Nicht wenige Unternehmen stehen vor dem Teil der Gefährdungsbeurteilung, in dem es um die psychische Belastung geht, wie der sprichwörtliche Ochs vorm Berge. Dabei sind Betriebe nicht nur gesetzlich dazu verpflichtet, sondern verpassen auch echte Chancen, wenn sie diesen außer Acht lassen. Doch wie geht man das Ganze an?
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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