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Soziale Medien: Das sollten Sie beim Posten beachten

Soziale Medien
Das sollten Sie beim Posten beachten

Die Sprache in sozialen Medi­en beste­ht über­wiegend aus Abkürzun­gen, englis­chen Begrif­f­en, Fotos und Emo­jis. Die heutige Massenkom­mu­nika­tion mit­tels Tweets und Posts verän­dern die Art und Weise, wie wir miteinan­der kommunizieren.

Eins haben alle sozialen Medi­en gemein: Die Infor­ma­tio­nen, Nachricht­en oder Botschaften, die über sie ver­bre­it­et wer­den, sind kurz und knapp gehal­ten. Die Sprache ist geprägt von Abkürzun­gen, Insid­er-Sprüchen und Akro­ny­men – einem Kurz­wort, das aus den Anfangs­buch­staben mehrerer Wörter gebildet wird wie beispiel­sweise „LG“ für „Liebe Grüße“. So ste­ht zum Beispiel „N8“ für „Nacht“ oder „4U“ für „for you“ (deutsch: für dich). Sprach­liche Auss­chmück­un­gen spie­len keine Rolle. Aus­las­sun­gen auf Kosten gram­matikalis­ch­er Kor­rek­theit sind dage­gen weit verbreitet.

Fotos, Videos, Emojis

Visuelle Ele­mente spie­len in den sozialen Medi­en eine große Rolle. Da wird nicht lange „gelabert“, son­dern flugs ein „Bild­chen“ hochge­laden oder eben­so schnell mit anderen geteilt. Die Kom­mentare dazu sind mit Emo­jis gespickt, ob Dau­men hoch oder ein Smi­ley, grin­send, lachend, heulend, zäh­neknirschend … Das wirkt oft aus­sagekräftiger, wenn es darum geht, eine „Mes­sage rüberzubrin­gen“. Doch dadurch wird eine Aus­sage auch rasch sub­jek­tiv gefärbt. Gab es am Anfang der dig­i­tal­en Kom­mu­nika­tion noch Regeln für gutes Benehmen im Inter­net – die so genan­nten Neti­quette – scheint heute kaum noch jemand den Begriff und dessen Bedeu­tung zu ken­nen. Dafür weiß jed­er, was ein Shit­storm ist. Solche law­ine­nar­tige „Kri­tik“, die bis hin zu (anony­men) Belei­di­gun­gen und Dro­hun­gen reicht, führt immer wieder dazu, dass die sozialen Medi­en in Ver­ruf kommen.

Jahre­lang waren Face­book und Twit­ter – um zwei der wichtig­sten sozialen Medi­en der west­lichen Welt zu nen­nen – nicht bere­it, Regeln aufzustellen, Inhalte zu über­prüfen und Kon­se­quen­zen bei mitunter sog­ar krim­inellem Ver­hal­ten zu ziehen. Das änderte sich 2020 über­raschend und drastisch für eine bekan­nte Per­sön­lichkeit: Dem damals noch amtieren­den amerikanis­chen Präsi­den­ten Don­ald Trump wur­den seine per­sön­lichen Twitter‑, Face­book- und Youtube-Kon­ten wegen der Ans­tiftung zu Gewalt gesperrt.

Beruflicher Einsatz

Ohne Aktiv­itäten in sozialen Medi­en ist es für Unternehmen kaum mehr möglich, am Markt zu beste­hen. Unternehmen, die in den sozialen Medi­en aktiv sind,

  • erhöhen ihren Bekanntheitsgrad,
  • heben sich öffentlich sicht­bar von der Konkur­renz ab,
  • erle­ichtern (möglichen) Kun­den die Kontaktaufnahme.

Um den Beschäftigten Ori­en­tierung im Umgang mit sozialen Medi­en zu geben, soll­ten Unternehmen Social Media-Richtlin­ien auf­stellen. Wenn die Mitar­bei­t­en­den wis­sen, welch­es Ver­hal­ten online angemessen ist und welch­es nicht, schützt das nicht nur die Beschäftigten vor einem uner­wün­scht­en Shit­storm, son­dern auch das Unternehmen vor Rep­u­ta­tion­ss­chä­den. Die Richtlin­ien soll­ten auch die rechtlichen Fol­gen im Fall ihrer Mis­sach­tung aufzeigen. Denn trotz Regeln gibt es immer wieder „schwarze Schafe“, die übers Ziel hin­auss­chießen. Das darf und sollte man sich als Unternehmen nicht gefall­en lassen.

