gutes Licht lohnt sich

Beleuchtung am Arbeitsplatz
Gutes Licht lohnt sich

Die Beleuch­tung am Arbeit­splatz gilt als ele­mentar­er Fak­tor für die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten. Aber was macht Licht zu gutem Licht – und wie sieht es mit Energie­ver­brauch und Investi­tion­skosten aus?

Auf den ersten Blick scheinen die Vor­gaben der Arbeitsstät­ten­verord­nung zum The­ma Beleuch­tung ein­fach umzuset­zen zu sein. Dem­nach dür­fen von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen als Arbeit­sräume nur solche Räume betrieben wer­den, die möglichst aus­re­ichend Tages­licht erhal­ten, eine Sichtverbindung nach außen haben und mit ein­er der Sicher­heit und dem Gesund­heitss­chutz der Beschäftigten angemesse­nen kün­stlichen Beleuch­tung aus­ges­tat­tet sind. Außer­dem dür­fen von den Beleuch­tungsan­la­gen selb­st keine Unfall- oder Gesund­heits­ge­fahren ausgehen.

Bei genauer­er Betra­ch­tung sind diese Vor­gaben allerd­ings keineswegs ein­fach (siehe dazu auch Kas­ten „Beleuch­tung am Arbeit­splatz“). Denn welche kün­stliche Beleuch­tung ist angemessen? Und welche Unfall- oder Gesund­heits­ge­fahren kön­nen durch die Beleuch­tung über­haupt entste­hen? Kein Wun­der also, dass Betriebe bei dem The­ma oft auf externe Dien­stleis­ter set­zen. Ein solch­er Dien­stleis­ter ist die Deutsche Licht­mi­ete mit Sitz in Old­en­burg. Das 2008 gegrün­dete Unternehmen hat 2020 den Bun­de­spreis Ecode­sign in der Kat­e­gorie Ser­vice gewon­nen. Denn zum Geschäftsmod­ell gehört nicht nur die Entwick­lung und Pro­duk­tion von LED-Indus­triebeleuch­tung, son­dern auch deren Ver­mark­tung als Light-as-a-Ser­vice, also ein Miet­mod­ell für das fer­tige Pro­dukt Licht. Das Geschäft­skonzept umfasst von der Pla­nung über Instal­la­tion und Wartung bis zu Aus­tausch oder Reparatur die gesamte Pro­jek­t­s­teuerung und ‑umset­zung – und die Fir­men kön­nen ohne eine hohe Anfangsin­vesti­tion auf effiziente Beleuch­tung umstellen.

Vorteile von LED-Beleuchtung

Diese bei einem Kauf der Beleuch­tung notwendi­ge Ini­tial­in­vesti­tion gilt vielfach als der Haupt­grund, warum Unternehmen zögern, auf eine LED-Beleuch­tung umzusteigen. Dabei ver­brauchen energieef­fiziente LED/OLED-Licht­sys­teme und smarte Beleuch­tungslö­sun­gen weniger Strom und sind zudem lan­glebiger als andere Leucht­mit­tel, wodurch Unternehmen nach Zahlen der Deutschen Energieagen­tur bis zu 70 Prozent der Energiekosten eins­paren kön­nen. Ein gerin­ger­er Energie­ver­brauch kann zudem die CO2-Emis­sio­nen senken, was für Unternehmen angesichts des anlaufend­en nationalen Emis­sion­shan­dels wichtiger wer­den wird. Hinzu kommt, dass eine gut geplante Beleuch­tungsan­lage für opti­male Lichtver­hält­nisse sorgt und damit ein Muss für Sicher­heit und Arbeitss­chutz ist.

Anpassung an Gegebenheiten

„Die Beleuch­tungsan­lage muss exakt auf die Gegeben­heit­en im Betrieb aus­gelegt sein“, so Chris­t­ian Haupt von der Deutschen Licht­mi­ete. Neben der opti­malen Ausleuch­tung spielt auch das Beleuch­tungsmit­tel eine ele­mentare Rolle. „Hochef­fiziente LED-Leucht­mit­tel, die nicht getak­tet und gepulst sind, sor­gen für ein flim­mer- und flack­er­freies Licht in der Arbeit­sumge­bung sowie für eine gle­ich­mäßigere Ausleuch­tung des Arbeit­splatzes. Das ent­lastet das Auge und beugt Ermü­dungser­schei­n­un­gen vor“, erläutert Haupt. Dass sich die Leucht­dio­den hochw­er­tiger LEDs während des Betriebs nur ger­ing erhitzen, senke die Brandge­fahr. Und bei der Farb­wieder­gabe kön­nten LEDs annäh­ernd den max­i­malen Indexw­ert von 100 erre­ichen, was unter anderem in Arbeits­bere­ichen für Kon­trol­lauf­gaben und Farbprü­fun­gen wichtig sei.

