Eins haben alle sozialen Medien gemein: Die Informationen, Nachrichten oder Botschaften, die über sie verbreitet werden, sind kurz und knapp gehalten. Die Sprache ist geprägt von Abkürzungen, Insider-Sprüchen und Akronymen – einem Kurzwort, das aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter gebildet wird wie beispielsweise „LG“ für „Liebe Grüße“. So steht zum Beispiel „N8“ für „Nacht“ oder „4U“ für „for you“ (deutsch: für dich). Sprachliche Ausschmückungen spielen keine Rolle. Auslassungen auf Kosten grammatikalischer Korrektheit sind dagegen weit verbreitet.
Fotos, Videos, Emojis
Visuelle Elemente spielen in den sozialen Medien eine große Rolle. Da wird nicht lange „gelabert“, sondern flugs ein „Bildchen“ hochgeladen oder ebenso schnell mit anderen geteilt. Die Kommentare dazu sind mit Emojis gespickt, ob Daumen hoch oder ein Smiley, grinsend, lachend, heulend, zähneknirschend … Das wirkt oft aussagekräftiger, wenn es darum geht, eine „Message rüberzubringen“. Doch dadurch wird eine Aussage auch rasch subjektiv gefärbt. Gab es am Anfang der digitalen Kommunikation noch Regeln für gutes Benehmen im Internet – die so genannten Netiquette – scheint heute kaum noch jemand den Begriff und dessen Bedeutung zu kennen. Dafür weiß jeder, was ein Shitstorm ist. Solche lawinenartige „Kritik“, die bis hin zu (anonymen) Beleidigungen und Drohungen reicht, führt immer wieder dazu, dass die sozialen Medien in Verruf kommen.
Jahrelang waren Facebook und Twitter – um zwei der wichtigsten sozialen Medien der westlichen Welt zu nennen – nicht bereit, Regeln aufzustellen, Inhalte zu überprüfen und Konsequenzen bei mitunter sogar kriminellem Verhalten zu ziehen. Das änderte sich 2020 überraschend und drastisch für eine bekannte Persönlichkeit: Dem damals noch amtierenden amerikanischen Präsidenten Donald Trump wurden seine persönlichen Twitter‑, Facebook- und Youtube-Konten wegen der Anstiftung zu Gewalt gesperrt.
Beruflicher Einsatz
Ohne Aktivitäten in sozialen Medien ist es für Unternehmen kaum mehr möglich, am Markt zu bestehen. Unternehmen, die in den sozialen Medien aktiv sind,
- erhöhen ihren Bekanntheitsgrad,
- heben sich öffentlich sichtbar von der Konkurrenz ab,
- erleichtern (möglichen) Kunden die Kontaktaufnahme.
Um den Beschäftigten Orientierung im Umgang mit sozialen Medien zu geben, sollten Unternehmen Social Media-Richtlinien aufstellen. Wenn die Mitarbeitenden wissen, welches Verhalten online angemessen ist und welches nicht, schützt das nicht nur die Beschäftigten vor einem unerwünschten Shitstorm, sondern auch das Unternehmen vor Reputationsschäden. Die Richtlinien sollten auch die rechtlichen Folgen im Fall ihrer Missachtung aufzeigen. Denn trotz Regeln gibt es immer wieder „schwarze Schafe“, die übers Ziel hinausschießen. Das darf und sollte man sich als Unternehmen nicht gefallen lassen.
Deshalb ist es wichtig, dass jeder weiß, welche rechtlichen oder arbeitsrechtliche Schritte im Fall eines Fehltritts von Seiten der Unternehmensleitung ergriffen werden.
Social Media-Richtlinien
Das sollten die Social Media-Richtlinien beinhalten:
- Beschreiben Sie, was Sie von den Mitarbeitenden sowohl bei der Kommunikation auf den firmeneigenen Kanälen als auch auf deren eigenen Social Media-Konten erwarten.
- Formulieren Sie Ihre Erwartungen klar und deutlich, wie zum Beispiel: „Kommunizieren Sie respektvoll.“
- Sagen Sie, wie über Ihre Produkte zu kommunizieren ist.
- Geben Sie vor, wie Ihre Mitarbeitenden reagieren sollen, wenn sie auf negative Veröffentlichungen zu Ihrer Marke oder dem Unternehmen stoßen.
- Geben Sie vor, wie mit firmeninternen Neuigkeiten umzugehen ist.
- Formulieren Sie Online-Benimmregeln, also zum Beispiel wie respektvoll auf Beschwerden reagiert werden kann und soll.
- Definieren Sie, wer auf welche Weise über das Unternehmen kommunizieren darf. Mitarbeitende, die für das Unternehmen auf Twitter aktiv sind, sollten zum Beispiel so auftreten: @Unternehmen_Mitarbeitername oder @Markenname_Mitarbeitername.
Personen des öffentlichen Lebens
Beamte können nicht einfach posten und liken, was sie wollen. Weder auf den dienstlichen Kanälen noch im privaten Chat. Wer Twitter, Facebook, Instagram oder andere soziale Medien nutzt, muss sich seiner öffentlichen Verantwortung bewusst sein. Der Dienstherr erwartet ein stets korrektes Verhalten. Selbst bei Likes – dem Daumen hoch oder runter – und dem Teilen von Inhalten müssen Beamte aufpassen. Privates und Dienstliches ist besonders bei Polizeibeamten streng zu trennen. Deshalb sollten sie ihre privaten Aktivitäten in sozialen Medien nicht über Dienstgeräte ausüben und private Konten nicht für Ermittlungen nutzen.
Mehr als eine Geschmacksfrage
Doch auch für Behörden und Politiker sind die sozialen Medien wichtig, um zum Beispiel mit Zielgruppen in Kontakt zu kommen, die sie sonst nicht erreichen können. Wie privat solche Posts sein dürfen, wurde kürzlich in Freiburg diskutiert. Dort warfen die Freien Wähler ihrem Oberbürgermeister Martin Horn vor, zu viele private Bilder zu posten. Dabei geht es letztlich aber nicht nur um Geschmacksfragen, sondern auch um datenschutzrechtliche Aspekte, denn Social Media-Kanäle sind privatrechtlich betriebene Plattformen.
Die sozialen Medien und vor allem ihre Nutzung im beruflichen Kontext sind noch jung. So wird es wohl noch einige Zeit Diskussionen und Regeländerungen rund um den angemessenen Einsatz und Umgang mit ihnen geben.
Auf kurz getrimmt
Dass Posts meist extrem kurz sind, liegt daran, dass der Kurznachrichtendienst Twitter, eins der ersten sozialen Netzwerke weltweit, die Zeichenzahl ursprünglich auf 140 begrenzt hatte. Seit 2017 sind es 280 Zeichen, die angemeldeten Nutzern für eine telegrammartige Kurznachricht – Tweet genannt – zur Verfügung stehen.
Praxistipp
Legen Sie Standards zur Nutzung der sozialen Medien durch Ihre Mitarbeiter fest. Verdeutlichen Sie dabei auch die rechtlichen Mittel im Falle eines Fehlverhaltens.