Welche potentiellen Gefahren birgt der Arbeitsplatz? Welche Bestimmungen gelten für Ihr Unternehmen und wie können Beschäftigte vor Ort in Sicherheitsabläufe integriert werden? Auf all diese Fragen hat ein ausgebildeter Sicherheitsbeauftragter eine Antwort. Doch zuerst muss sich ein angehender Sicherheitsbeauftragter im Rahmen einer Schulung oder Fortbildung die notwendigen Kenntnisse aneignen.
Sicherheitsbeauftrage sind Pflicht für Unternehmen
Jedes Unternehmen ist darauf angewiesen, dass alle Beschäftigten im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten.
Allerdings reicht das in größeren Betrieben nicht mehr aus. Seit dem 01.01.2021 gibt es strengere Vorgaben: Nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n (SiBe) benennen.
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Die Aufgabe von Sicherheitsbeauftragten ist es, den Betrieb im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Fachwissen zu unterstützen. Der große Vorteil von Sicherheitsbeauftragten für Unternehmen: Als Beschäftigte vor Ort sind SiBe in die Arbeitsabläufe integriert, so dass sie schnell und sicher tätig werden können.
Allerdings besitzt nicht jeder Mitarbeiter das nötige Fachwissen, um Sicherheitsfragen für alle Bereiche des Unternehmens fachkundig zu klären. Deshalb sollten alle Sicherheitsbeauftragten zuvor eine entsprechende Ausbildung mit Prüfung absolvieren, etwa im Rahmen von Schulungen und Weiterbildungen. Dort eignen sie sich die benötigten Kompetenzen an, um im Ernstfall Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.
Sicherheitsbeauftragter: Ausbildung online durchführen
Eine Möglichkeit, mit der sich angehende SiBe aus- und weiterbilden können, ist das neue E‑Learning der Akademie Herkert. Es ist komplett online durchführbar und setzt sich aus folgenden Bestandeilen zusammen:
- Die Grundausbildung, in der gesetzliche Anforderungen, Rahmenbedingungen und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten erläutert werden.
- + Ein wählbarer Aufbaulehrgang, der auf bestimmte Branchen und Berufsgruppen zugeschnitten ist, etwa auf die Arbeit im Gesundheitsweisen, in der Industrie oder im Büro.
Die E‑Learnings sind rechtskonform aufgebaut und entsprechen so den Vorgaben aus § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und § 22 Sozialgesetzbuch VII. Ein praxiserprobter Referent aus dem Bereich Arbeits- und Brandschutz führt die Teilnehmenden durch die einzelnen Module der Online-Ausbildung. Zudem ist die Weiterbildung interaktiv aufgebaut sowie mit praxisnahen Beispielen und Handlungsanweisungen angereichert. Dadurch erlernen die Teilnehmenden nicht nur, wie sie mögliche Gefahrenquellen richtig erkennen und abschätzen können. Sie eignen sich auch eine gute Kommunikation mit Vorgesetzten und Kollegen an, um ihren betrieblichen Pflichten und Aufgaben nachzukommen.
Die Termine finden in regelmäßigen Abständen mit monatlichen Startterminen statt. Weitere Informationen zum Programm, den Referenten und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessierte auf der Homepage der Akademie Herkert.