Gute Arbeitsbedingungen angesichts der Coronavirus-Pandemie zu schaffen, stellt Arbeitgebende derzeit vor eine große Herausforderung. Eine neue Handlungshilfe des Sachgebiets Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt bietet Unterstützung dabei, die psychische Belastung in allen Phasen der Coronavirus-Pandemie im Blick zu behalten. Für 14 psychische Belastungsfaktoren liefert sie hilfreiche Schutzmaßnahmen.
Viele Betriebe, Unternehmen oder Organisationen haben in kurzer Zeit Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Gleichzeitig kommt in vielen Betrieben die Frage auf, wie über den Infektionsschutz hinaus die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten in dieser Krisensituation geschützt werden kann. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen hat dabei einen erheblichen Einfluss, wie gut die Beschäftigten mit den neuen Herausforderungen bei der Arbeit umgehen können.
Der Fachbereich Gesundheit im Betrieb der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – Sachgebiet Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt – hat eine Handlungshilfe erstellt, um insbesondere Arbeitgebende und Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben dabei zu unterstützen, die psychische Belastung in allen Phasen der Coronavirus-Pandemie im Blick zu behalten. Für 14 psychische Belastungsfaktoren liefert sie hilfreiche Schutzmaßnahmen zur Gestaltung der Arbeitsplätze während der Pandemie.
Auch die Kampagne „kommmitmensch“ der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften kann helfen: Nachfolgend finden Sie Beispiele für Schutzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den sechs Handlungsfeldern der Präventionskampagne stehen.
Führung
Auch Führungskräfte befinden sich durch die Coronavirus-Pandemie in einer Ausnahmesituation und können Unterstützungsangebote zum Umgang mit der Krisensituation in Anspruch nehmen. Zudem sollten sie insbesondere darauf achten, als Vorbilder beispielsweise bei der Einhaltung von Schutzmaßnahmen und dem Umgang mit der eigenen Gesundheit aufzutreten.
Kommunikation
Um Belastungen durch eine unvollständige oder ungünstige Informationsweitergabe zu vermeiden, können durch die Führungskraft klare Informationswege und ‑routinen festgelegt werden, in deren Rahmen die Beschäftigten für sie relevante, transparente und gesicherte Informationen zur aktuellen Lage der Pandemie, der Wirkung von SARS-CoV‑2 sowie zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erhalten.
Beteiligung
Veränderte Arbeitsbedingungen, wie z. B. neue Arbeitszeiten oder ‑abläufe, können einen negativen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten haben. Um dies zu vermeiden, können Mitarbeitende in die Planung und Umgestaltung von Arbeitsabläufen und bspw. Schichtplänen einbezogen werden – denn sie kennen Ihre Arbeit schließlich am besten.
Fehlerkultur
Veränderte Arbeitsabläufe und schwer planbare Arbeitssituationen können zu Fehlern und erhöhter psychischer Beanspruchung führen, weshalb eine gute Fehlerkultur in der Krise besonders wichtig ist. Ist ein Fehler passiert, sollte dieser konstruktiv und ohne Schuldzuweisung besprochen werden.
Betriebsklima
Der Zusammenhalt in Zeiten der Coronavirus-Pandemie ist ein wichtiger Faktor für die psychische Gesundheit von Beschäftigten. Sprechen Sie im Team regelmäßig über die veränderten Arbeitsbedingungen und die damit einhergehende Belastung. Entfallene soziale Kontakte mit Kolleginnen und Kollegen können außerdem durch gezielte digitale Kommunikationsangebote, wie z. B. virtuelle Kaffeerunden, aufgefangen werden.
Sicherheit und Gesundheit
Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist durch die Coronavirus-Pandemie besonders in den Fokus gerückt. Um die Belastung der Mitarbeitenden durch biologische Faktoren, wie die Infektionsgefahr, oder physische Faktoren, wie die ungünstige ergonomische Gestaltung des Arbeitsalltags durch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes oder die schlechtere Ergonomie bei einem Heimarbeitsplatz, zu verringern, sollten die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung transparent kommuniziert werden und die Beschäftigten dementsprechend unterwiesen werden.
Die vorliegende Handlungshilfe konkretisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und bezieht sich ausschließlich auf die aktuelle Situation der Coronavirus-Pandemie. Erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bleiben hiervon unberührt (zum Beispiel Gefährdungsbeurteilung).
Hier finden Sie die Handlungshilfe für Betriebe mit der vollständigen Checkliste zum Download.