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Schulung als digitales E-Learning

Ausbildung zur/zum Sicherheitsbeauftragten
Schulung als digitales E‑Learning

Schulung als digitales E-Learning
Foto: © Rapeepat - stock.adobe.com

Welche poten­tiellen Gefahren birgt der Arbeit­splatz? Welche Bes­tim­mungen gel­ten für Ihr Unternehmen und wie kön­nen Beschäftigte vor Ort in Sicher­heitsabläufe inte­gri­ert wer­den? Auf all diese Fra­gen hat ein aus­ge­bilde­ter Sicher­heits­beauf­tragter eine Antwort. Doch zuerst muss sich ein ange­hen­der Sicher­heits­beauf­tragter im Rah­men ein­er Schu­lung oder Fort­bil­dung die notwendi­gen Ken­nt­nisse aneignen.

Sicherheitsbeauftrage sind Pflicht für Unternehmen

Jedes Unternehmen ist darauf angewiesen, dass alle Beschäftigten im Arbeitss­chutz mitwirken und sich entsprechend verhalten.

Allerd­ings reicht das in größeren Betrieben nicht mehr aus. Seit dem 01.01.2021 gibt es stren­gere Vor­gaben: Nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmen mit mehr als 20 Mitar­bei­t­en­den min­destens eine/n aus­ge­bilde­ten Sicherheitsbeauftragte/n (SiBe) benennen.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Die Auf­gabe von Sicher­heits­beauf­tragten ist es, den Betrieb im Arbeits- und Gesund­heitss­chutz mit Fach­wis­sen zu unter­stützen. Der große Vorteil von Sicher­heits­beauf­tragten für Unternehmen: Als Beschäftigte vor Ort sind SiBe in die Arbeitsabläufe inte­gri­ert, so dass sie schnell und sich­er tätig wer­den können.

Allerd­ings besitzt nicht jed­er Mitar­beit­er das nötige Fach­wis­sen, um Sicher­heits­fra­gen für alle Bere­iche des Unternehmens fachkundig zu klären.  Deshalb soll­ten alle Sicher­heits­beauf­tragten zuvor eine entsprechende Aus­bil­dung mit Prü­fung absolvieren, etwa im Rah­men von Schu­lun­gen und Weit­er­bil­dun­gen. Dort eignen sie sich die benötigten Kom­pe­ten­zen an, um im Ern­st­fall Unfall- und Gesund­heits­ge­fahren zu erken­nen und darauf aufmerk­sam zu machen.

Sicherheitsbeauftragter: Ausbildung online durchführen

Eine Möglichkeit, mit der sich ange­hende SiBe aus- und weit­er­bilden kön­nen, ist das neue E‑Learning der Akademie Herk­ert. Es ist kom­plett online durch­führbar und set­zt sich aus fol­gen­den Bestandeilen zusammen:

  • Die Grun­daus­bil­dung, in der geset­zliche Anforderun­gen, Rah­menbe­din­gun­gen und Auf­gaben von Sicher­heits­beauf­tragten erläutert werden.
  • + Ein wählbar­er Auf­baulehrgang, der auf bes­timmte Branchen und Beruf­s­grup­pen zugeschnit­ten ist, etwa auf die Arbeit im Gesund­heitsweisen, in der Indus­trie oder im Büro.

Die E‑Learnings sind recht­skon­form aufge­baut und entsprechen so den Vor­gaben aus § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grund­sätze der Präven­tion“ und § 22 Sozialge­set­zbuch VII. Ein praxis­er­probter Ref­er­ent aus dem Bere­ich Arbeits- und Brand­schutz führt die Teil­nehmenden durch die einzel­nen Mod­ule der Online-Aus­bil­dung. Zudem ist die Weit­er­bil­dung inter­ak­tiv aufge­baut sowie mit prax­is­na­hen Beispie­len und Hand­lungsan­weisun­gen angere­ichert. Dadurch erler­nen die Teil­nehmenden nicht nur, wie sie mögliche Gefahren­quellen richtig erken­nen und abschätzen kön­nen. Sie eignen sich auch eine gute Kom­mu­nika­tion mit Vorge­set­zten und Kol­le­gen an, um ihren betrieblichen Pflicht­en und Auf­gaben nachzukommen.

Die Ter­mine find­en in regelmäßi­gen Abstän­den mit monatlichen Start­ter­mi­nen statt. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm, den Ref­er­enten und die Möglichkeit zur Anmel­dung find­en Inter­essierte auf der Home­page der Akademie Herk­ert.

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