Teppichwerke: Bessere Ausleuchtung, weniger Kosten

Die Vor­w­erk & Co. KG beispiel­sweise nutzt für ver­schiedene Bere­iche ihrer Tep­pich­w­erke in Hameln das Light-as-a-Ser­vice-Mod­ell der Deutschen Licht­mi­ete. Erster Schritt der Beleuch­tungssanierung war der Lager­bere­ich, wo zulet­zt nicht nur der hohe Energie­ver­brauch der Beleuch­tungsan­lage für Unzufrieden­heit gesorgt hat­te, son­dern auch die teil­weise unzure­ichende Ausleuch­tung. Statt der bish­er instal­lierten Leucht­stof­fröhren mit einem Ver­brauch von je 61 Watt kom­men dort nun LED-Licht­bandsys­teme mit einem Energie­ver­brauch von je 34 Watt zum Ein­satz – und obwohl die Anzahl der instal­lierten Leucht­en hal­biert wurde, hat sich laut Vor­w­erk die Ausleuch­tung des Lagers erhe­blich verbessert. Danach ließ Vor­w­erk auch die Fär­berei und den Bere­ich der Qual­itätssicherung umrüsten. „Um Farbe und Tex­tur der Tep­piche zu kon­trol­lieren, ist eine Beleuch­tungsstärke von 1000 Lux unab­d­ing­bar“, so Betrieb­sleit­er Jür­gen Zinke. Aus sein­er Sicht ist hier das LED-Licht­bandsys­tem eine ide­ale Lösung, da es neben aus­re­ichen­der Hel­ligkeit auch blend­freies Licht ohne Flack­ern und Flim­mern bietet. Denn let­zteres kön­nte nicht nur den Blick des Prüfers neg­a­tiv bee­in­flussen, son­dern auch zu Kopf­schmerzen und Schwindel führen.

Großer Effekt nach Hallenumrüstung

Die KME Mans­feld GmbH, Teil der KME Gruppe und damit von einem der europaweit größten Her­steller von Erzeug­nis­sen aus Kupfer und Kupfer­legierun­gen, kon­nte ihre beleuch­tungs­be­zo­ge­nen Gesamtkosten mit Hil­fe des LaaS-Mod­ells um 23 Prozent senken. Unter anderem wur­den die ver­al­teten Halo­gen-Met­all- und Queck­sil­ber­dampflam­p­en im Pro­duk­tions­bere­ich Band gegen eine LED-Beleuch­tung inklu­sive tages­lichtab­hängiger Steuerung­stech­nik aus­ge­tauscht. „Der Vorher-Nach­her-Effekt in den umgerüsteten Hallen war enorm, die Qual­ität der Beleuch­tung verbesserte sich deut­lich“, so Nico Streck­er, ver­ant­wortlich­er Energie­m­an­ag­er bei KME Mans­feld. Einen weit­eren Vorteil sieht er darin, dass in dem LaaS-Paket auch die Ein­hal­tung der spez­i­fis­chen Tech­nis­chen Regel für Arbeitsstät­ten mit ihren unter­schiedlichen Anforderun­gen für jeden einzel­nen Bere­ich dauer­haft gewährleis­tet ist – von der Gießerei über die Walzan­lage bis hin zu sämtlichen Verkehrs- und Versandbereichen.

Keine Schatten oder dunklen Gänge

Auch weit­ere Unternehmen bericht­en nach ein­er Beleuch­tungssanierung von Verbesserun­gen, die über die Kosten­seite hin­aus­ge­hen. Bei Gedore beispiel­sweise gab es wegen der Deck­en­höhe von zehn Metern an den Met­all­pressen, wo die Werkzeug­bauer mit absoluter Präzi­sion vorge­hen müssen, immer wieder Schat­ten­bil­dun­gen. Die jet­zt einge­set­zten LED-Hal­len­strahler und ‑Licht­bän­der kon­nten so justiert wer­den, dass kein­er­lei störende Schat­ten entste­hen. Der Reifen- und Fel­gen­großhändler Ihle hat­te das Prob­lem, dass das Schwarz der Reifen sehr viel Licht schluckt und es zwis­chen den Regalen dementsprechend dunkel war. Statt der bish­eri­gen Leucht­stof­fröhren leucht­en nun 35-Watt-LED-Röhren die Halle aus – mit einem Licht, das weißer anmutet und mehr in den Tages­licht­bere­ich geht, was bei den Beschäftigten für sehr pos­i­tives Feed­back sorgt.