Deshalb ist es wichtig, dass jed­er weiß, welche rechtlichen oder arbeit­srechtliche Schritte im Fall eines Fehltritts von Seit­en der Unternehmensleitung ergrif­f­en werden.

Social Media-Richtlinien

Das soll­ten die Social Media-Richtlin­ien beinhalten:

  • Beschreiben Sie, was Sie von den Mitar­bei­t­en­den sowohl bei der Kom­mu­nika­tion auf den firmeneige­nen Kanälen als auch auf deren eige­nen Social Media-Kon­ten erwarten.
  • For­mulieren Sie Ihre Erwartun­gen klar und deut­lich, wie zum Beispiel: „Kom­mu­nizieren Sie respektvoll.“
  • Sagen Sie, wie über Ihre Pro­duk­te zu kom­mu­nizieren ist.
  • Geben Sie vor, wie Ihre Mitar­bei­t­en­den reagieren sollen, wenn sie auf neg­a­tive Veröf­fentlichun­gen zu Ihrer Marke oder dem Unternehmen stoßen.
  • Geben Sie vor, wie mit fir­menin­ter­nen Neuigkeit­en umzuge­hen ist.
  • For­mulieren Sie Online-Ben­imm­regeln, also zum Beispiel wie respek­tvoll auf Beschw­er­den reagiert wer­den kann und soll.
  • Definieren Sie, wer auf welche Weise über das Unternehmen kom­mu­nizieren darf. Mitar­bei­t­ende, die für das Unternehmen auf Twit­ter aktiv sind, soll­ten zum Beispiel so auftreten: @Unternehmen_Mitarbeitername oder @Markenname_Mitarbeitername.

Personen des öffentlichen Lebens

Beamte kön­nen nicht ein­fach posten und liken, was sie wollen. Wed­er auf den dien­stlichen Kanälen noch im pri­vat­en Chat. Wer Twit­ter, Face­book, Insta­gram oder andere soziale Medi­en nutzt, muss sich sein­er öffentlichen Ver­ant­wor­tung bewusst sein. Der Dien­s­therr erwartet ein stets kor­rek­tes Ver­hal­ten. Selb­st bei Likes – dem Dau­men hoch oder runter – und dem Teilen von Inhal­ten müssen Beamte auf­passen. Pri­vates und Dien­stlich­es ist beson­ders bei Polizeibeamten streng zu tren­nen. Deshalb soll­ten sie ihre pri­vat­en Aktiv­itäten in sozialen Medi­en nicht über Dien­st­geräte ausüben und pri­vate Kon­ten nicht für Ermit­tlun­gen nutzen.

Mehr als eine Geschmacksfrage

Doch auch für Behör­den und Poli­tik­er sind die sozialen Medi­en wichtig, um zum Beispiel mit Ziel­grup­pen in Kon­takt zu kom­men, die sie son­st nicht erre­ichen kön­nen. Wie pri­vat solche Posts sein dür­fen, wurde kür­zlich in Freiburg disku­tiert. Dort war­fen die Freien Wäh­ler ihrem Ober­bürg­er­meis­ter Mar­tin Horn vor, zu viele pri­vate Bilder zu posten. Dabei geht es let­ztlich aber nicht nur um Geschmacks­fra­gen, son­dern auch um daten­schutzrechtliche Aspek­te, denn Social Media-Kanäle sind pri­va­trechtlich betriebene Plattformen.

Die sozialen Medi­en und vor allem ihre Nutzung im beru­flichen Kon­text sind noch jung. So wird es wohl noch einige Zeit Diskus­sio­nen und Regelän­derun­gen rund um den angemesse­nen Ein­satz und Umgang mit ihnen geben.


Auf kurz getrimmt

Dass Posts meist extrem kurz sind, liegt daran, dass der Kurz­nachrich­t­en­di­enst Twit­ter, eins der ersten sozialen Net­zw­erke weltweit, die Zeichen­zahl ursprünglich auf 140 begren­zt hat­te. Seit 2017 sind es 280 Zeichen, die angemelde­ten Nutzern für eine telegram­mar­tige Kurz­nachricht – Tweet genan­nt – zur Ver­fü­gung stehen.


Praxistipp

Leg­en Sie Stan­dards zur Nutzung der sozialen Medi­en durch Ihre Mitar­beit­er fest. Verdeut­lichen Sie dabei auch die rechtlichen Mit­tel im Falle eines Fehlverhaltens.


Foto: privat

Autorin: Bet­ti­na Bruck­er M.A.

Freie Autorin und Journalistin

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