Und bei dem Stahlun­ternehmen Out­okumpu kon­nten in einem rund 50.000 Quadrat­meter großen Lager- und Logis­tik­bere­ich in Krefeld LED-Leucht­en mit ein­er sen­sorgestützten Licht­s­teuerung kom­biniert wer­den, sodass je nach Lichte­in­fall von außen nur so viel kün­stlich­es Licht beiges­teuert wird, wie für die geforderte Beleuch­tungsstärke von 200 Lux benötigt wird. „Im Gegen­satz zu vorher ist das Licht Tag und Nacht abso­lut gle­ich­mäßig und wesentlich angenehmer“, so Frieder Klein­er­meil­ert von Out­okumpu: „Das kommt bei unseren Mitar­beit­ern sehr gut an.“

Beleuchtung am Arbeitsplatz: Unterschiedliche Anforderungen

Arbeitss­chützer wis­sen, dass jed­er Arbeit­splatz anders ist – und damit auch die Anforderun­gen an das Licht. Die Beleuch­tungsstärke muss beispiel­sweise in Fluren min­destens 100 Lux pro Quadrat­meter betra­gen, an einem Arbeit­splatz inner­halb eines Gebäudes 200 Lux und an Bild­schir­mar­beit­splätzen 500 Lux. Geht es um Präzi­sion und kom­plexe Sehauf­gaben, sind höhere Beleuch­tungsstärken gefragt. Die Mon­tage von Leit­er­plat­ten braucht min­destens 1.000 Lux pro Quadrat­meter, der Werk­stattplatz eines Augenop­tik­ers 1.500 Lux. Hinzu kom­men die indi­vidu­ell abwe­ichen­den Sehleis­tun­gen der Beschäftigten – jün­gere Beschäftigte kom­men mit ein­er gerin­geren Beleuch­tungsstärke aus als ältere Kol­le­gen. DAS gute Licht gibt es also nicht – wohl aber das richtige Licht zur richti­gen Zeit.


Nicht-visuelle Wirkungen von Licht

Ger­ade unter dem Aspekt Gesund­heit kommt der Beleuch­tung eine große Bedeu­tung zu. Viele biol­o­gis­che Prozesse im men­schlichen Kör­p­er ste­hen unter dem Ein­fluss von Licht. Neben den visuellen Lichtwirkun­gen wie Sehleis­tung und Sehkom­fort rück­en daher die soge­nan­nten nicht-visuellen Lichtwirkun­gen zunehmend in den Fokus des Arbeitss­chutzes. Nicht-visuelle Wirkun­gen beschreiben den Ein­fluss des Lichts auf Phys­i­olo­gie, Stim­mung und Ver­hal­ten. Weit­er­hin ste­hen die nicht-visuellen Lichtwirkun­gen im engen Zusam­men­hang mit Fak­toren der psy­chis­chen Gesund­heit in der Arbeitswelt. Wie diese neuen Erken­nt­nisse bei der Beleuch­tung von Arbeitsstät­ten berück­sichtigt wer­den kön­nen, ist aktuell Gegen­stand inten­siv­er Diskus­sio­nen. Nähere Infor­ma­tio­nen dazu enthält ein KAN-Posi­tion­spa­pi­er zum The­ma kün­stliche, biol­o­gisch wirk­same Beleuch­tung in der Normung.

www.kan.de (Such­be­griff biol­o­gisch wirk­same Beleuchtung)


Foto: privat

Autorin: Petra Hannen

Fachjour­nal­istin


Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz

Die Beleuch­tung am Arbeit­splatz soll den Sehvor­gang ohne Beein­träch­ti­gung der Gesund­heit ermöglichen und opti­mal unter­stützen, außer­dem soll sie dabei helfen, Unfälle und Fehlbeanspruchun­gen zu ver­mei­den. Eine gute Beleuch­tung kann darüber hin­aus die Aktiv­ität und das Wohlbefind­en der Beschäftigten und damit ihre Leis­tungs­fähigkeit und Leis­tungs­bere­itschaft fördern. Die Tech­nis­che Regel für Arbeitsstät­ten „Beleuch­tung“ (ASR A3.4) konkretisiert die Anforderun­gen der Arbeitsstät­ten­verord­nung an die Beleuch­tung. Dabei han­delt es sich um Min­destanforderun­gen. Für bes­timmte Per­so­n­en­grup­pen und Anwen­dungs­fälle – beispiel­sweise ältere Beschäftigte oder Men­schen mit Sehbe­hin­derun­gen – sind weit­erge­hende Opti­mierun­gen empfehlenswert.

www.baua.de (Such­be­griff ASR A3.4)

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